Steuern

Bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Blick durch Glastür auf die Sitzung des Bundesrates (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Mit einer Bundesratsinitiative setzt sich das Land für verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups ein. Ziel ist es, innovativen Unternehmen mehr finanzielle Spielräume zu eröffnen.

Die Landesregierung will bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups. Ziel einer entsprechenden Bundesratsinitiative des Finanzministeriums ist es, jungen, innovativen Unternehmen mit steuerrechtlichen Änderungen gerade in der Anfangsphase mehr finanzielle Spielräume zu eröffnen. Das Kabinett hat nun beschlossen, die Initiative „Die Wirtschaft der Zukunft fördern – steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups verbessern” am 12. Februar in den Bundesrat einzubringen.

„Kluge Köpfe mit Erfindergeist und Risikobereitschaft gründen Start-ups. Gerade in der Anfangszeit müssen sie investieren können. Das Geld dafür fehlt oft, weil sich Gewinne meist erst nach einigen Jahren einstellen”, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Genau da wollen wir ansetzen und ihnen mehr finanzielle Spielräume verschaffen. Unter anderem sollen sie anfängliche Verluste schon gleich komplett mit späteren Gewinnen steuerlich verrechnen können. Das wäre ein Schub für unsere Start-ups und damit für die Innovationskraft im Land.”

Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte: „In der Pandemie müssen wir auch an die Wirtschaft von morgen denken. Denn gerade auch junge, innovative Unternehmen, die neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen entwickeln und vermarkten, sorgen für wirtschaftliche Dynamik. Ich bin froh, dass wir gemeinsam mit dem Finanzministerium diese Initiative nun auf den Weg bringen konnten. Um die Gründung und das Wachstum gerade von Start-ups und anderen jungen, innovativen Unternehmen zu fördern, müssen wir die steuerlichen Rahmenbedingungen für diese Unternehmen dringend verbessern.“

Die Bundesratsinitiative sieht vor allem Verbesserungen beim sogenannten Verlustvortrag vor. So sollen Start-ups ihre Verluste aus den ersten sechs Jahren nach der Gründung unbegrenzt mit späteren Gewinnen verrechnen können. Darüber hinaus soll es für Wagniskapitalgeber attraktiver werden, ihr Kapital nach Beendigung ihres Engagements erneut in Start-ups zu stecken: Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem Start-up sollen steuerfrei auf die Anschaffungskosten einer neu angeschafften Beteiligung an einem Start-up übertragen werden können.

Die Initiative im Überblick

Mit der Initiative des Finanzministeriums will die Landesregierung deutlich über die Maßnahmen hinausgehen, die die Bundesregierung mit dem sogenannten Fondsstandortgesetz vorsieht. Darin sind Änderungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen geplant. Um sie attraktiver zu gestalten, soll der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von bislang 360 Euro auf 720 Euro im Jahr verdoppelt werden. Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen sollen zunächst nicht besteuert werden, die Besteuerung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Darüber hinaus soll die Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen von Investmentfonds auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt werden. Diese sind wesentliche Investoren bei Start-ups.

Der Verlustvortrag im Einkommensteuerrecht ist bislang begrenzt. Beispielsweise können für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Start-up, die in den ersten sechs Jahren jährliche Verluste von 500.000 Euro machte und im darauffolgenden Jahr erstmals einen Gewinn von 2,5 Millionen Euro erzielte, aufgrund der sogenannten Mindestbesteuerung bisher nur Verluste von 1,9 Millionen Euro mit dem Gewinn verrechnet werden, der verbleibende Verlustvortrag von 1,1 Millionen Euro kann erst in weiteren Gewinnjahren im Rahmen der Mindestbesteuerung berücksichtigt werden. Die Initiative hat daher insbesondere zum Ziel, dass der Gewinn vollständig mit den Verlusten verrechnet werden kann. Zusätzlich soll auch im Körperschaftsteuerrecht der Verlustvortrag nach einem Anteilseignerwechsel verbessert werden.

Bundesrat: Sitzung am 12. Februar 2021

Weitere Meldungen

Cover der 2. Staffel: SpätzlesPress - Der Baden-Württemberg-Podcast aus Berlin. Rechts die Illustration eine Löwen, der Kopfhörer im LÄND-Shape hat und vor sich ein Mikrofon, das an den Funkturm am Alexanderplatz in Berlin erinnert
Der Baden-Württemberg Podcast aus Berlin

SpätzlesPress #7: Wer ist „Wir”? Gemeinsam Gesellschaft gestalten

Ein Netzwerk-Kabelstecker leuchtet in der Netzwerkzentrale einer Firma zu Kontrollzwecken rot. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Digitalisierung

CyberSicherheitsCheck jetzt auch für Handwerkskammern

Visualisierung Höchstleistungsrechenzentrum an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Höchstleistungsrechenzentrum an der Universität Stuttgart

Bio-Musterregion Freiburg
Tierschutz

Kontrolluntersuchungen von Rindern auf IBR/IPV

Delegationsreise Slowenien
Delegationsreise

Wirtschaftskooperation mit Slowenien

Europastaatssekretär Florian Hassler (rechts) und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Patrick Rapp (links) bei der Übernahme der Präsidentschaft der „Vier Motoren für Europa“ am 20. März 2023 in Lyon
Europa

„Vier Motoren für Europa“ sprechen sich für Freihandel aus

Das Logo des Südwestrundfunks (SWR), aufgenommen vor der Zentrale des SWR in Stuttgart.
Medien

SWR-Änderungsstaatsvertrag unterzeichnet

Start-up Idea Cup Bodensee
Start-up BW

LeafSync im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2025“

Vertreter aus Wirtschaft und Politik sitzen beim Spitzengespräch zu den US-Zöllen in einem barocken Saal an einer langen Tafel. sie sind im Gespräch und haben Mikrofone vor sich stehen.
Wirtschaft

Baden-Württemberg setzt auf Freihandel und ein starkes Europa

Visualisierung Polizeipräsidium Heilbronn
Vermögen und Bau

Polizeipräsidium Heilbronn wird saniert und erweitert

Logo Klimabündnis Baden-Württemberg
Klimaschutz

Klimabündnis wächst auf 64 Unternehmen

von links nach rechts: Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Dr. Hans-Eckhard Sommer und Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Justiz

Mehr Rückführungen in 2024 auf Westbalkan

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 8. April 2025

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Wahlen

Landtagswahl 2026 findet am 8. März statt

Auf Einladung von Bauministerin Nicole Razavi MdL haben auf der Netzwerkkonferenz Baukultur am 7. April 2025 im Stuttgarter Haus der Wirtschaft rund 370 Experten, Praktiker und Entscheider über Wege für mehr Bezahlbarkeit im Bauen und Wohnen diskutiert
Baukultur

Konferenz nimmt bezahlbare Baukultur in den Blick