Die intensive Vorbereitung hat sich ausgezahlt: 137 Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter haben an der staatlichen Hochschule in Schwetzingen ihr dreijähriges Studium erfolgreich abgeschlossen und dürfen sich nun „Diplom-Rechtspfleger (FH)“ nennen. Die Amtschefin des baden-württembergischen Justizministeriums, Ministerialdirektorin Inken Gallner, beglückwünschte die Absolventinnen und Absolventen am Donnerstag (19. November 2015) im Rahmen einer Feierstunde im Schwetzinger Schloss. Dort ist die staatliche Hochschule untergebracht, an der für die Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland die Ausbildung der angehenden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger stattfindet.
„Sie haben ein anspruchsvolles Studium hinter sich und ausgesprochen spannende neue Entwicklungen vor sich. Ihre Laufbahn in der Justiz beginnen Sie gerade in einer Phase des Umbruchs, ja sogar in einem epochalen Veränderungsprozess“, sagte Ministerialdirektorin Gallner und wies auf die gegenwärtige Entwicklung einer digitalen Justiz hin. Mit der Einführung des flächendeckenden elektronischen Rechtsverkehrs können die Bürgerinnen und Bürger – wenn sie wollen – ab dem 1. Januar 2018 ihre Schreiben rein elektronisch an die Gerichte senden. Die Umstellung auf eine elektronische Aktenführung stellt dann sicher, dass diese digitale Post innerhalb des Gerichts papierlos am Computer bearbeitet werden kann.
In den Grundbuchämtern und Registern ist die vollelektronische Verfahrensbearbeitung bereits heute Realität. Ministerialdirektorin Gallner betonte, dass die vollelektronische Akte gerade auch für die Beschäftigten enorme Chancen eröffne. „Sie werden Parteivortrag mit wenigen Klicks aus der Akte filtern können, über Links werden Sie unmittelbar auf die großen juristischen Datenbanken zugreifen können. Die mobile elektronische Akte wird es uns außerdem leichter machen, Beruf und Familie miteinander zu verbinden“, so Gallner und wünschte den frisch diplomierten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger beim Start in den beruflichen Alltag alles Gute. „Das juristische Berufsleben ist noch viel bunter und vielfältiger, als es sich vielleicht manchmal in der Ausbildung liest. Ich wünsche Ihnen einen guten Aufbruch in Ihren persönlichen juristischen Alltag und freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit Ihnen“, so Gallner.
Ministerialdirektorin Gallner dankte den Dozenten, Prüfern und allen Mitarbeitern der Hochschule für die geleistete Arbeit. „Sie alle bringen Ihre hohe fachliche Kompetenz sowie Ihr großes persönliches Engagement ein, um die Anwärterinnen und Anwärter auszubilden und auf die Rechtspflegerprüfung vorzubereiten“, sagte Gallner und sprach stellvertretend ausdrücklich dem Rektor der Hochschule Dr. Jens-Martin Zeppernick und dem Prorektor Rainer Hock ihren Dank aus.
Rechtspflegerprüfung
An der Rechtspflegerprüfung haben in diesem Jahr 141 Kandidatinnen und Kandidaten teilgenommen. Die hervorragende Notenstufe „gut“ erreichten 11 Absolventinnen und Absolventen (rund 7,80%). Ein „befriedigend“ erzielten 88 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, was einem Anteil von rund 62,41% entspricht. 38 Absolventinnen und Absolventen (etwa 26,95%) schlossen mit der Note „ausreichend“ ab. Lediglich vier Kandidatinnen und Kandidaten (rund 2,84%) haben die Prüfung leider nicht bestanden.
Die staatliche Hochschule Schwetzingen ist eine sogenannte interne Fachhochschule des Landes Baden-Württemberg. Dort werden Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter der Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland in einem dreijährigen Studiengang zu Diplom-Rechtspflegerinnen (FH) und Diplom-Rechtspflegern (FH) ausgebildet. An der Hochschule kann nur studieren, wer vorher von der zuständigen Einstellungsbehörde unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst eingestellt wurde. Das Studium an der Hochschule ist eng verflochten mit praktischen Ausbildungsabschnitten bei verschiedenen Justizbehörden. Durch diese Kombination aus Theorie und Praxis können sich die Studierenden optimal auf das Berufsleben vorbereiten.