Opferschutz

800.000 Euro für die Arbeit der Landesstiftung Opferschutz

Die Finanzierung der Landesstiftung Opferschutz aus öffentlichen Haushaltsmitteln ist auch für die kommenden zwei Jahre gesichert. Dies teilte Justizminister Rainer Stickelberger mit. Nach dem Doppelhaushalt 2015/2016 stelle das Land Baden-Württemberg hierfür insgesamt 800.000 Euro zur Verfügung. 

„Was es bedeutet, Opfer einer Straftat zu sein, kann wohl nur derjenige wirklich nachempfinden, den dieses Schicksal schon einmal getroffen hat. Die Opfer leiden oft ein Leben lang an den Folgen einer Straftat, auch dann noch, wenn der Täter seine Strafe längst verbüßt hat. Wir müssen daher alles dafür tun, dass die Opfer den Weg zurück in ein normales, unbelastetes Leben finden können“, sagte der Minister. Stickelberger lobte die vielfältigen Beratungs- und Betreuungsangebote, die Opferschutzinitiativen wie etwa der WEISSE RING leisteten. „Neben diesen wichtigen immateriellen Hilfeleistungen dürfen wir auch die Regulierung der wirtschaftlichen und finanziellen Schäden, die Opfern und ihren Angehörigen in der Folge einer Straftat entstehen können, nicht aus den Augen verlieren. Die Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes decken nur einen Teil solcher Schäden im Bereich der Versorgung und Heilbehandlung ab. Weitergehende Ansprüche wegen Sach- oder Vermögensschäden können Verletzte von Straftaten oftmals nicht realisieren, weil der Täter selbst vermögenslos ist. An dieser Stelle kann die Landesstiftung Opferschutz Lücken schließen und die Opfer von Straftaten durch Zuwendungen in Form von Schadensbeihilfen und Schmerzensgeld unterstützen“, erklärte der Minister, der zugleich Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung ist. Allein im Jahr 2013 habe die Stiftung mit rund 400.000 Euro die Opfer von Straftaten unterstützt. „Durch diese schnelle und unbürokratische Hilfe hat sich die Landesstiftung als unverzichtbarer Baustein für einen effektiven und umfassenden Opferschutz erwiesen“, so Stickelberger.

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