Digitalisierung

Änderung des Onlinezugangsgesetzes im Bundesrat

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Eine Frau tippt auf einem Tablet. Daneben liegt ein Smartphone.

Zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes im Bundesrat hat sich Baden-Württemberg im Schulterschluss mit den anderen Ländern intensiv in die Vorbereitungen für den im Bundesrat diskutierten Gesetzentwurf eingebracht.

„Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hat einen Digitalisierungsprozess angestoßen, der wohl das größte und umwälzendste Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ist. Das Ziel ist dabei so klar wie revolutionär: Die Menschen müssen nicht mehr zum Amt, das Amt kommt zu den Menschen. Der Behördengang kann vom Sofa aus erledigt werden. Handlungsleitend ist für uns dabei: Die Digitalisierung muss den Menschen dienen. Das ist unsere Botschaft, das muss unser Anspruch sein. Für das Onlinezugangsgesetz bedeutet das: Schlanker, schneller, bürgernäher. Dafür setzt sich Baden-Württemberg im Bundesrat ein“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Digitalminister Baden-Württembergs, Thomas Strobl am 7. Juli 2023 zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes im Bundesrat. Baden-Württemberg hat sich im Schulterschluss mit den anderen Ländern intensiv in die Vorbereitungen für den im Bundesrat diskutierten Gesetzentwurf eingebracht.

Digitalisierungsminister Thomas Strobl betonte hierzu: „Gerade, wenn wir spezielle und technisch geprägte Regelungsfragen beantworten wollen, braucht es verbindliche Entscheidungswege auf Augenhöhe. Zusammen mit Bayern und Nordrhein-Westfalen war es Baden-Württemberg darum wichtig, statt einseitiger Vorgaben des Bundes auf Einvernehmen – gerade auch mit den Ländern – zu setzen. Dieses qualitätssichernde Korrektiv ist notwendig.

Die Digitalisierung ist eine Daueraufgabe, da gibt es kein Enddatum, das muss sich fortlaufend weiterentwickeln. Herausforderungen bestehen unter den Stichworten: Registermodernisierung und Once-Only-Prinzip. Es ist niemandem zu vermitteln, warum man in Antragsprozessen seine Daten mehrfach angeben muss. Denn: Die Umsetzung des OZG gelingt nur, wenn beim Monitoring und bei der Evaluierung unsere Erfahrungen als Länder und insbesondere die unserer Kommunen berücksichtigt werden. Nur so schaffen wir eine ganz und gar verlässliche Weiterentwicklung, stetig und jeden Tag noch besser – für unsere Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel: Der Bürger geht nicht aufs Amt, das Amt kommt zum Bürger.“

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Digitale Verwaltung

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