Wahlrecht

Änderung der Kommunalwahlordnung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Wahlzettel wird in eine Wahlurne geworfen. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Mit der neuen Kommunalwahlordnung schützt das Land Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen besser vor Hass und Hetze. Die Änderung tritt am 1. August 2023 in Kraft.

„Immer wieder sind Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen sowie kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt. Sie werden beleidigt, bedroht oder gar angegriffen. Als Landesregierung nehmen wir das nicht tatenlos hin, wir gehen entschlossen und konsequent gegen Hass und Hetze, gegen gesellschaftliche Verrohung und gegen Ausgrenzung vor. Wir treten aktiv für das gesellschaftliche Miteinander und das friedliche Zusammenleben in unserem Land ein. Hass und Hetze haben in unserer Gesellschaft keinen Platz! Dabei wollen wir besonders auch diejenigen schützen, die mit großem Einsatz für die Gesellschaft tätig sind: Unsere kommunalen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger, unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, unsere Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Sie alle leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft, für unsere Werte. Mit der Änderung der Kommunalwahlordnung erweitern wir den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bewerberinnen und Bewerber und schützen sie damit besser vor Hass, Hetze und Übergriffen an ihrer Wohnung oder auf dem Weg von und zu ihrer Wohnung“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich des Inkrafttretens der Änderung.

Auf vollständige Anschrift wird verzichtet

Durch die Änderung der Kommunalwahlordnung wird künftig auf die Angabe der vollständigen Anschrift der Kandidatinnen und Kandidaten in Wahlbekanntmachungen und Stimmzetteln verzichtet. Anstelle der vollständigen Adresse wird bei Bürgermeisterwahlen nun nur noch der Wohnort angeben. Bei Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen wird neben dem Wohnort zusätzlich der Ortsteil angegeben, da dies für die Wählerinnen und Wähler ein maßgebliches Entscheidungskriterium darstellen kann. In begründeten Ausnahmefällen kann auch von der Angabe von Ortsteilen abgesehen werden, zum Beispiel wenn in kleineren Gemeinden und Ortschaften eine sinnvolle innerörtliche Abgrenzung nicht möglich ist. Entsprechendes gilt auch für Kreistagswahlen und die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart in Wahlkreisen, die nur aus einer Gemeinde bestehen. Bei Wahlkreisen, die aus mehreren Gemeinden bestehen, wird dagegen nur der Wohnort der Bewerberinnen und Bewerber angegeben.

Innenminister Thomas Strobl hat die Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung unterzeichnet. Die Verordnung wurde am 28. Juli 2023 im Gesetzblatt verkündet und tritt am 1. August 2023 in Kraft.

24 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in 2019

Für das Jahr 2019 ergab eine Auswertung 24 Straftaten gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in Baden-Württemberg, darunter zwei Gewaltstraftaten. Im Jahr 2020 waren es 173 Fälle, darunter eine Gewaltstraftat, im Jahr 2021 151 Fälle, darunter zwei Gewaltstraftaten und im Jahr 2022 100 Fälle, darunter eine Gewaltstraftat.

Neben dem besseren Schutz vor Hass, Hetze und Übergriffen treten am 1. August 2023 weitere Änderungen in Kraft. So werden etwa das Wahl- und Stimmrecht von wohnungslosen Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Wahlgebiet haben, die Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen und die Vorverlegung des Einreichungsschlusses für Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen um zwei Wochen detailliert geregelt.

Weitere Meldungen

Euro-Banknoten und -Münzen
Haushalt

Ministerrat beschließt Eckpunkte für den Haushalt 2027

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Tödlicher Unfall auf dem Hockenheimring

Die deutsche und französische Flagge. (Bild: picture alliance/Rainer Jensen/dpa)
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Land lädt Schulen und Kitas zur Fête de la Musique ein

Kränze am Gedenktag
Heimat

Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Collage aus zwei Fotos: Teilnehmende der GFMK 2026 stehen als Gruppe auf einer Treppe, Foto von Baden-Württembergs Sozialminister Oliver Hildenbrand mit Abstimmungsschild für Baden-Württemberg in der erhobenen Hand.
Gleichstellung

Land setzt Impulse für Demokratie, Gewaltschutz und Integration

Europa, Deutschland, Schwarzwald
Ländlicher Raum

Kabinettsausschuss Ländlicher Raum 2026-2031 eingesetzt

Symbolbild: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. (Bild: picture alliance/Uli Deck/dpa)
Demokratie

Bundesverfassungsrichterin besucht Schule in Leimen

Abschiebung nach Afghanistan – Letzter Straftäter der Gruppenvergewaltigung in Illerkirchberg wird abgeführt
Migration

Zwölf Straftäter nach Afghanistan abgeschoben

Innenminister Manuel Hagel (links) und Kapitän zur See Michael Giss, Kommandeur des Landeskommandos der Bundeswehr Baden-Württemberg (rechts)
Bundeswehr

Hagel trifft Kommandeur des Lan­deskommandos der Bundeswehr

Landestreffen der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland in Baden-Württemberg
Heimat

Treffen und Tagung der Russlanddeutschen

Justizminister Moritz Oppelt (rechts) auf der Justizministerkonferenz
Justiz

Reform der Politikerbeleidigung gefordert

von links nach rechts: Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Georg Kräusslich, Präsident der Heidelberger Akademie der Wissenschaften; Prof. Dr. Irena Kogan, Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung; Prof. Dr. Largus Angenent, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Tübingen; Wissenschaftsministerin Petra Olschowski und Prof. Dr. Robert Zeiser, Medizinische Fakultät der Universität Freiburg
Forschung

Landesforschungspreise 2026 verliehen

Landgericht Ulm
Justiz

Richterin aus Baden-Württemberg zur Bundesrichterin gewählt

Innenminister Manuel Hagel (Mitte) besucht das Reutlinger Umspannwerk, in dem es in der Nacht gebrannt hatte.
Stromausfall

Ermittlungen nach Brand in Reutlinger Umspannwerk

Ministerpräsident Cem Özdemir spricht während des BMDS-Akademiegesprächs „Staatsmodernisierung mit Wirkung“.
Staatsmodernisierung

Schulterschluss für weniger Bürokratie