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117 Millionen Euro für Schulbauprojekte

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Schulkinder spielen Fangen

Die Schulbauförderung ist ein wichtiger Impuls für zeitgemäße und zukunftsorientierte Schulgebäude. Deshalb bezuschusst das Land in diesem Jahr Schulbauprojekte an öffentlichen Schulen und Ganztagsschulen mit insgesamt rund 117 Millionen Euro.

Im Jahr 2019 bezuschusst das Land 84 Schulbauprojekte an öffentlichen Schulen mit knapp 98 Millionen Euro. Dazu kommen mehr als 19 Millionen Euro für 46 Bauprojekte von Ganztagsschulen. „Unsere Schulbauförderung ist ein wichtiger Impuls für zeitgemäße und zukunftsorientierte Schulgebäude. Gemeinsam mit den Schulträgern investieren wir damit in durchdachte pädagogische Lernumgebungen“, betont Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Die Schulbauförderung ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen dem Kultus-, Finanz- und Innenministerium und den Kommunalen Landesverbänden (Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, Landkreistag Baden-Württemberg). Förderfähig sind schulische Um-, Neu- und Erweiterungsbauten. Voraussetzung ist ein entsprechender langfristiger Bedarf, beispielsweise in Folge gestiegener Schülerzahlen oder als Ersatz für vorhandene Räume, die nicht mehr den schulischen Anforderungen entsprechen. „Schulgebäude müssen immer wieder an die sich verändernden Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte angepasst werden. Und natürlich geht es auch darum, dass sie sich in ihrer Schule wohlfühlen. Deshalb unterstützen wir die Schulträger bei ihren Bauprojekten“, ergänzt Eisenmann.

Baumaßnahmen für ganztägige Angebote an Schulen

Im Ganztagsbauförderungsprogramm 2019 erhalten die Schulträger für 46 Baumaßnahmen für ganztägige Angebote an Schulen Zuschüsse in Höhe von über 19 Millionen Euro. Voraussetzung für die Genehmigung eines Baukostenzuschusses für Ganztagsschulen ist ein Ganztagsbetrieb an mindestens drei Tagen in der Woche mit täglich mindestens sieben Zeitstunden. An allen Tagen mit Ganztagsbetrieb muss es ein vom Schulträger beaufsichtigtes Mittagessen geben. Die Betreuungsangebote müssen unter Mitwirkung und Verantwortung der Schulleitung organisiert werden, und die Schule muss über ein pädagogisches Konzept für den Ganztagsbetrieb verfügen. Förderfähig sind die zusätzlich erforderlichen Räume und Flächen für den Essens-, Betreuungs-, und Freizeitbereich.

Ausblick: Unterstützung bei Sanierung wird ausgebaut

Die Landesregierung hat als erste Landesregierung überhaupt in Baden-Württemberg für die Jahre 2017 bis 2019 einen kommunalen Sanierungsfonds aufgelegt, der auf Vorschlag der kommunalen Landesverbände zu 80 Prozent für Schulsanierungen eingesetzt wird. Die Mittel in Höhe von 476,4 Millionen Euro sind bereits vollständig bewilligt und werden fortlaufend von den Schulträgern für insgesamt 549 Bauprojekte abgerufen. Ergänzt wurde der Sanierungsfonds des Landes durch Fördermittel des Bundes für finanzschwache Kommunen. Der Bund hat im Jahr 2017 mit einer Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes für die Sanierung von Schulen finanzschwacher Kommunen bundesweit insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Baden-Württemberg hat davon 251,2 Millionen Euro erhalten, mit denen 269 Sanierungsvorhaben gefördert werden.

„Durch den Sanierungsfonds des Landes und das Bundesprogramm konnten wir den Sanierungsstau an Schulen bereits ein großes Stück abbauen. Dennoch gibt es weiterhin Handlungsbedarf. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass im Doppelhaushalt 2020/2021 für die Sanierungsförderung Mittel im Haushalt verankert werden, und zwar jährlich 100 Millionen Euro. Dies ist ein wichtiges Signal an die Kommunen“ betont Eisenmann. Geplant sei, in das bestehende Schulbauprogramm neben der Förderung von Um-, Neu- und Erweiterungsbauten auch die Förderung von Schulsanierungen aufzunehmen. An einer entsprechenden Neufassung der rechtlichen Regelrungen arbeite das Kultusministerium bereits. Diese soll voraussichtlich bis Frühjahr 2020 stehen.

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