Steuern

Bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Blick durch Glastür auf die Sitzung des Bundesrates (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Mit einer Bundesratsinitiative setzt sich das Land für verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups ein. Ziel ist es, innovativen Unternehmen mehr finanzielle Spielräume zu eröffnen.

Die Landesregierung will bessere steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups. Ziel einer entsprechenden Bundesratsinitiative des Finanzministeriums ist es, jungen, innovativen Unternehmen mit steuerrechtlichen Änderungen gerade in der Anfangsphase mehr finanzielle Spielräume zu eröffnen. Das Kabinett hat nun beschlossen, die Initiative „Die Wirtschaft der Zukunft fördern – steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups verbessern” am 12. Februar in den Bundesrat einzubringen.

„Kluge Köpfe mit Erfindergeist und Risikobereitschaft gründen Start-ups. Gerade in der Anfangszeit müssen sie investieren können. Das Geld dafür fehlt oft, weil sich Gewinne meist erst nach einigen Jahren einstellen”, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Genau da wollen wir ansetzen und ihnen mehr finanzielle Spielräume verschaffen. Unter anderem sollen sie anfängliche Verluste schon gleich komplett mit späteren Gewinnen steuerlich verrechnen können. Das wäre ein Schub für unsere Start-ups und damit für die Innovationskraft im Land.”

Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte: „In der Pandemie müssen wir auch an die Wirtschaft von morgen denken. Denn gerade auch junge, innovative Unternehmen, die neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen entwickeln und vermarkten, sorgen für wirtschaftliche Dynamik. Ich bin froh, dass wir gemeinsam mit dem Finanzministerium diese Initiative nun auf den Weg bringen konnten. Um die Gründung und das Wachstum gerade von Start-ups und anderen jungen, innovativen Unternehmen zu fördern, müssen wir die steuerlichen Rahmenbedingungen für diese Unternehmen dringend verbessern.“

Die Bundesratsinitiative sieht vor allem Verbesserungen beim sogenannten Verlustvortrag vor. So sollen Start-ups ihre Verluste aus den ersten sechs Jahren nach der Gründung unbegrenzt mit späteren Gewinnen verrechnen können. Darüber hinaus soll es für Wagniskapitalgeber attraktiver werden, ihr Kapital nach Beendigung ihres Engagements erneut in Start-ups zu stecken: Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem Start-up sollen steuerfrei auf die Anschaffungskosten einer neu angeschafften Beteiligung an einem Start-up übertragen werden können.

Die Initiative im Überblick

Mit der Initiative des Finanzministeriums will die Landesregierung deutlich über die Maßnahmen hinausgehen, die die Bundesregierung mit dem sogenannten Fondsstandortgesetz vorsieht. Darin sind Änderungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen geplant. Um sie attraktiver zu gestalten, soll der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen von bislang 360 Euro auf 720 Euro im Jahr verdoppelt werden. Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen sollen zunächst nicht besteuert werden, die Besteuerung ist erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Darüber hinaus soll die Umsatzsteuerbefreiung für Verwaltungsleistungen von Investmentfonds auf die Verwaltung von Wagniskapitalfonds ausgedehnt werden. Diese sind wesentliche Investoren bei Start-ups.

Der Verlustvortrag im Einkommensteuerrecht ist bislang begrenzt. Beispielsweise können für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als Start-up, die in den ersten sechs Jahren jährliche Verluste von 500.000 Euro machte und im darauffolgenden Jahr erstmals einen Gewinn von 2,5 Millionen Euro erzielte, aufgrund der sogenannten Mindestbesteuerung bisher nur Verluste von 1,9 Millionen Euro mit dem Gewinn verrechnet werden, der verbleibende Verlustvortrag von 1,1 Millionen Euro kann erst in weiteren Gewinnjahren im Rahmen der Mindestbesteuerung berücksichtigt werden. Die Initiative hat daher insbesondere zum Ziel, dass der Gewinn vollständig mit den Verlusten verrechnet werden kann. Zusätzlich soll auch im Körperschaftsteuerrecht der Verlustvortrag nach einem Anteilseignerwechsel verbessert werden.

Bundesrat: Sitzung am 12. Februar 2021

Weitere Meldungen

Bundesrat Berlin
Bundesrat

Hagel zum Vorsitzenden des Bundesrats-EU-Ausschusses gewählt

Justizminister Moritz Oppelt (rechts) auf der Justizministerkonferenz
Justiz

Reform der Politikerbeleidigung gefordert

ILA 2026
Luft- und Raumfahrt

Land setzt Zeichen für Innovation und Technologie

Logo von Start up BW
Gründungsprogramm

Starthilfe für junge Unternehmen

Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis in Deizisau im Landkreis Esslingen ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Computertastatur. (Bild: dpa)
Gesundheitsreform

Nachbesserungen bei Kranken­versicherung-Reform gefordert

Ein Mitarbeiter montiert im Porsche Werk in Stuttgart-Zuffenhausen eine Vorderachse mit Elektromotor. (Foto: © dpa)
Automobilindustrie

Anpassungen bei EU-CO₂-Regulierung gefordert

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Klimawandel

Land rüstet sich für Extremwasserereignisse

German Expo Pavilion / Hotaka Matsumura - German Pavilion - to download, click on "high-res download"
Kreislaufwirtschaft

Expo-Ausstellung aus Osaka kommt nach Stuttgart

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Anzeige nach der Karenzzeitregelung

Innenminister Manuel Hagel (Mitte) besucht das Reutlinger Umspannwerk, in dem es in der Nacht gebrannt hatte.
Stromausfall

Ermittlungen nach Brand in Reutlinger Umspannwerk

Ministerpräsident Cem Özdemir spricht während des BMDS-Akademiegesprächs „Staatsmodernisierung mit Wirkung“.
Staatsmodernisierung

Schulterschluss für weniger Bürokratie

Ein selbstfahrendes Auto des Forschungszentrumes Informatik fährt während der Eröffnung des "Testfelds Autonomes Fahren" in Karlsruhe mit zwei Entwicklern autonom im Straßenverkehr. (Foto: © dpa)
Autonomes Fahren

Land gestaltet Europas Testfelder für autonomes Fahren mit

Eine Mitarbeiterin eines Pharmahändlers bestückt in Stuttgart-Münster in Baden-Württemberg eine Kommissioniermaschine.
Wirtschaft

Investitionen in Pharmaindustrie wandern ab

Beratung Landwirtschaft
Landwirtschaft

Beratungssystem „Beratung.Zukunft.Land“ wird fortgeführt

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Verkehr

Bundesstraße 29 zwischen Urbach und Lorch saniert