Die Einrichtung einer Lokalkammer des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts in Mannheim nimmt Fahrt auf. Der erste Verhandlungssaal und die ersten Büros wurden in den Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichtshofes bereits eingerichtet. In Kürze soll das Bewerbungsverfahren für die künftigen Patentrichterinnen und -richter starten. Im Laufe des Jahres 2017 soll dann die neue europäische Einrichtung als eine von bundesweit vier Lokalkammern in Mannheim ihren Betrieb aufnehmen.
„Ein starker Patentgerichtsstandort Mannheim ist gut für die Wirtschaft in diesem Land. Gerade auch die vielen kleinen und mittleren Betriebe in Baden-Württemberg zeichnen sich durch eine enorme Innovationskraft und beeindruckende Kreativität aus. Mehr als 14.500 Patente aus Baden-Württemberg wurden im Jahr 2014 beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet, bezogen auf die Einwohnerzahl mehr als in jedem anderen Bundesland. Auch zum Schutz der rund sechs Millionen Arbeitsplätze im Land braucht dieses geistige Eigentum einen effektiven und zuverlässigen Rechtsschutz. Für seine hohe Qualität ist schon das Landgericht Mannheim mit seinen rund 200 Patentstreitverfahren im Jahr international anerkannt. Mit der Lokalkammer des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts werden wird diesen erfolgreichen Weg fortführen“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger.
Die neue Lokalkammer in Mannheim wird ihren Sitz in den Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichtshofes haben. „Ich freue mich sehr, dass wir in den schönen und zentral gelegenen Räumlichkeiten des obersten Gerichtshofs der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg die neue Lokalkammer einrichten können. Der erste, auch optisch sehr ansprechende Sitzungssaal mit hervorragender technischer Ausstattung ist bereits fertiggestellt, zu Beginn des nächsten Jahres werden die Patentrichterinnen und -richter für ihre wichtige Arbeit ein modernes, angenehmes Arbeitsumfeld vorfinden“, sagte Justizminister Stickelberger, der sich ausdrücklich beim Präsidenten des Verwaltungsgerichthofes Volker Ellenberger für die große Unterstützung und enge Kooperation bedankte. Dieser ist sehr angetan von der zukünftigen Zusammenarbeit: „Ich bin überzeugt, dass wir den Kolleginnen und Kollegen professionelle und der Bedeutung des Einheitlichen Europäischen Patentgerichts angemessene Arbeitsbedingungen bieten können,“ sagte Volker Ellenberger.
Im Laufe des Jahres 2017 soll das Einheitliche Europäische Patentgericht mit einer Lokalkammer in Mannheim seine Arbeit aufnehmen. Der erste Sitzungssaal und die ersten Büros der neuen Lokalkammer sind in den Räumlichkeiten des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim bereits eingerichtet.
Das Einheitliche Europäische Patentgericht
Das Einheitliche Europäische Patentgericht (Unified Patent Court) ist eine auf der Grundlage eines Übereinkommens von 26 europäischen Mitgliedstaaten gegründete eigenständige Patentgerichtsbarkeit. Sie wird unter anderem zuständig sein für Streitigkeiten über das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung. Dieses Einheitspatent wird künftig neben den nationalen Patenten und den klassischen europäischen Patenten bestehen.
Das Einheitliche Patentgericht soll seine Arbeit im Laufe des Jahres 2017 aufnehmen. Es wird aus zwei Rechtszügen bestehen: In der ersten Instanz wird es eine Zentralkammer mit Sitz in Paris und Außenstellen in London und München geben. In Deutschland werden vier Lokalkammern eingerichtet werden mit Sitz in Mannheim, München, Hamburg und Düsseldorf. Die Berufungsinstanz des Gerichts wird ihren Sitz in Luxemburg haben.