Landentwicklung

2,7 Millionen Euro für Strukturverbesserungen im Schwarzwald

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Der Belchen und Bergtäler ragen auf dem Schauinslans aus dem Nebelmeer. (Foto: © dpa)

Bund und Land fördern Flurneuordnungen im Schwarzwald mit 2,7 Millionen Euro. Flurneuordnungen sind ein wichtiges Instrument der Landentwicklung, sie sollen die Landschaft schützen und weiterentwickeln.

„Ein wichtiges Ziel der Flurneuordnungsverfahren im Schwarzwald ist unter anderem die Offenhaltung der Landschaft und damit auch die Erhaltung der Kulturlandschaft wie wir sie kennen und schätzen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Übergabe eines Bewilligungsbescheides in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro für die Zusammenlegung Freudenstadt-Dietersweiler/Kniebis.

Neben der Zusammenlegung Freudenstadt-Dietersweiler/Kniebis konnten außerdem weitere Fördermittel für die Zusammenlegung Fischerbach/Ortenaukreis (rund 500.000 Euro), die Zusammenlegung Winden/Landkreis Emmendingen (rund 470.000 Euro) und die Zusammenlegung Eisenbach/Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (rund 660.000 Euro) bereitgestellt werden. Mit diesen vom Bund und vom Land bereitgestellten Fördermitteln in Höhe von insgesamt rund 2,7 Millionen Euro können die Teilnehmergemeinschaften in den genannten Verfahren unter anderem wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Erschließung der Einzelhöfe oder der Wälder mit einem Kostenumfang von rund 3,3 Millionen Euro umsetzen. „Nur durch die Bewirtschaftung bleibt diese außergewöhnliche Landschaft des Schwarzwaldes, deren Reiz im Wechsel von Waldflächen und offenen Fluren liegt, erhalten“, sagte der Minister.

Derzeit landesweit 325 Flurneuordnungsverfahren

Flurneuordnungsverfahren haben zum Ziel, die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und die Schönheit und den Erholungswert der Landschaft sowie die ökologische Vielfalt zu erhalten und weiterzuentwickeln. Damit diese Ziele in den derzeit landesweit 325 Flurneuordnungsverfahren vor Ort erreicht werden können, stellen der Bund und das Land im Jahr 2020 rund 16 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Aktuelle Flurneuordnungsverfahren

Landesamt für Geoninformation und Landentwicklung: Zusammenlegung von Freudenstadt-Dietersweiler/Kniebis

Landesamt für Geoninformation und Landentwicklung: Zusammenlegung Fischerbach

Landesamt für Geoninformation und Landentwicklung: Zusammenlegung Winden

Landesamt für Geoninformation und Landentwicklung: Zusammenlegung Eisenbach

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