Wohnungsbau

Bauen soll einfacher, schneller und kostengünstiger werden

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Bauarbeiter laufen in Stuttgart an Neubauten der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) vorbei. (Foto: © dpa)

Mit der Novellierung der Landesbauordnung will die Landesregierung einen wesentlichen Beitrag leisten, um das Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Anhörung der Verbände freigegeben.

Die von der Landesregierung geplante Novellierung der Landesbauordnung hat eine weitere Hürde genommen: Das Kabinett hat den Regierungsentwurf zur Anhörung durch circa 150 Verbände freigegeben.

„Schnell ausreichend und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Mit der Novellierung der Landesbauordnung leisten wir einen wesentlichen Beitrag, um das Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Nur so können wir dem Mangel an Wohnraum entgegenwirken“, so Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Sie sei sehr zuversichtlich, dass die Novelle so schnell wie möglich im Jahr 2019 in Kraft treten kann.

Baugenehmigungsverfahren beschleunigen und vereinfachen

Die Gesetzesnovelle enthält eine Reihe von Maßnahmen, die das Baugenehmigungsverfahren beschleunigen und vereinfachen und die vollständige Digitalisierung des Verfahrens ermöglichen. So steht für kleinere Wohngebäude nur noch das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren zur Verfügung. Die Bauvorlagen werden künftig direkt bei der Baurechtsbehörde eingereicht, sodass das Verfahren verkürzt wird. Werden Unterlagen nachgefordert, wird die Bearbeitungsfrist nur gehemmt und mit Eingang der Unterlagen wieder fortgesetzt. Bisher beginnt die Frist mit Eingang der Unterlagen wieder von vorne zu laufen.

Bauen mit Holz und Aufstockungen werden erleichtert

Die Novelle sieht außerdem Flexibilisierungen und Erleichterungen bei Fahrradstellplätzen und Kinderspielplätzen vor: Die starre Regelung von zwei Fahrradstellplätzen je Wohnung entfällt. Die Baurechtsbehörden entscheiden dies nun entsprechend dem jeweiligen Bedarf. Der Schwellenwert für die Kinderspielplatzpflicht wird auf Gebäude mit mehr als drei Wohnungen angehoben, bisher liegt er bei zwei Wohnungen. Die Kommunen können diesen Schwellenwert nach oben oder unten ändern. Weiterhin werden das Bauen mit Holz sowie die nachträgliche Schaffung von Wohnraum im Bestand, beispielsweise durch Aufstockungen, erleichtert. „Durch das Aufstocken bestehender Gebäude kann zügig dringend benötigter Wohnraum entstehen, ohne zusätzliche Flächen in Anspruch zu nehmen. Mit der Novellierung haben wir eine Vielzahl wichtiger Stellschrauben für mehr Wohnraum in Baden-Württemberg in die richtige Richtung gedreht. Besonders wichtig war dabei die Arbeit der Wohnraum-Allianz, deren Empfehlungen weitestgehend umgesetzt wurden“, so die Ministerin. Nach groben Schätzungen dürften die Maßnahmen des neuen Gesetzes die Bürgerinnen und Bürger um circa 60 Millionen Euro jährlich entlasten.

Die Verbände können innerhalb von sechs Wochen ihre Stellungnahmen zur Gesetzesnovelle abgeben. Das Wirtschaftsministerium wird daraufhin einen endgültigen Regierungsentwurf erarbeiten, den das Kabinett beschließen und an den Landtag zur Durchführung des eigentlichen Gesetzgebungsverfahrens weiterleiten wird.

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