Beim Arbeitsgericht Stuttgart ist ein Pilotprojekt zur papierlosen Gerichtsakte gestartet. In vier Kammern des Arbeitsgerichts werden ab sofort alle neu eingehenden Verfahren ausschließlich elektronisch geführt. Insgesamt nehmen 15 Beschäftigte an dem Pilotbetrieb teil, darunter vier Richter, drei Rechtspflegerinnen, vier Beschäftigte im Unterstützungsbereich sowie vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Scanteams. Im Juni dieses Jahres soll die Pilotierung ausgedehnt werden. Voraussichtlich Mitte 2017 soll dann damit begonnen werden, die baden-württembergische Justiz flächendeckend mit der elektronischen Akte auszustatten.
„In der digitalen Welt von heute erwarten die Bürgerinnen und Bürger zu Recht, dass sie auch ihre juristischen Angelegenheiten komfortabel online am Computer erledigen können. Dieser Entwicklung kann und will sich die Justiz nicht verschließen“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger. Mit Bezug auf das laufende Pilotprojekt am Arbeitsgericht Stuttgart wies er darauf hin, dass bereits seit Anfang dieses Jahres Anträge und andere Schreiben rein elektronisch beim Arbeitsgericht eingereicht werden können. „Die neue elektronische Gerichtsakte stellt nun sicher, dass diese digitale Post innerhalb des Gerichts problemlos am Computer bearbeitet werden kann“, so der Minister, der hervorhob, dass die Justizpraxis bei der Umsetzung des Projekts umfassend beteiligt werde. „Wir gestalten die elektronische Akte nicht über die Köpfe unserer Beschäftigten hinweg, sondern haben von Anfang an auf eine enge Einbindung der Praxis gesetzt“, sagte der Minister. Die papierlose Akte eröffne gerade auch für die Beschäftigten enorme Chancen. „Die mobile elektronische Akte ermöglicht verstärkt Telearbeit und abteilungsübergreifende Vertretungen. Dies dient ganz erheblich der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, sagte der Minister. Die elektronische Akte sei außerdem für Hilfsmittel wie etwa eine Vorlesesoftware zugänglich, was die Inklusion von körperlich eingeschränkten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erleichtere.
Der Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, Dr. Eberhard Natter, sagte: „Wir sind uns bewusst, dass sich die Arbeitsabläufe durch die Einführung der elektronischen Akte grundlegend verändern werden. Für die Justiz 4.0 sind wir gut vorbereitet.“
Zeitplan für die elektronische Gerichtsakte
Der Zeitplan für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte sieht so aus: Alle Rechtsanwälte müssen bis zum 29. September 2016 über besondere elektronische Anwaltspostfächer verfügen. Bis zum 1. Januar 2018 ist die bundesweite flächendeckende Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs auf Basis neuer und einheitlicher Regelungen vorgesehen. Die Gerichte sind dann bundesgesetzlich verpflichtet, Post auf sicheren elektronischen Wegen rechtsverbindlich entgegenzunehmen. Bis spätestens zum 1. Januar 2022 müssen Rechtsanwälte, Behörden und andere so genannte „professionelle Einreicher“ ihre Schreiben rein elektronisch bei den Gerichten einreichen. Die Bürgerinnen und Bürger haben aber auch dann weiterhin die Wahl, ob sie ihre Schreiben elektronisch oder schriftlich per Post oder Fax an das Gericht senden. Die elektronische Akte soll bis zum Jahr 2020 bei allen baden-württembergischen Gerichten eingeführt sein. Die Straf- und auch die Verfassungsgerichtsbarkeit sind von diesen Regelungen nicht erfasst, entsprechende Vorschriften durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sind jedoch in Planung.