Justizminister Rainer Stickelberger begrüßt, dass der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs zugestimmt hat. „Der elektronische Rechtsverkehr ist richtig und wichtig, denn er wird die Kommunikation mit den Gerichten erleichtern und Barrieren abbauen“, sagte der Minister.
„Ich bin froh, dass der Bund sich mit seinem Gesetz nun auch auf den Weg gemacht hat, den die Länderarbeitsgruppe mit Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen in dieser Sache bereitet hat“, so Stickelberger.
Der elektronische Rechtsverkehr bietet laut Stickelberger die Möglichkeit, die Arbeitsabläufe in der Justiz effizienter zu gestalten. Dabei komme die zeitgemäße elektronische Kommunikation nicht allein der Justiz selbst, sondern auch der Anwaltschaft, Behörden und letztlich allen Bürgern zugute. „Die Bearbeitung wird beschleunigt, Papier-, Druck- und Portokosten werden gesenkt und durch die Übermittlung elektronischer Dokumente können Verfahrensakten auf komfortable Weise eingesehen werden“, erklärte der Justizminister.
Erhebliche Herausforderung für alle Beteiligten
Er wisse aber auch, dass eine solche grundlegende Neuerung eine erhebliche Herausforderung für alle Beteiligten bedeute: „Deshalb ist es wichtig, dass die Einführung stufenweise erfolgt, nicht von heute auf morgen.“ Das nun beschlossene Gesetz sieht vor, dass zunächst - ab 1. Juli 2014 - Möglichkeiten zur Einführung elektronischer Formulare und zur elektronischen Zustellung geschaffen werden. Zum 1. Januar 2016 richtet die Bundesrechtsanwaltskammer dann für alle zugelassenen Rechtsanwälte besondere elektronische Anwaltspostfächer ein. Über diese Postfächer soll die sichere Übertragung von Dokumenten an Gerichte ohne eine, die Unterschrift ersetzende, sogenannte „qualifizierte“ elektronische Signatur möglich sein. Daneben kann die Kommunikation mit den Gerichten auch über De-Mail und weiterhin über die qualifizierte Signatur erfolgen.
Ab dem Jahr 2018 ist der neue elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten für alle Bürger möglich - sofern das jeweilige Bundesland die „Öffnung seiner elektronischen Gerichtspforten“ nicht um ein oder gar zwei Jahre verschiebt. Spätestens ab 2022 sind Rechtsanwälte und Behörden bundesweit verpflichtet, Dokumente elektronisch bei Gericht einzureichen. Unter bestimmten Umständen können die Länder die Verpflichtung dieser Personen zur Einreichung elektronischer Dokumente bei Gericht für einzelne oder mehrere Gerichtsbarkeiten bis Januar 2020 vorziehen.
„Mit dem Gesetz steht der Zeitplan, und wir kennen den Rahmen - jetzt geht es an die Umsetzung“, stellte der Minister fest. „Bei allen Hürden, die wir noch vor uns haben, bin ich überzeugt: Schon in einigen Jahren wird eine Justiz ohne elektronischen Rechtsverkehr unvorstellbar sein.“