Justiz

Diskussion über ein Fahrverbot für Straftäter

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Drei Führerscheine verschiedener Generationen liegen auf dem Tisch.

Justizminister Guido Wolf findet den Grundgedanken, das Fahrverbot als strafrechtliche Sanktion auszubauen, gut, weil das Fahrverbot in der Tat als empfindliche Sanktion empfunden werden könne. Der Gesetzentwurf des Bundes lasse aber entscheidende Fragen im Ungewissen.

Zur aktuellen Diskussion über ein Fahrverbot für Straftäter und zum dazu vorliegenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz sagte der baden-württembergische Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf:

„Das Fahrverbot als strafrechtliche Sanktion auszubauen, ist keine neue Idee, sondern wird seit 20 Jahren diskutiert. Ich finde den Grundgedanken gut, weil das Fahrverbot in der Tat als empfindliche Sanktion empfunden werden kann. Es stellen sich aber schwierige Rechtsfragen. Denn im Grunde handelt es sich um eine Sondersanktion gegen Führerscheininhaber und Kfz-Besitzer.“

Grundgedanken gut, aber schwierige Rechtsfragen

So träfe ein Fahrverbot Berufspendler auf dem Land viel härter als jemanden, der in der Stadt mit exzellenter Nachverkehrsanbindung lebt und gar kein Auto benötigt. „Am meisten Sinn machen für mich Fahrverbote im Jugendstrafrecht weil insbesondere Heranwachsende das Auto als Statussymbol empfinden. Da ist ein Monat ohne Auto eine echte Sanktion“, so Wolf weiter.

Insbesondere für problematisch hält Wolf die unter anderem vom SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel erhobene Forderung, das Fahrverbot als Sanktion bei Unterhaltspflichtsverletzungen einzuführen: „Was nutzt ein Fahrverbot, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Arbeitsplatz nicht mehr erreichen kann und deshalb arbeitslos wird? Dann bekommt das Kind weiterhin keinen Unterhalt – und die Gesellschaft hat einen Arbeitslosen mehr.“

Wolf sieht am vorliegenden Gesetzesentwurf des Bundes noch Verbesserungsbedarf: „Der Gesetzentwurf lässt entscheidende Fragen im Ungewissen. So regelt er bisher nicht, in welchen Fällen ein Straffälliger zusätzlich zur Geldstrafe oder zur Freiheitsstrafe auch noch ein Fahrverbot erhält. Das muss vorhersehbar ausgestaltet werden.“

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