Studium

Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft präzisieren

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Jurastudenten verfolgen in einem Hörsaal an der Universität in Freiburg die Vorlesung. (Foto: dpa)

Das Land nutzt die Überarbeitung des Landeshochschulgesetzes, um bei den Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft Rechtsklarheit zu schaffen. Die Änderung präzisiert den Anwendungsbereich im Sinne eines klaren hochschulpolitischen Mandats. Damit gehe kein Kompetenzverlust für die Verfasste Studierendenschaft einher, so Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.

„Die Regierungsfraktionen haben einen klugen Kompromiss gefunden für ein Vorhaben, das im Koalitionsvertrag verabredet war. Das Aufgabenfeld der Verfassten Studierendenschaft wird dabei nicht beschnitten. Die Wahrnehmung der hochschulpolitischen Belange und die Förderung der politischen Bildung der Studierenden bleiben wie bisher zentrale Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft“, betonte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Bei der Änderung handele es sich lediglich um eine Präzisierung des Textes: „Eine allgemeinpolitische Betätigung hat das Bundesverwaltungsgericht bereits 1979 für unzulässig erachtet. Wir nutzen die jetzige Überarbeitung des Landeshochschulgesetzes, um die notwendige Präzisierung vorzunehmen. Die Einführung der Verfassten Studierendenschaft 2012 war und ist eine große Errungenschaft.“ Die Inhalte des Mandats bleiben vollumfänglich erhalten – „entscheidend ist doch, dass die Handlungsfelder der Studierenden nicht beschnitten werden“.

Seit der Einführung der Verfassten Studierendenschaft können die Studierenden wirksam für die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange aller Studierenden eintreten. „Das Mandat, das die Studierenden 2012 aus gutem Grund erhalten haben, bleibt bestehen“, betonte Bauer.

Im Koalitionsvertrag haben die beiden Parteien Grüne und CDU vereinbart, bei den Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft Rechtsklarheit zu schaffen und deshalb den Anwendungsbereich im Sinne eines klaren hochschulpolitischen Mandats zu präzisieren.

Allgemeinpolitische Betätigung der Verfassten Studierendenschaft ist unzulässig

Durch die neue Fassung des Paragrafen 65 Landeshochschulgesetz, Absatz 4, wird verdeutlicht, dass eine allgemeinpolitische Betätigung der Verfassten Studierendenschaft unzulässig ist. Dies galt auch bislang schon und ist seit langem höchstrichterlich geklärt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon 1979 festgestellt, dass ein allgemeinpolitisches Mandat, verstanden als nachhaltige und uneingeschränkte Kundgabe nicht hochschulbezogener, allgemeinpolitischer Meinungen und Forderungen, gegen das Grundgesetz verstößt (BVerwGE 59, 231 – 7 C 58/78). In der Praxis wurde das politische Mandat mitunter im Sinne dieses allgemeinpolitischen Mandats fehlgedeutet.

Die Streichung schränkt die bisherige Tätigkeit nicht ein, aber sie klärt die Grenze dessen, was nicht erlaubt ist (und bisher schon nicht erlaubt war).

Entscheidend ist die Aufgabenbeschreibung in Paragraf 65, Absatz 2, 1-7, die unverändert bleibt.

Paragraf 65 Landeshochschulgesetz

[…]

(2) Die Studierendenschaft verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst. Sie hat unbeschadet der Zuständigkeit der Hochschule und des Studierendenwerks die folgenden Aufgaben:

  1. die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fachübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden,
  2. die Mitwirkung an den Aufgaben der Hochschulen nach den Paragrafen 2 bis 7,
  3. die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,
  4. die Förderung der Chancengleichheit und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft,
  5. die Förderung der Integration ausländischer Studierender, die einen Studienabschluss in Baden-Württemberg anstreben,
  6. die Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden,
  7. die Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen.

(3) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglicht die Studierendenschaft den Meinungsaustausch in der Gruppe der Studierenden und kann insbesondere auch zu solchen Fragen Stellung beziehen, die sich mit der gesellschaftlichen Aufgabenstellung der Hochschule, ihrem Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowie mit der Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Abschätzung ihrer Folgen für die Gesellschaft und die Natur beschäftigen.

(4) Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die Studierendenschaft ein politisches Mandat wahr. Sie wahrt nach den verfassungsrechtlichen Grundsätzen die weltanschauliche, religiöse und parteipolitische Neutralität.

Weitere Meldungen

Ein Ingenieur kontrolliert in einem Labor mit einem Mikroskop einen Chip zum Einsatz in einen Quantencomputer.
Innovation

Land fördert 14 Prototypen für Zukunftstechnologien

Gewinnerteam Regional Cup Tübingen
Start-up BW

ELASTheal gewinnt den Regional Cup Tübingen

Polizei mit BW-Wappen
Polizei

Neuer Studienjahrgang startet an der Hochschule für Polizei

Ein Student im Praktischen Jahr am Universitätsklinikum Heidelberg spricht mit einem Patienten.
Gesundheitsberufe

Neuer Weg ins Medizinstudium startet

von links nach rechts: Herr Knödler von der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall, Justizministerin Marion Gentges und Herr Mack von der Justizvollzugsanstalt Heimsheim
Justiz

108 neue Justizvollzugsbeamte im Land

Ministerin Razavi mit den neuen Regierungsbaumeisterinnen und Regierungsbaumeistern 2026. V.l.: Manuel Riedlinger, David Maihöfer, Ministerin Nicole Razavi MdL, Annika Bauer, Johannes Martin Schöckle und Salome Cynthia Schwarz.
Städtebau

Regierungsbaumeisterinnen und -baumeister verabschiedet

Studenten sitzen in einem Hörsaal.
Hochschulen

Drei Exzellenzuniversitäten in Baden-Württemberg

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Studium

Land finanziert KI-Plattform für sehbeeinträchtigte Studierende

Eine Professorin steht beim Unterricht vor Studentinnen und Studenten.
Gleichstellung

Land beim Professorinnenprogramm vorn

Logo Öffentlicher Gesundheitsdienst. Die Abkürzung "ÖGD" ist in dicken Buchstaben dargestellt. Darunter steht in "Öffentlicher Gesundheitsdienst - Schützt. Hilft. Klärt auf."
Studium

Neue Vorabquote fürs Medizinstudium

Stethoskop vor farbig eingefärbtem Kartenumriss von Baden-Württemberg mit Schriftzug: The Ländarzt - Werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg
Gesundheitsberufe

Bis 31. März 2026 für die Landarztquote bewerben

Preisträger Landesforschungspreis 2026
Forschung

Landesforschungspreise 2026 nach Tübingen, Mannheim und Freiburg

Verabschiedung Bruchsal mittlerer Polizeivollzugsdienst
Polizei

333 bestens ausgebildete Polizisten verstärken die Polizei

Eine junge Frau forscht im Life Science Center der Universität Hohenheim an Pflanzen in Klimakammern (Symbolbild: © dpa).
Forschung

Land fördert Zukunftstechnolo­gien an Landesuniversitäten

Ein Scan-Auto, das automatisch Parksünder registriert, fährt bei einem Pilotversuch an vor der Universität Hohenheim geparkten Fahrzeugen vorbei.
Parkraumüberwachung

Effizientere Parkraumkontrolle mit Scan-Fahrzeug in Heidelberg