Ausbildung

Ausbildungsbündnis beschließt Maßnahmenkatalog

Eine Auszubildende steht am Schaltpult einer computergesteuerten Fräsenmaschine (Symbolbild, © dpa).

Die Partner des Ausbildungsbündnisses haben eine Reihe von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise für die berufliche Ausbildung beschlossen. Entlassungen von Auszubildenden sollen vermieden und Jugendliche gezielt beim Übergang in die Ausbildung unterstützt werden.

Das diesjährige Spitzengespräch des Ausbildungsbündnisses stand ganz im Zeichen der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise. Am Donnerstag, 18. Juni 2020, trafen sich die Bündnispartner im Wirtschaftsministerium, um einen Maßnahmenkatalog für das kommende Ausbildungsjahr zu beschließen. „Die berufliche Zukunft vieler junger Menschen und die Fachkräftesicherung in unserem Land hängen davon ab, dass wir uns für Auszubildende und Betriebe stark machen. Mit den Partnern des Ausbildungsbündnisses haben wir die Task Force ‚Corona und berufliche Ausbildung‘ ins Leben gerufen und Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise für die berufliche Ausbildung abgestimmt. Unsere Ziele sind, die Ausbildungsinfrastruktur und das Ausbildungs-Know-How in den Betrieben und Bildungsstätten zu erhalten, die Entlassung von Auszubildenden zu vermeiden und Jugendliche gezielt beim Übergang in die Ausbildung zu unterstützen“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Ausbildungsprämie als Anreiz für Betriebe

Große Sorgen bereitet der Ministerin der von den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern prognostizierte zweistellige Rückgang bei den neuen Ausbildungsverträgen im Herbst. Die vom Bund angekündigte Ausbildungsprämie sei ein wichtiger Baustein, um dies zu vermeiden. Kleine und mittlere Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, sollen für jeden neuen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro erhalten beziehungsweise 3.000 Euro für zusätzliche Ausbildungsverträge. „Die Ausbildungsprämie kann ein Anreiz für Betriebe sein, trotz schwieriger Bedingungen ihr Ausbildungsengagement im neuen Ausbildungsjahr nicht zu reduzieren. Deshalb begrüße ich sehr, dass der Bund nun selbst eine Ausbildungsprämie, ähnlich wie wir sie bereits vorgeschlagen hatten, umsetzen wird“, erklärte die Ministerin.

Die Prämie ist auf Zeiten bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Sollte sich dieser Zeitraum als zu kurz erweisen, werde das Bündnis die Fortführung einer Prämie auf Landesebene prüfen. Um Betriebe zusätzlich zu unterstützen will das Land ihnen vor allem auch die notwendige Flexibilität ermöglichen. „Wir planen einen landesweiten Modellversuch zum verspäteten Start in die Ausbildung zu Beginn des Jahres 2021. Damit wollen wir Betrieben, die im Herbst noch in Kurzarbeit sind, die Möglichkeit geben, Anfang 2021 in das Ausbildungsjahr einzusteigen.“ Kammern und Berufsschulen würden sich flexibel darauf einstellen, Auszubildende auch später noch in den Ausbildungsbetrieb zu integrieren.

Unterstützung beim Übergang und Förderung von Ausbildungsalternativen

Eine wichtige Rolle kommt der Unterstützung beim Übergang in eine Ausbildung und der Förderung von Ausbildungsalternativen zu. „Es ist wichtig, dass wir schnell die ausgefallene Berufsorientierung und Ausbildungsvermittlung nachholen“, betonte die Ministerin. Hier setzt das Bündnis auf virtuelle Formate und Nachvermittlung, um Jugendliche und Betriebe zusammenzubringen, und auf Ausweitung der Ausbildungsvorbereitung. Trotzdem müsse man aufgrund der aktuellen Prognosen davon ausgehen, dass diesen Herbst deutlich weniger Jugendliche einen Ausbildungsplatz finden werden als in den Vorjahren. „Darauf müssen und werden wir uns vorbereiten. Es ist keine Option, dass wir den jungen Menschen im Land keine Perspektive bieten.“ Geplant sei, mehr schulische Angebote und alternative Angebote, wie Einstiegsqualifizierung oder außerbetriebliche Ausbildung, bereitzustellen.

Bereits Ende März hat das Wirtschaftsministerium kurzfristig seine Maßnahmen angepasst, um zu vermeiden, dass bestehende Ausbildungsverhältnisse unter der Krise leiden. Die Förderung der Verbundausbildung wurde erweitert. Im Programm „Azubi im Verbund“ wurde der bisherige Mindestzeitraum von 20 Wochen für kurzarbeitende Betriebe auf vier Wochen herabgesetzt, so dass die Möglichkeit der Verbundausbildung schneller und mehr Betrieben offensteht. Auch im Fall von insolventen Betrieben bietet das Wirtschaftsministerium ein Förderinstrument: Durch das Programm „Azubi transfer“ werden Betriebe, die Auszubildende von insolventen Betrieben übernehmen, mit einer Übernahmeprämie von 1.200 Euro unterstützt. „Diese Konzepte bestehen bei uns seit der Weltwirtschaftskrise vor zwölf Jahren und haben sich als sehr erfolgreich bewährt. Ich bin froh, dass auch diese Ansätze nun auf Bundesebene vorgeschlagen wurden“, führte Hoffmeister-Kraut aus.

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