Internet-Kriminalität

Cyberkriminalität zeigt sich zunehmend auch im Bereich der Organisierten Kriminalität

Die Organisierte Kriminalität beschäftigt die Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg: Insgesamt 60 Verfahrenskomplexe mit 340 Hauptbeschuldigten sind im vergangenen Jahr bei den 19 Staatsanwaltschaften im Land anhängig gewesen. 2011 waren es 56 Verfahrenskomplexe. Überwiegend ging es dabei um Kriminalität im Wirtschaftsbereich, dazu kamen Rauschgifthandel, Eigentumskriminalität und Geldwäsche sowie Korruption.

„Mehr und mehr haben es die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dabei auch mit der sogenannten Cyberkriminalität zu tun“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger. In den beiden vergangenen Jahren seien fünf dieser höchstkomplexen Verfahren neu hinzu gekommen. „Die Täter gehen äußerst professionell vor und die Technik entwickelt sich rasend schnell weiter. Dabei müssen wir mithalten.“ Mit der Zentralstelle für die Bekämpfung von Informations- und Kommunikationskriminalität, dem Netz von Ansprechpartnern bei den einzelnen Staatsanwaltschaften und dem speziellen Fortbildungskonzept seien die Ermittlungsbehörden jedoch gut aufgestellt.

Für den Bereich der Cyberkriminalität gelte, was für die Bekämpfung der gesamten Organisierten Kriminalität gelte: „Kriminellen Netzwerken können wir nur mit großer Ausdauer, Hartnäckigkeit und in enger Kooperation vor allem mit der Polizei, aber auch mit dem Zoll und der Finanzverwaltung beikommen“, sagte Stickelberger: „Das kostet Ressourcen und das kostet Kraft.“ Er wies darauf hin, dass im Jahr 2012 an den Gerichten in Baden-Württemberg insgesamt 126 Personen in Verfahren der Organisierten Kriminalität verurteilt wurden (2011: 79), eine Mehrzahl von ihnen zu Freiheitsstrafen von zwei und mehr Jahren.

 In den Verfahren wurden im Jahr 2012 Gewinne aus den Straftaten in Höhe von insgesamt 3,2 Millionen Euro abgeschöpft. Im Vergleich zum Jahr 2011 bedeutet das einen deutlichen Anstieg, damals wurden 0,4 Millionen Euro abgeschöpft. „Diese großen Schwankungen haben erfahrungsgemäß mit einzelnen Verfahren und Ermittlungskomplexen zu tun“, erklärte der Minister: „Schon ein einziges Verfahren, bei dem große Werte abgeschöpft wurden, kann zu einem deutlichen Ausschlag in der Statistik führen.“

Organisierten Kriminalität

Kennzeichen der Organisierten Kriminalität ist, dass die Organisationsstrukturen weitgehend abgeschottet und verborgen bleiben. In den organisierten Strukturen werden planmäßig Straftaten begangen, um auf diese Weise Gewinn oder Macht zu erlangen.

Laut einer Richtlinie über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei gehört zu den Merkmalen Organisierter Kriminalität zudem, dass mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, unter Anwendung von Gewalt oder anderen zur Einschüchterung geeigneten Mitteln oder unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken (Gemeinsame Richtlinie der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität).

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