Berufliche Bildung

Ab 1. April Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse

Am 1. April 2012 tritt das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes in Kraft. Zuwanderinnen und Zuwanderer erhalten dann das Recht, ihre ausländischen Abschlüsse und Berufsqualifikationen auf Gleichwertigkeit überprüfen zu lassen. Für Berufe, die in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fallen, sind eigene Gesetze erforderlich. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Lehrerberufe, Erzieherberufe, Ingenieure, Architekten und Techniker.

„In Baden-Württemberg hat das Ministerium für Integration die Federführung und koordiniert zwischen den beteiligten Ressorts“, sagte Ministerin Bilkay Öney. In Abstimmung mit den anderen Bundesländern und den beteiligten Ressorts im Land wird das Ministerium einen Entwurf für ein Landesanerkennungsgesetz schreiben. Es geht um zirka 260 Berufe, deren Anerkennung die Landesregierung regeln muss. „Wir werden den Entwurf für das Landesanerkennungsgesetz in der zweiten Jahreshälfte in das parlamentarische Verfahren geben“, sagte Ministerin Öney.

Schon heute zeichnet sich ein großer Informations- und Beratungsbedarf ab. Daher hat die Schaffung von Beratungsstrukturen hohe Priorität. „Wir arbeiten derzeit mit unseren Kooperationspartnern - unter anderem mit dem bundesweit tätigen IQ-Netzwerk, der Liga der freien Wohlfahrtspflege und den Kammern - an einem Schulungskonzept. Noch im April erfolgen dann die ersten Seminare für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Migrationsberatungsdiensten zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz“, so die Ministerin.

Das Ministerium für Integration nimmt auch das Thema Nachqualifizierung ernst. Öney: „In der Praxis werden die wenigsten Antragssteller sofort eine Gleichwertigkeit bescheinigt bekommen. Bei der Bereitstellung von Nachqualifizierungsangeboten wird es wichtig sein, dass diese Qualifizierungen auch zu einer Anerkennung in den Betrieben führen.“ Deshalb sei an dieser Stelle der Austausch mit der Wirtschaft, den Kammern und den Verbänden wichtig.


Weitere Informationen:

Portal „Anerkennung in Deutschland“ ist online

Ab sofort ist das neue Informationsportal www.anerkennung-in-deutschland.de online. Migrantinnen und Migranten bekommen hier Auskunft darüber, ob, wie und bei wem ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland anerkannt werden kann. Das gilt auch für Fachkräfte im Ausland, die vorhaben, zum Arbeiten nach Deutschland zu kommen.

Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ (IQ)

Um die Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund zu verbessern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 2005 das bundesweite Netzwerk „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) ins Leben gerufen. Das Netzwerk hat in den vergangenen Jahren Instrumente, Handlungsempfehlungen sowie Beratungs- und Qualifizierungskonzepte entwickelt und erprobt. Diese sollen jetzt flächendeckend umgesetzt und in Regelangeboten verankert werden. Dazu hat das BMAS 2011 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung-IQ“ initiiert. Für die Umsetzung des Programms im Südwesten ist das IQ-Netzwerk Baden-Württemberg zuständig (www.netzwerk-iq-bw.de).

Quelle:

Ministerium für Integration Baden-Württemberg

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