Tierschutz

Brände in Ställen

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Ferkel

Um Großbrände in Ställen zu vermeiden, müssen Verbesserungen der Brandschutzvorschriften in Tierhaltebetrieben gesetzlich manifestiert werden.

In einem Schweinestall im Main-Tauber-Kreis ist ein Feuer ausgebrochen. Rund 1.800 Ferkel, die in der 70 Meter mal 30 Meter großen Halle aufgestallt waren, starben einen qualvollen Tod in den Flammen. Stallbrände kommen immer wieder vor und verursachen großes Tierleid.

Verbesserungen der Brandschutzvorschriften in Tierhaltebetrieben müssen gesetzlich manifestiert werden, denn immer wieder kommt es zu Stallbränden, die tausenden Tieren das Leben kosten. Nach Schätzungen wurden seit 2018 mindestens 125.000 Schweine durch Stallbrände getötet. Doppelt so viel Geflügel verbrannte im gleichen Zeitraum. Auch Rinder und Schafe werden immer wieder Opfer von Stallbränden. Offizielle Statistiken über Anzahl und Ursache der Stallbrände werden nicht geführt, was von Tierschützern seit längerem kritisiert wird. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, „die Rechtsvorschriften zum Schutz vor Bränden und technischen Störungen in Ställen, unter Berücksichtigung von angemessenen Übergangsfristen“ zu verbessern. In Stuttgart erklärt die Landestierschutzbeauftragte Dr. Julia Stubenbord am 9. März 2023, mit welchen Maßnahmen wirksame Verbesserungen erreicht werden können: „Es ist nicht hinnehmbar, dass Tiere in Ställen verbrennen, weil die einfachsten Brandschutzvorkehrungen nicht für Ställe gelten. Wir benötigen dringend gesicherte Daten über Häufigkeit von Stallbränden und ihre Ursachen. Es müssen Brandschutzvorkehrungen baulicher Art, wie automatisierte Rauch-und Feuermelder und Löschvorrichtungen wie in Skandinavien, verpflichtend sowohl in Alt- als auch Neubauten installiert werden, so könnten viele Großbrände verhindert werden. Weil es aber dennoch zum Stallbrand kommen kann, muss eine gesicherte Löschwasseranbindung an der Hofstelle für die eintreffende Feuerwehr zugänglich sein.“

Löscheinsätze in großen Tierbeständen herausfordernd

Löscheinsätze in großen Tierbeständen, wie sie in den meisten konventionellen Tierhaltungen üblich sind, sind für Feuerwehren herausfordernd. Die Feuerwehr benötigt Kenntnisse über das arttypische Tierverhalten, welches sich auch im Brandfall unterscheidet. Auch die heutigen Haltungssysteme verhindern oft eine Rettung. Geflügel, das das Leben lang nie außerhalb des Stallgebäudes war, läuft im Brandfall nicht einfach aus der Tür und muss hinausgetragen werden. Unter Schweinen bricht typischerweise Panik aus, die Tiere laufen teilweise sogar in das Feuer. Tiere, die Zugang zu Auslauf oder Freiland haben, verlassen ihren Stall routinierter. Rinder, wenn sie nicht in Anbindehaltung gehalten werden, und Pferde laufen häufig selbstständig aus den Gebäuden oder können rausgeführt werden, da sie ein Handling durch den Menschen gewohnt sind. Oft werden auch nicht feuersichere Baumaterialien verwendet, da diese günstiger sind. Damit alle beteiligten Personenkreise wie Landwirte und Feuerwehr gut miteinander arbeiten, können gemeinsame Übungen zur Brandprävention helfen. Doch dies alles reicht nicht, meint Stubenbord, wenn es keine realistischen Notfallpläne gibt, welche meist nicht vorliegen. Sie sagt: „Es bedarf dringend eine Obergrenze der Tierzahl in Ställen. Werden tausende Tiere in einem zusammenhängenden Stall gehalten, ist deren Rettung durch die verfügbaren Mitarbeiter und Helfer fast unmöglich. Zudem müssen geeignete, angrenzende Evakuierungsflächen zur Verfügung stehen, die es ermöglichen, alle Tiere aus einem brennenden Stalltrakt zu retten. Ist eine Rettung der Tiere aus personellen Gründen oder aus Platzgründen ausgeschlossen, ist die Tierzahl zu hoch.“

Brandschutz ist bisher vor allem in den Landesbauordungen der Bundesländer geregelt. Da dieser zum Schutze vieler Tierleben eine besondere Bedeutung hat, wäre es denkbar, allgemeine Regelungen zum Brandschutz in Tierhaltungsanlagen auch im Tierschutzrecht zu verankern. Trotzdem wird meist aus Kostengründen auf den Brandschutz in Ställen verzichtet. Die Stabsstelle hatte die Landesregierung in Baden-Württemberg mit einem 18-Punkte-Papier auf die Notwendigkeit der Anpassung der Landesbauordungen hingewiesen.

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