Bundesratsinitiative

Bekämpfung unzulässiger Kapitalanlagegenossenschaften

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Blick durch Glastür auf die Sitzung des Bundesrates (Foto: Kay Nietfeld/dpa)

Die Landesregierung hat eine Bundesratsinitiative zur Bekämpfung unzulässiger Kapitalanlagegenossenschaften beschlossen. Um künftigen Missbrauch des Genossenschaftswesens zu verhindern, sollen Qualitätskontrollen verbessert sowie der Anteil der nur investierenden Mitglieder auf unter 50 Prozent begrenzt werden.

Die Landesregierung will unzulässige Kapitalanlagegenossenschaften wirkungsvoll bekämpfen. Der Ministerrat hat dazu im Umlaufverfahren eine entsprechende Bundesratsinitiative beschlossen. Der Entschließungsantrag, der am 18. September 2020 in den Bundesrat eingebracht werden soll, zielt auf mehrere Änderungen des Genossenschaftsgesetzes (GenG), die einen Missbrauch von Genossenschaften erschweren und das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des genossenschaftlichen Prüfungswesens stärken sollen.

Justizminister Guido Wolf sagte dazu: „Das Genossenschaftswesen in Deutschland ist von großer Bedeutung und genießt zu Recht einen guten Ruf. Es kommt aber leider auch vor, dass Betrüger das gute Genossenschaftsimage missbrauchen und Anleger, die der Rechtsform ‚Genossenschaft‘ vertrauen, über den Tisch ziehen. Unser Entschließungsantrag stößt wichtige Änderungen des Genossenschaftsgesetzes an. Den Genossenschaften, die ihre Mitglieder nur mit abstrusen Renditeversprechungen locken, schieben wir den Riegel vor.“

Der Fall der Wohnungsgenossenschaft Eventus eG

In Baden-Württemberg hatte der Fall der Wohnungsgenossenschaft Eventus eG für Aufsehen gesorgt, bei der es sich um eine sogenannte Kapitalanlagegenossenschaft handelte. Kapitalanlagegenossenschaften betreiben entgegen ihrem formalen Förderzweck ausschließlich oder zumindest überwiegend Kapitalanlagegeschäfte und setzen sich vor allem aus investierenden Mitgliedern zusammen, die an Einrichtungen oder Leistungen der Genossenschaft kein Interesse haben und zumeist mit Hilfe von unrealistischen Renditeversprechen geworben werden. Solche Kapitalanlagegenossenschaften sind nach dem Genossenschaftsgesetz unzulässig und dürften eigentlich gar nicht existieren. Der vorgelegte Entschließungsantrag sieht daher vor, dass künftig der zulässige Anteil der Mitglieder einer Genossenschaft, die nur investieren und ansonsten Güter oder Dienste der Genossenschaft nicht in Anspruch nehmen, auf unter 50 Prozent begrenzt wird. Darüber hinaus zielt die Bundesratsinitiative vor allem auch darauf, die Zuverlässigkeit der genossenschaftlichen Pflichtprüfungen zu stärken.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte dazu: „Die Insolvenz der Eventus eG hat den investierenden Mitgliedern schweren Schaden zugefügt. Die Überprüfung der Genossenschaften durch die genossenschaftlichen Prüfungsverbände muss schärfer werden, sodass kriminelle Geschäftspraktiken zuverlässiger und schneller entlarvt werden. Genossenschaften sind auch für die Zukunft ein Erfolgsmodell, denn sie tragen wesentlich zu einem guten sozialen Klima in unserer Gesellschaft sowie guten Wohnstandards und intakten Städten und Gemeinden bei. Die Genossenschaftsidee und das Genossenschaftswesen darf durch Fälle wie die Eventus eG keinen Schaden nehmen.“ 

Qualitätskontrolle verbessern

Beabsichtigt ist unter anderem, die Qualitätskontrolle genossenschaftlicher Prüfungsverbände nach den Paragraphen 63e ff. GenG zu verbessern und dabei insbesondere Qualitätskontrollen auch auf Gründungsprüfungen und auf genossenschaftsrechtliche Pflichtprüfungen „kleiner“ Genossenschaften mit einer Bilanzsumme von bis zu 1,5 Millionen Euro beziehungsweise Umsatzerlösen von bis zu drei Millionen Euro auszuweiten. Darüber hinaus sollen genossenschaftliche Prüfungsverbände gesetzlich verpflichtet werden, bei der Gründung von Genossenschaften zu prüfen, ob ein zulässiger Förderzweck im Sinne von Paragraph 1 GenG verfolgt wird oder ob das nach den eingereichten Gründungsunterlagen angestrebte Geschäftsmodell eine faktische – und damit unzulässige – Kapitalanlagegenossenschaft darstellt.

Weitere Meldungen

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Verkehrsunfallbilanz 2025
Verkehrsunfallbilanz 2025

Straßenverkehr in Baden-Württemberg wird immer sicherer

Stuttgart Neckarpark
Wohnraumoffensive

Land unterstützt Kommunen mit Bau-Turbo

Gruppenbild anlässlich der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und der ukrainischen Region Lwiw
Absichtserklärung

Baden-Württemberg und Lwiw vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Visualisierung Campus St. Alban
Innovationspreis

Zehn Preise für kirchliche Wohnprojekte

DEHOGA Cup
Start-up BW

Kleinblatt GmbH aus Stuttgart gewinnt den DEHOGA CUP

Forscher im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Innovation

Land fördert Digitales Innovationszentrum am Uniklinikum Freiburg

Justizministerin Marion Gentges (Vierte von links) mit dem Team des Projekts „DIE MUTMACHER“
Justiz

Begleithunde unterstützen in Strafprozessen

GNSS-Empfänger mit Sonnenaufgang
Digitale Infrastruktur

Satellitenpositionierungsdienst SAPOS® stark genutzt

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 10. Februar 2026

Flur in einem Krankenhaus
Gesundheit

248 Millionen Euro für Investitionen an 20 Kliniken

Eine Frau greift nach einem Apfel aus dem Obst- und Gemüseregal eines Reformhauses. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Land mit vielfältiger Bio-Qualität auf BIOFACH präsent

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wird gestärkt

Wirtschaftsministerin Dr, Nicole Hoffmeister-Kraut (Zweite von rechts) überreicht Adolf Klek (Mitte) die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg.
Auszeichnung

Adolf Klek mit Staufermedaille geehrt

von links nach rechts: Justizministerin Marion Gentges, Sabine Gwarys, Adam Michel (Vorstand AMSEL) und der Bürgermeister der Stadt Ettenheim, Bruno Metz
Justiz

Bundesverdienstkreuz für Sabine Gwarys