Verkehrsökologie

Entwicklung von Ökokontomaßnahmen beim Straßenbau

Gisela Splett - Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

Mit dem Neu- oder Ausbau von Straßen sind regelmäßig Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht die Verpflichtung, diese Belastungen auszugleichen. Diese Pflicht kann zum Beispiel durch die Anlage naturnaher Gewässer erfüllt werden.

Oder dadurch, dass die Trennwirkung von Straßen gemindert wird. Diesem Zweck dient eine neue Amphibienschutzanlage an der Landesstraße 324 bei Waldburg/Vorderwiddum (Kreis Wangen). Die Besonderheit bei dieser Anlage ist, dass damit ein positiver Wechsel auf die Zukunft gezogen wird. Die Straßenbauverwaltung ist nämlich noch gar nicht dazu verpflichtet, sie als Folge eines naturschädlichen Eingriffs zu bauen. Sie lässt sich das Gute, das sie der Natur damit erbringt, auf einem sogenannten „Ökokonto“ gutschreiben. Dadurch kann sie später bei entsprechendem Bedarf von diesem Konto für den Straßenbau abbuchen. Die Straßenbauverwaltung legt sich sozusagen ein Sparkonto für künftige Eingriffe in Natur und Landschaft an.

„Für uns als Straßenbauverwaltung erweist sich das Ökokonto auch deshalb als vorteilhaft, weil Planung und Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen zeitlich von der Planung und dem Bau von naturbelastenden Eingriffen entkoppelt und dadurch schneller abgeschlossen werden können“, sagte Staatssekretärin Gisela Splett beim Baubeginn. Sie fügte hinzu: „Das Ökokonto eröffnet außerdem die Möglichkeit, frühzeitig Maßnahmen zur Aufwertung von Natur und Landschaft durchzuführen“. Für die neuen Amphibienschutzanlage bei Waldburg/Vorderwiddum werden 320.000  Euro und damit mehr als die Hälfte der gesamten Baukosten in Höhe von 600.000 Euro aus einem neuen Haushaltstitel „Ökokonto“ des Ministeriums finanziert. Die Staatssekretärin erläuterte, dass damit erstmals Mittel zur Vorfinanzierung von vorgezogenen freiwilligen Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung stünden.

Amphibienwanderungen

Seit mehr als 20 Jahren wurden die Querungen der Amphibien über die L 324 bei Waldburg-Vorderwiddum zwischen dem südlich gelegenen Waldgebiet Langrain und dem nördlichen Scheibensee von Mitgliedern der BUND-Ortsgruppe Waldburg betreut. An den jährlich aufgestellten mobilen Fangzäunen im Bereich Vorderwiddum sind im Durchschnitt der Jahre 2003 bis 2012 ca. 3.100 Lurche gezählt worden. Davon entfiel der überwiegende Teil auf die Erdkröte (70,8 %). Aber auch Braunfrösche (11,0 %), Grünfrösche (8,9 %), Molche (9,3 %) sowie Laubfrösche sind dokumentiert. Gemessen am Mittel von ca. 900 Lurchen in Baden-Württemberg bei insgesamt 794 untersuchten Streckenabschnitten ist die Individuendichte als überdurchschnittlich hoch einzustufen. Diese Amphibienwanderungen zählen damit zu einer der größten und artenreichsten Wanderungen über eine Straße in der Region Allgäu-Oberschwaben. Staatssekretärin Splett erläuterte: „Mit der Maßnahme erreichen wir gleichzeitig zwei Ziele. Neben der Nutzung der positiven Wirkungen des Ökokontos schaffen wir es mit dem Bau der Schutzanlage auch, die durch die Straße getrennten Lebensräume von gefährdeten Tierarten wieder zu vernetzen.“

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