Wahlrecht

Änderung der Kommunalwahlordnung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Wahlzettel wird in eine Wahlurne geworfen. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Mit der neuen Kommunalwahlordnung schützt das Land Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen besser vor Hass und Hetze. Die Änderung tritt am 1. August 2023 in Kraft.

„Immer wieder sind Kandidatinnen und Kandidaten bei Kommunalwahlen sowie kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt. Sie werden beleidigt, bedroht oder gar angegriffen. Als Landesregierung nehmen wir das nicht tatenlos hin, wir gehen entschlossen und konsequent gegen Hass und Hetze, gegen gesellschaftliche Verrohung und gegen Ausgrenzung vor. Wir treten aktiv für das gesellschaftliche Miteinander und das friedliche Zusammenleben in unserem Land ein. Hass und Hetze haben in unserer Gesellschaft keinen Platz! Dabei wollen wir besonders auch diejenigen schützen, die mit großem Einsatz für die Gesellschaft tätig sind: Unsere kommunalen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger, unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, unsere Gemeinderätinnen und Gemeinderäte. Sie alle leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft, für unsere Werte. Mit der Änderung der Kommunalwahlordnung erweitern wir den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Bewerberinnen und Bewerber und schützen sie damit besser vor Hass, Hetze und Übergriffen an ihrer Wohnung oder auf dem Weg von und zu ihrer Wohnung“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich des Inkrafttretens der Änderung.

Auf vollständige Anschrift wird verzichtet

Durch die Änderung der Kommunalwahlordnung wird künftig auf die Angabe der vollständigen Anschrift der Kandidatinnen und Kandidaten in Wahlbekanntmachungen und Stimmzetteln verzichtet. Anstelle der vollständigen Adresse wird bei Bürgermeisterwahlen nun nur noch der Wohnort angeben. Bei Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen wird neben dem Wohnort zusätzlich der Ortsteil angegeben, da dies für die Wählerinnen und Wähler ein maßgebliches Entscheidungskriterium darstellen kann. In begründeten Ausnahmefällen kann auch von der Angabe von Ortsteilen abgesehen werden, zum Beispiel wenn in kleineren Gemeinden und Ortschaften eine sinnvolle innerörtliche Abgrenzung nicht möglich ist. Entsprechendes gilt auch für Kreistagswahlen und die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart in Wahlkreisen, die nur aus einer Gemeinde bestehen. Bei Wahlkreisen, die aus mehreren Gemeinden bestehen, wird dagegen nur der Wohnort der Bewerberinnen und Bewerber angegeben.

Innenminister Thomas Strobl hat die Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Kommunalwahlordnung unterzeichnet. Die Verordnung wurde am 28. Juli 2023 im Gesetzblatt verkündet und tritt am 1. August 2023 in Kraft.

24 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in 2019

Für das Jahr 2019 ergab eine Auswertung 24 Straftaten gegen kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger in Baden-Württemberg, darunter zwei Gewaltstraftaten. Im Jahr 2020 waren es 173 Fälle, darunter eine Gewaltstraftat, im Jahr 2021 151 Fälle, darunter zwei Gewaltstraftaten und im Jahr 2022 100 Fälle, darunter eine Gewaltstraftat.

Neben dem besseren Schutz vor Hass, Hetze und Übergriffen treten am 1. August 2023 weitere Änderungen in Kraft. So werden etwa das Wahl- und Stimmrecht von wohnungslosen Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Wahlgebiet haben, die Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen und die Vorverlegung des Einreichungsschlusses für Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen um zwei Wochen detailliert geregelt.

Weitere Meldungen

Eine Mitarbeiterin der Firma Lütze fertigt Bauteile für elektronische Steuerungen für Schienenfahrzeuge.
Innovation

Land fördert Technologie­kooperation mit der Ukraine

Polizei mit BW-Wappen
Polizei

Neuer Studienjahrgang startet an der Hochschule für Polizei

Fünf Exemplare der Publikation „Kabinettsausschuss für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung – Abschlussbericht“
Bürgerbeteiligung

Bürgerbeteiligung im Land weiter gestärkt

von links nach rechts: Herr Knödler von der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Hall, Justizministerin Marion Gentges und Herr Mack von der Justizvollzugsanstalt Heimsheim
Justiz

108 neue Justizvollzugsbeamte im Land

Landtag, Plenarsaal von oben
Landtagswahl

Endgültiges Ergebnis der Landtagswahl 2026

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Verstärkung für die Polizei nach erfolgreichem Studienabschluss

Verleihung des Bevölkerungsschutz Ehrenzeichen
Auszeichnung

Bevölkerungsschutz-Ehrenzeichen verliehen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) überreicht Prof. Dr. Hubert Klausmann (rechts) die Staufermedaille in Gold.
Auszeichnung

Staufermedaille in Gold an Prof. Dr. Hubert Klausmann

Volker Stier, Polizeivizepräsident PP Stuttgart
Polizei

Neuer Polizeivizepräsident beim Polizeipräsidium Stuttgart

von links nach rechts: Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg, stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl, Landrat Dr. Achim Brötel, Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Präsident des Städtetages Baden-Württemberg
Digitalisierung

Schnellere Digitalisierung der Verwaltung

Ein Mann geht mit Kinderwagen und Hund auf einem Gehweg in Heidelberg.
Fußverkehr

Land startet Modellprojekt für barrierefreie und sichere Gehwege

Podiumsgespräch im Haus der Wirtschaft in Stuttgart
Frau und Beruf

Zehn Jahre Mentorinnen-Programm für Migrantinnen

Ostplatz in Heidenheim
Städtebauförderung

Ausschreibung für Landes-SIQ startet

Eine Lehrerin in der Grundschule mit Schülerinnen und Schülern.
Schule

102 weitere Ganztagsschulen

Ein Rettungshubschrauber vom Typ H145 der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF)
Rettungsdienst

Ravensburg wird Luftrettungsstandort