Kernenergie

Alle Maßnahmen des Fukushima-Aktionsplans vollständig umgesetzt

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Kernkraftwerk Philippsburg: Brennelement wird in Castor eingebracht . (Bild: © ENBW)

Zum achten Jahrestag der Fukushima-Katastrophe am 11. März wurden alle 120 Maßnahmen des Fukushima-Aktionsplans vollständig umgesetzt. Mit dem Aktionsplan hat die baden-württembergische Atomaufsicht alle Empfehlungen von Experten zielgerichtet und vollständig abgearbeitet.

Morgen jährt sich zum achten Mal die nukleare Katastrophe von Fukushima. „Baden-Württemberg hatte 2012 als erstes Bundesland einen Fukushima-Aktionsplan veröffentlicht“, sagte Umweltminister Franz Untersteller im Vorfeld des Jahrestages. „Die 120 Empfehlungen des Aktionsplanes für die vier Kernkraftwerke Kernkraftwerk Neckarwestheim I und II (GKN) sowie Kernkraftwerk Philippsburg I und II (KKP) wurden inzwischen komplett umgesetzt. Dies hat die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg nochmals erhöht.“

Mit dem Aktionsplan habe die baden-württembergische Atomaufsicht alle Empfehlungen von Experten zielgerichtet und vollständig abgearbeitet, so Untersteller. „Dabei wurden auch unwahrscheinliche Ereignisse zugrunde gelegt, welche über die gesetzlich zu beachtenden Anforderungen hinausgingen“, betonte der Minister.

Fukushima-Aktionsplan der Atomaufsicht

Der Fukushima-Aktionsplan der baden-württembergischen Atomaufsicht umfasst die drei Themenbereiche „präventive Notfallmaßnahmen“, „mitigative Notfallmaßnahmen“ sowie „zusätzliche Analysen“. So wurden unter anderem zusätzliche mobile Dieselaggregate für den Fall eines kompletten Stromausfalls am Standort angeschafft. Für den Fall von schweren Unfällen wurde ein zusätzliches Handbuch für die Betriebsmannschaft erstellt, mit Maßnahmen, die den Notfall möglichst abschwächen sollen („mitigative Notfallmaßnahmen“). Außerdem musste der Betreiber zum Beispiel nachweisen, dass die Batterien für die Störfallinstrumentierung bei vollständigem Ausfall der Stromversorgung am Standort mindestens für zehn Stunden zur Verfügung stehen.

Das Kernkraftwerk Philippsburg 2 muss nach den Vorgaben des Atomgesetzes spätestens Ende des Jahres 2019 und Neckarwestheim II bis Ende 2022 abgeschaltet werden. „Natürlich wird die Atomaufsicht bis zum endgültigen Schluss alle nötigen Sicherheitsmaßnahmen einfordern“, betonte Umweltminister Untersteller. „Solange eine Anlage noch im Betrieb ist, setzen wir alles daran, das Risiko einer Kernschmelze soweit wie möglich zu minimieren.“ Auch bei der späteren Stilllegung und dem Rückbau der Anlagen habe die Sicherheit der Bevölkerung oberste Priorität.

Da das Kernkraftwerk Obrigheim sich bereits seit 2008 im Rückbau befindet, war der Fukushima-Aktionsplan für diese Anlage nicht mehr relevant.

Umweltministerium: Aktionsplan zu Fukushima

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