Weinbau

Bürokratieabbau bei Genehmigungs- und Förderverfahren im Weinbau

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Winzer schüttet Trollinger-Trauben in einen großen Behälter. (Foto: dpa)

Der Weinbau im Land soll wettbewerbsfähig bleiben. Dafür werden die Verwaltungsprozesse und Förderverfahren angepasst. Dies vereinfacht den Zugang und baut Bürokratie ab.

Damit der Weinbau im Land wettbewerbsfähig bleibt, werden die Verwaltungsprozesse und Förderverfahren an die Realität der Winzerinnen und Winzer angepasst. Dies vereinfacht den Zugang und baut Bürokratie ab.

Änderung der Gültigkeitsdauer von Pflanzgenehmigungen

Durch die Änderung des Weingesetzes im Herbst 2023 wurde die Gültigkeitsdauer von Pflanzgenehmigungen, die sich auf eine Parzelle beziehen, auf der die Rodung vorgenommen wurde, von drei auf sechs Jahren geändert. In Baden-Württemberg wird daher bei allen Pflanzgenehmigungen, die im Jahr 2023 ausgelaufen sind und sich im Jahr 2023 noch auf dasselbe Flurstück bezogen haben, auf dem die Rodung vorgenommen wurde (sogenanntes vereinfachtes Verfahren), die Gültigkeitsdauer auf insgesamt sechs Jahre verlängert. Pflanzgenehmigungen im Rahmen des vereinfachten Verfahrens, die in den Folgejahren auslaufen, werden ebenfalls auf eine Gültigkeitsdauer von insgesamt sechs Jahren verlängert. Gleiches gilt auch für bereits verlängerte Wiederbepflanzungsgenehmigungen im vereinfachten Verfahren, die im Jahr 2023 ausgelaufen sind bzw. die in den Folgejahren auslaufen.

Durch die Versendung der Änderungsmeldungen der Weinbaukarteien ab Mitte März 2024 wird die geänderte Gültigkeitsdauer der Pflanzgenehmigung von betroffenen Flurstücken mitgeteilt. Weitere Informationen erhalten Winzerinnen und Winzer in Kürze auch über Aussendungen und Veröffentlichungen der amtlichen Weinbauberatung.

Pheromonförderung im Weinbau

Der Klimawandel macht eine immer frühere und flexiblere Ausbringung der Pheromondispenser notwendig. Damit dies rechtzeitig geschieht, kann der Pheromondispenser ab dem Jahr 2024 bereits vor der Stellung des Auszahlungsantrags ausgebracht werden, was die Anwenderinnen und Anwender unterstützt. Der Auszahlungsantrag muss unverändert bis spätestens zum 15. Mai 2024 gestellt werden. Darüber hinaus kann die Pheromonförderung im Weinbau ab dem Jahr 2024 auch mit den FAKT D2 Maßnahmen „Ökolandbau – Einführung beziehungsweise Beibehaltung“ kombiniert werden.

Förderung Handarbeitsweinbau

Im Rahmen der geplanten Fördersatzerhöhung bei der Förderung Handarbeitsweinbau von 3.000 auf 5.000 Euro pro Hektar wird auch die Mindestfläche je Antrag geändert. Ab dem Jahr 2024 wird die Mindestfläche je Antrag, vorbehaltlich der Notifizierung durch die EU-Kommission, auf drei Ar gesenkt. Die geringere Mindestfläche wird bereits bei der Antragstellung im System FIONA ab dem 18. Januar 2024 umgesetzt. Ein neuer Förderantrag oder ein Antrag über zusätzliche Flächen für das Jahr 2024 kann bis zum 15. Februar 2024 gestellt werden.

Infodienst Landwirtschaft: Förderwegweiser

Weitere Meldungen

Die IBK-Regierungschefs bei der symbolischen Steuerradübergabe im Zeppelin-Hangar Friedrichshafen, im Hintergrund steht ein Zeppelin.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bodenseeraum als Modellregion weiterentwickelt

Gruppenbild Agrarministertreffen
Landwirtschaft

Deutsche Agrarminister treffen sich in Brüssel

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Straßenbegleitgrün
Artenschutz

Straßenräume grüner gestalten

Kellner im Festzelt des Cannstatter Wasen trägt Speisen
Gastronomie

Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomiebetrieben gesenkt

Ein Weihnachtsbaumzüchter läuft mit einer Nordmann-Tanne auf der Schulter über seinen Hof, auf dem zahlreiche Christbäume zum Verkauf stehen.
Forst

Heimische Weihnachtsbäume sind gefragt und von hoher Qualität

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Vollblutaraber-Stuten stehen in Marbach im Haupt-und Landgestüt mit ihren Fohlen auf einer Koppel. (Foto: dpa)
Tierschutz

Tierschutz-Wettbewerb für Schüler ausgeschrieben

Mitarbeiter des Bereichs der atmosphärischen Aerosolforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten im Wolkenlabor an der Anlage für Aerosol Interaktionen und Dynamik in der Atmosphäre (AIDA). (Foto: dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Innovationen und nachhaltige Technologien

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)
Landeshilfen

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Weintrauben
Weinbau

Klare Regeln und weniger Bürokratie für Weinbaubetriebe

Ein Polizist sitzt im Polizeipräsidium an einem Arbeitsplatz der sogenannten intelligenten Videoüberwachung. (Foto: ©dpa)
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft