Nachhaltigkeit

Abfallverwertung muss neu geregelt werden

Müllmann bringt Müll weg. (Foto: dpa)

20 Jahre nach Einführung des Dualen Systems halten die Umweltminister der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie der Umweltsenator Bremens die Zeit für gekommen, die Erfassung und Nutzung von Wertstoffen im Abfall neu und umfassend zu regeln. Ihr Ziel ist ein ökologisches, effizientes, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz, das auf Bundesebene jetzt diskutiert werden muss.

Es sei möglich, nötig und überfällig, schreiben die Minister Franz Untersteller, Stefan Wenzel und Robert Habeck sowie Senator Joachim Lohse in ihrem Länderkonzept, die Rohstoffwiedergewinnung aus Abfällen im gewerblichen und im häuslichen Bereich deutlich zu verbessern. Das sei nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen geboten. Ressourceneffizienz und Ressourcenschonung würden ein immer bedeutenderer Wettbewerbsfaktor, umso wichtiger sei es, echte Stoffkreisläufe zu schaffen und vom Produktdesign bis zur Abfallbehandlung alle Beteiligten zu einer Betrachtung des gesamten Kreislaufes zu motivieren.

Sie werben dafür, zukünftig beim Recycling von Wertstoffen auf das bewährte Modell der kommunalen Kreislaufwirtschaft mit den bestehenden umfangreichen Verantwortlichkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorger für Sammlung, Sortierung und Verwertung von Abfällen zurückzugreifen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollen die Organisationsverantwortung für die Erfassung, Sortierung und Verwertung der Wertstoffe aus privaten Haushalten übernehmen, wobei sie Aufgaben auch an Dritte übertragen können. Ein solches Organisationsmodell aus einer Hand sei leistungsfähiger, ökologischer und letztendlich wohl auch kostengünstiger als das Nebeneinander von Dualem System und kommunaler Zuständigkeit, so Minister und Senator.

Sorgen der Wirtschaft nehmen die Minister und der Senator ernst. Gemeinsam verweisen sie aber darauf, dass in dem Länderkonzept die Teilnahme der privaten Entsorgungswirtschaft am zukünftigen Markt gewährleistet werde. Außerdem seien Regelungen zum Schutz der privaten Entsorger problemlos möglich.

„Ziel muss es sein, alle Wertstoffe, insbesondere im Bereich der Verbunde, Kunststoffe und Metalle, aus Verpackungen und Nichtverpackungen, verbraucherfreundlich und möglichst einfach verbindlich zu erfassen und einer hochwertigen Verwertung zuzuführen“, heißt es im Konzept der Minister.

Nach dem Länderkonzept sollen die Hersteller und Vertreiber im Übrigen wie bisher die finanzielle Verantwortung für die Entsorgung ihrer Verpackungen übernehmen. Diese Finanzverantwortung soll aber zukünftig über eine zentrale Stelle organisiert werden.

Die Minister und der Senator sehen in dem nun veröffentlichen Konzept einen ersten Diskussionsansatz, um ein zukünftiges Wertstoffgesetz im Sinne der Länder und Kommunen auszugestalten und wollen dazu in den kommenden Monaten mit den maßgeblichen Akteuren aus Politik und Wirtschaft  in einen Dialog eintreten.  

Länderkonzept Wertstoffgesetz (PDF)

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