Landwirtschaft

Bundesrat beschließt nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik

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Ein Traktor mäht  in Stuttgart eine Wiese, im Hintergrund sieht man den Fernsehturm. (Bild: dpa)

Der Bundesrat hat die nationale Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik beschlossen. Mit den vorliegenden Gesetzestexten ist ein wichtiges Etappenziel in deren nationalen Umsetzung erreicht. Gesellschaftliche und ökologische Leistungen der Landwirtschaft werden in Zukunft verstärkt gefordert und gefördert.

„Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) soll eine Agrarpolitik umgesetzt werden, die neben den klassischen GAP-Zielen auch verstärkt die gesellschaftlichen und ökologischen Leistungen der Landwirtschaft fordere aber auch fördere. Dies ist uns mit dem vorliegenden Entwurf gut gelungen. Wir werden zukünftig in der ersten Säule freiwillige Öko-Regelungen anbieten, die kleinen und mittleren Betriebe stärker fördern, die Junglandwirteprämie erhöhen und wieder gekoppelte Tierprämien einführen, um die Betriebe mit Schafen, Ziegen und Mutterkühen besonders zu stützen“, sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Darüber hinaus werden zunehmend Mittel aus der ersten Säule in die regionale zweite Säule, mit ihren freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen und den Maßnahmen zur Entwicklung des Ländlichen Raumes, umgeschichtet. „Ich begrüße diese Entwicklungen ausdrücklich“, so Hauk.

Minister Hauk sprach sich heute vor dem Bundesratsplenum für eine zügige Weiterarbeit an der nationalen Umsetzung der GAP aus. Er begrüßte es, dass mit den nun vorliegenden Gesetzen der Rahmen der nationalen Umsetzung der GAP in Deutschland feststeht und verglich den langjährigen Prozess mit einem Marathon. Baden-Württemberg sei mit seiner vielfältigen Landwirtschaft, mit den kleinen und mittleren bäuerlichen Familienbetrieben, die schon seit Jahrzehnten intensiv an den Agrarumweltprogrammen des Landes teilnehmen, gut aufgestellt für diesen Marathon.

Unbürokratische und zielführende Regelungen

Besonders beim Verwaltungs-, Kontroll- und Sanktionierungssystem müssten unbürokratische und zielführende Regelungen getroffen werden. „Hier muss mit Augenmaß gearbeitet werden, damit die Belastungen der landwirtschaftlichen Betriebe aber auch der Verwaltung stark verringert und keinesfalls ausgebaut werden“, betonte Hauk.

Besonders bei den wieder eingeführten gekoppelten Tierprämien sieht der Minister die aktuellen Bestrebungen, dort Flächenbindungen und Auflagen zu Haltungsbedingungen einzuführen, als bürokratisch und wenig zielführend an.

„Wenn uns keine Entbürokratisierung gelingt, dann ist ein wesentliches Anliegen bei der GAP-Reform, nämlich die deutliche Vereinfachung, gescheitert“, betonte Hauk.

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