Weinbau

Bürokratieabbau bei Genehmigungs- und Förderverfahren im Weinbau

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Winzer schüttet Trollinger-Trauben in einen großen Behälter. (Foto: dpa)

Der Weinbau im Land soll wettbewerbsfähig bleiben. Dafür werden die Verwaltungsprozesse und Förderverfahren angepasst. Dies vereinfacht den Zugang und baut Bürokratie ab.

Damit der Weinbau im Land wettbewerbsfähig bleibt, werden die Verwaltungsprozesse und Förderverfahren an die Realität der Winzerinnen und Winzer angepasst. Dies vereinfacht den Zugang und baut Bürokratie ab.

Änderung der Gültigkeitsdauer von Pflanzgenehmigungen

Durch die Änderung des Weingesetzes im Herbst 2023 wurde die Gültigkeitsdauer von Pflanzgenehmigungen, die sich auf eine Parzelle beziehen, auf der die Rodung vorgenommen wurde, von drei auf sechs Jahren geändert. In Baden-Württemberg wird daher bei allen Pflanzgenehmigungen, die im Jahr 2023 ausgelaufen sind und sich im Jahr 2023 noch auf dasselbe Flurstück bezogen haben, auf dem die Rodung vorgenommen wurde (sogenanntes vereinfachtes Verfahren), die Gültigkeitsdauer auf insgesamt sechs Jahre verlängert. Pflanzgenehmigungen im Rahmen des vereinfachten Verfahrens, die in den Folgejahren auslaufen, werden ebenfalls auf eine Gültigkeitsdauer von insgesamt sechs Jahren verlängert. Gleiches gilt auch für bereits verlängerte Wiederbepflanzungsgenehmigungen im vereinfachten Verfahren, die im Jahr 2023 ausgelaufen sind bzw. die in den Folgejahren auslaufen.

Durch die Versendung der Änderungsmeldungen der Weinbaukarteien ab Mitte März 2024 wird die geänderte Gültigkeitsdauer der Pflanzgenehmigung von betroffenen Flurstücken mitgeteilt. Weitere Informationen erhalten Winzerinnen und Winzer in Kürze auch über Aussendungen und Veröffentlichungen der amtlichen Weinbauberatung.

Pheromonförderung im Weinbau

Der Klimawandel macht eine immer frühere und flexiblere Ausbringung der Pheromondispenser notwendig. Damit dies rechtzeitig geschieht, kann der Pheromondispenser ab dem Jahr 2024 bereits vor der Stellung des Auszahlungsantrags ausgebracht werden, was die Anwenderinnen und Anwender unterstützt. Der Auszahlungsantrag muss unverändert bis spätestens zum 15. Mai 2024 gestellt werden. Darüber hinaus kann die Pheromonförderung im Weinbau ab dem Jahr 2024 auch mit den FAKT D2 Maßnahmen „Ökolandbau – Einführung beziehungsweise Beibehaltung“ kombiniert werden.

Förderung Handarbeitsweinbau

Im Rahmen der geplanten Fördersatzerhöhung bei der Förderung Handarbeitsweinbau von 3.000 auf 5.000 Euro pro Hektar wird auch die Mindestfläche je Antrag geändert. Ab dem Jahr 2024 wird die Mindestfläche je Antrag, vorbehaltlich der Notifizierung durch die EU-Kommission, auf drei Ar gesenkt. Die geringere Mindestfläche wird bereits bei der Antragstellung im System FIONA ab dem 18. Januar 2024 umgesetzt. Ein neuer Förderantrag oder ein Antrag über zusätzliche Flächen für das Jahr 2024 kann bis zum 15. Februar 2024 gestellt werden.

Infodienst Landwirtschaft: Förderwegweiser

Weitere Meldungen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) und Tadeusz Matacz (rechts) stehen vor Fahnen und präsentieren die Verleihungsurkunde.
Auszeichnung

Ehrentitel Professor an Tadeusz Matacz

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) überreicht Dr. Edwin Ernst Weber (rechts) die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg.
Auszeichnung

Staufermedaille an Dr. Edwin Ernst Weber

Streuobstwiese
Streuobst

20. landesweiter Streuobsttag in Hohenheim

Jugendliche halten ein Banner mit der Aufschrift «Ehrenamt» in den Händen.
Ländlicher Raum

Jugendliche fürs Ehrenamt begeistern

Drohne mit Auslegearm zum Einölen der Eier beim Anflug an einen Baum mit Kormorannestern
Fischerei

Drohnen-Testflug zum Kormoranmanagement am Bodensee

Asiatische Hornisse
Artenmanagement

Königinnen und Nester der Asiatischen Hornisse melden

Logo "Turmwärts"
Ländlicher Raum

Kreative Nachnutzung von Trafo­türmen im Ländlichen Raum

Erläuterungen für Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte) und Umweltministerin Thekla Walker (rechts)
Nationalpark

Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald

Weg im ländlichen Raum
Ländlicher Raum

Land unterstützt Modernisierung Ländlicher Wege

In einer braunen Biomülltonne liegen Lebensmittel.
Ernährung

Zweite Runde der Lebensmittelretter-Challenge startet

Blick über Hohenlohe
Landwirtschaft

Hauk kritistiert EU-Wiederherstellungsverordnung

Eine Hand hält am 18.04.2016 an einer Tankstelle in Tübingen (Baden-Württemberg) einen Tankstutzen.
Verbraucherschutz

Hauk kritisiert deutsche Spritpreise

Wanderer gehen bei Reichelsheim durch den herbstlichen Odenwald (Hessen).
Forst

KI unterstützt Waldmanagement im Klimawandel

Erster Wolf im Süden Sachsen-Anhalts entdeckt
Naturschutz

Fähe im Enztal-Territorium als sesshaft nachgewiesen

Ein Reh springt bei Bodnegg (Baden-Württemberg) über eine Wiese, auf der Löwenzahn blüht. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Forst

Forstliches Gutachten 2024 Baden-Württemberg