Kunst und Kultur

Corona-Stipendien für Künstlerinnen und Künstler

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Ein Student für Bildhauerei arbeitet in einem Atelier an einer Holzskulptur. (Foto: © dpa)

Um in der gegenwärtigen Corona-Pandemie die künstlerische Praxis zu fördern, vergibt das Land Projektstipendien an freischaffende, professionell tätige Künstlerinnen und Künstler aller Disziplinen. Insgesamt stehen 15 Millionen Euro zur Verfügung. Bewerbungen sind bis zum 28. April möglich.

Ab dem 31. März 2021 können sich freischaffende, professionell tätige Künstlerinnen und Künstler aller Disziplinen um ein Projektstipendium beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bewerben. Die Stipendien sind mit einer einmaligen Zahlung von je 3.500 Euro dotiert und sollen in der gegenwärtigen Corona-Pandemie die künstlerische Praxis fördern.

„Gerade jetzt, wo wir Kunst und Kultur zur Bewältigung unserer persönlichen inneren, aber auch der gesellschaftlichen Krise so dringend brauchen, ist das Kulturleben weiterhin massiv wegen der Pandemie eingeschränkt. Wir arbeiten mit ganzer Kraft daran, unsere reiche kulturelle Landschaft in Baden-Württemberg durch diese schwierige Zeit zu bringen. Mit unserem Stipendienprogramm geben wir Künstlerinnen und Künstlern in dieser schwierigen Phase eine finanzielle Unterstützung und Anerkennung ihrer Tätigkeit“, sagte Kunstministerin Theresia Bauer.

15 Millionen Euro für spartenoffene Projektstipendien

Mit den spartenoffenen Projektstipendien können begonnene Projekte zum Abschluss gebracht, neue künstlerische Vorhaben konzipiert oder neue Formate der Präsentation entwickelt werden. Insgesamt stehen für das Programm im Jahr 2021 15 Millionen Euro zur Verfügung. Antragsberechtigt sind neben professionell tätigen Künstlerinnen und Künstlern mit Erstwohnsitz in Baden-Württemberg auch junge Absolventinnen und Absolventen künstlerischer Fächer an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen und Akademien.

Voraussetzung für einen Antrag ist der Nachweis der hauptberuflichen künstlerischen Tätigkeit. Der Nachweis kann belegt werden durch eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse oder eine Mitgliedschaft in einem künstlerischen Berufsverband bzw. einer Verwertungsgesellschaft oder die regelmäßige, professionelle künstlerische Tätigkeit in den letzten fünf Jahren. 

Bewerbungen über Online-Portal

Bewerbungen sind ausschließlich online möglich. Die Online-Bewerbung ist ab dem 31. März 2021 für vier Wochen freigeschaltet und bis zum 28. April 2021 (um 23:59 Uhr) möglich.

Während des vierwöchigen Ausschreibungszeitraums werden auch offene Beratungstermine via Online-Konferenz angeboten:

  • Donnerstag, 8. April um 15 Uhr
  • Mittwoch, 14. April um 15 Uhr
  • Donnerstag, 22. April um 16 Uhr

Eine Anmeldung für die Online-Beratungskonferenzen ist nicht nötig.

Ansprechpartner

Für weitere Anfragen zur Ausschreibung und Bewerbung wenden Sie sich bitte an:

Friederike Bülig
stipendien@mwk.bwl.de
Telefon: 0049 (0)711 279-3084
Telefonsprechzeiten: Montag bis Donnerstag jeweils von 14 bis 17 Uhr

Servicestelle evalag
Telefon: 0049 (0)621 128545-70
Telefonsprechzeiten: Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 9 bis 12 Uhr
(besetzt ab 9. April 2021)

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst wird bei der Prüfung der eingereichten Anträge von evalag (Evaluationsagentur Baden-Württemberg), Kompetenzzentrum für Qualitätssicherung und Organisationsentwicklung im Hochschul- und Wissenschaftsbereich sowie im Bereich der Kulturförderung unterstützt. evalag ist eine Stiftung öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Mannheim.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Corona-Stipendien für Künstlerinnen und Künstler

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Förderantrag für Stipendien zur Förderung künstlerischer Praxis

Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg für die Vergabe von Stipendien zur Förderung künstlerischer Tätigkeit im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (PDF)

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