Alle 18 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben einen Qualifizierungslehrgang des Landes für die Bearbeitung von Grundbuchangelegenheiten erfolgreich abgeschlossen.
Die bislang als Ratschreiber oder Beschlussfertiger in den kommunalen und staatlichen Grundbuchämtern beschäftigten Absolventinnen und Absolventen werden künftig in den neuen zentralen Grundbuchämtern des Landes tätig sein, wo man sich bereits über die Verstärkung durch die neuen Kolleginnen und Kollegen freut. Im Zuge der Grundbuchamtsreform werden die Aufgaben der ursprünglich über 650 Grundbuchämter in Baden-Württemberg schrittweise bis Ende 2017 in landesweit 13 zentralen grundbuchführenden Amtsgerichten gebündelt.
„Mit der erfolgreich abgeschlossenen Weiterqualifizierung können wir das große Fachwissen und die wertvollen Erfahrungen der bisherigen Beschlussfertiger und Ratschreiber für die Praxis unserer neuen Grundbuchzentren erhalten. Gleichzeitig bereiten wir die Beschäftigten mit einer echten Qualitätsoffensive auf die zunehmend komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen im Grundbuchwesen vor“, sagte Justizminister Stickelberger. Im Rahmen einer Abschlussfeier in der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen würdigte die Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Christine Jacobi die Leistung der Absolventinnen und Absolventen und überbrachte die persönlichen Glückwünsche von Minister Stickelberger. „Mit großer Motivation und enormem persönlichen Einsatz haben Sie neben Ihrer beruflichen Belastung den anspruchsvollen Lehrgang erfolgreich absolviert. Wir sind sehr froh und stolz, auch in Zukunft in den zentralen Grundbuchämtern auf Sie zählen zu dürfen“, sagte Christine Jacobi.
Der Lehrgang fand unter Leitung der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen von Mai bis Dezember 2015 in mehreren Theorie- und Praxisphasen statt. Bis März 2016 folgten nun die schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfungen, die alle 18 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lehrgangs bestanden.
Grundbuchamtsreform
Mit der Reform des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg werden die bislang über 650 staatlichen und kommunalen Grundbuchämter entsprechend der im übrigen Bundesgebiet üblichen Struktur in ausgewählte Amtsgerichte eingegliedert. An insgesamt 13 zentralen Standorten werden die Grundbücher und Grundakten ausschließlich elektronisch geführt. Die bestehenden Akten aus Papier werden im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim aufbewahrt und können von den Grundbuchämtern entliehen werden, wenn in Einzelfällen auf alte Dokumente zugegriffen werden muss. Die Umsetzung der Reform erfolgt stufenweise bis Ende 2017. Bislang wurden insgesamt 307 alte Grundbuchämter in die bereits eröffneten zentralen Grundbuchämter in Achern, Böblingen, Emmendingen, Heilbronn, Mannheim, Maulbronn, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Tauberbischofsheim, Villingen-Schwenningen und Waiblingen eingegliedert. Mit den Standorten Ravensburg und Ulm werden im württembergischen Landesteil bis Mai 2016 noch zwei weitere zentrale Grundbuchämter den Betrieb aufnehmen. Nach Abschluss der Reform werden im Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim rund 182 Kilometer an papiernen Grundbuchunterlagen lagern.