Erbrecht

Bundesrat votiert einstimmig für Gesetzesantrag zum verbesserten Schutz des Erbrechts nichtehelicher Kinder

Nachdem der Bundesrat am Freitag einstimmig für einen verbesserten Schutz der Erbrechte nichtehelicher Kinder votiert hat, sieht Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger die Bundesregierung am Zug. „Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung, damit Daten nichtehelicher Kinder nicht wegen einer Regelungslücke verloren gehen und damit eine Benachrichtigung des Nachlassgerichts im Todesfall gewährleistet ist“, sagte er: „Auch wenn die Kinder möglicherweise keinen Kontakt zu ihren leiblichen Eltern haben, sind sie doch erbberechtigt. Doch nur diejenigen können ihre Rechte wahrnehmen, die vom Erbfall erfahren.“

Baden-Württemberg habe mit einem Gesetzesantrag einen Weg aufgezeigt, wie vorhandene Informationen über nichteheliche Kinder für Nachlassverfahren zu sichern seien. Demnach sollen die bislang nicht elektronisch erfassten Daten, die bei Standesämtern auf sogenannten weißen Karteikarten festgehalten sind, digitalisiert und in das Zentrale Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer aufgenommern werden. „Die Lösung ist sicher, effizient und kostengünstig“, stellte der Minister fest. Vor allem aber habe sie eine große Wirkung für die Betroffenen. „Es liegt nun am Bund, der das Thema bisher auf die lange Bank geschoben hat“, sagte Stickelberger. Als Beauftragter des Bundesrats werde er sich nun nachdrücklich für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen.


Weitere Informationen:

Nichteheliche Kinder, die seit dem 1. Januar 2009 zur Welt kommen, werden ebenso wie eheliche Kinder in das Geburtenregister beider Elternteile eingetragen. Im Erbfall kann ein Nachlassgericht darauf zurückgreifen.

Für nichteheliche Kinder, die zwischen 1970 und 2008 geboren wurden, ist dies dagegen nicht gewährleistet. Denn deren Daten wurden auf weißen Karteikarten festgehalten, die beim Geburtsstandesamt der Eltern aufbewahrt werden. Doch die „Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden“, die Grundlage für die weißen Karteikarten und die Weitergabe der Angaben über nichteheliche Kinder an Nachlassgerichte war, ist seit März 2010 außer Kraft. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es seither nicht mehr.

Quelle:

Justizministerium Baden-Württemberg

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