Wahlrecht

Änderung der Kommunalwahlordnung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Wahlzettel wird in eine Wahlurne geworfen. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Mit der neuen Kommunalwahlordnung schützt das Land Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen besser vor Hass und Hetze. Die Änderung tritt am 1. August 2023 in Kraft.

„Immer wieder sind Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen sowie kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt. Sie werden beleidigt, bedroht oder gar angegriffen. Als Landesregierung nehmen wir das nicht tatenlos hin, wir gehen entschlossen und konsequent gegen Hass und Hetze, gegen gesellschaftliche Verrohung und gegen Ausgrenzung vor. Wir treten aktiv für das gesellschaftliche Miteinander und das friedliche Zusammenleben in unserem Land ein. Hass und Hetze haben in unserer Gesellschaft keinen Platz! Dabei wollen wir besonders auch diejenigen schützen, die mit großem Einsatz für die Gesellschaft tätig sind: Unsere kommunalen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger, unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, unsere Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Sie alle leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft, für unsere Werte. Mit der Änderung der Kommunalwahlordnung erweitern wir den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bewerberinnen und Bewerber und schützen sie damit besser vor Hass, Hetze und Übergriffen an ihrer Wohnung oder auf dem Weg von und zu ihrer Wohnung“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich des Inkrafttretens der Änderung.

Auf vollständige Anschrift wird verzichtet

Durch die Änderung der Kommunalwahlordnung wird künftig auf die Angabe der vollständigen Anschrift der Kandidatinnen und Kandidaten in Wahlbekanntmachungen und Stimmzetteln verzichtet. Anstelle der vollständigen Adresse wird bei Bürgermeisterwahlen nun nur noch der Wohnort angeben. Bei Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen wird neben dem Wohnort zusätzlich der Ortsteil angegeben, da dies für die Wählerinnen und Wähler ein maßgebliches Entscheidungskriterium darstellen kann. In begründeten Ausnahmefällen kann auch von der Angabe von Ortsteilen abgesehen werden, zum Beispiel wenn in kleineren Gemeinden und Ortschaften eine sinnvolle innerörtliche Abgrenzung nicht möglich ist. Entsprechendes gilt auch für Kreistagswahlen und die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart in Wahlkreisen, die nur aus einer Gemeinde bestehen. Bei Wahlkreisen, die aus mehreren Gemeinden bestehen, wird dagegen nur der Wohnort der Bewerberinnen und Bewerber angegeben.

Innenminister Thomas Strobl hat die Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung unterzeichnet. Die Verordnung wurde am 28. Juli 2023 im Gesetzblatt verkündet und tritt am 1. August 2023 in Kraft.

24 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in 2019

Für das Jahr 2019 ergab eine Auswertung 24 Straftaten gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in Baden-Württemberg, darunter zwei Gewaltstraftaten. Im Jahr 2020 waren es 173 Fälle, darunter eine Gewaltstraftat, im Jahr 2021 151 Fälle, darunter zwei Gewaltstraftaten und im Jahr 2022 100 Fälle, darunter eine Gewaltstraftat.

Neben dem besseren Schutz vor Hass, Hetze und Übergriffen treten am 1. August 2023 weitere Änderungen in Kraft. So werden etwa das Wahl- und Stimmrecht von wohnungslosen Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Wahlgebiet haben, die Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen und die Vorverlegung des Einreichungsschlusses für Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen um zwei Wochen detailliert geregelt.

Weitere Meldungen

v.l.n.r.: Landespolizeidirektor Carsten Höfler, Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz, Jennifer Lautensack, Innenminister Manuel Hagel MdL, Staatssekretär Reiner Moser
Polizei

Neue stellvertretende Leiterin beim Polizeipräsidium Mannheim

Paragraph vor Laptop
Justiz

Bundesweit erstes Gericht mit neuer Justiz-Software

An mehreren Tischen sitzen viele Männer und Frauen.
Frühkindliche Bildung

Runder Tisch zum verbindlichen kostenfreien Kita-Jahr

Landespressekonferenz Stuttgart
Staatsmodernisierung

Landesregierung beschließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau

Rettungsmedaille verliehen an Muhammad Afzal
Auszeichnung

Muhammad Afzal mit Rettungsmedaille ausgezeichnet

Abschiebung nach Afghanistan – Letzter Straftäter der Gruppenvergewaltigung in Illerkirchberg wird abgeführt
Migration

Erneut zwei Straftäter nach Afghanistan abgeschoben

Ministerialdirektorin Gerda Windey
Justiz

Innovationstag zu Künstlicher Intelligenz und Justiz

Verfassungsschutzbericht 2025
Verfassungsschutz

Verfassungsschutzbericht 2025 vorgestellt

Marco Hess
Land und Kommunen

Marco Hess wird Erster Landesbeamter im Hohenlohekreis

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Krisenvorsorge

Gemeinsam gesellschaftliche Resilienz stärken

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Ländlicher Raum

Investition in die Zukunft des Ländlichen Raums

Ein Kinderteam macht einen Staffellauf im Sportunterricht in der Turnhalle.
Sportstätten

Land fördert 164 Stadien, Sporthallen, Sportplätze und Anlagen

Bauarbeiter erneuern den Fahrbahnbelag auf einer Straße (Bild: © dpa).
Straße

Ortseingang von Gingen an der Fils wird sicherer und moderner

Eine Besucherin des Karlsruher Zentrum für Kunst und Medien (ZKM) geht an einer Video-Installation von Marcel Duchamp vorbei. (Bild: picture alliance/Uli Deck/dpa)
Kunst und Kultur

Innovationsfonds Kunst 2026 ausgeschrieben

Portrait Dr. Simon Veser Amtsleiter Finanzamt Ludwigsburg
Verwaltung

Neuer Leiter des Finanzamts Ludwigsburg