Arbeit und Soziales

100. Arbeits- und Sozialministerkonferenz

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Eine Pflegekraft hilft einer alten Frau beim Trinken aus einem Becher in einem Seniorenheim (Bild: Patrick Pleul / dpa)

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz unterstützt den Vorstoß Baden-Württembergs für eine bessere Finanzierung im Pflegebereich und für eine Qualifikation von Menschen mit Behinderungen.

Baden-Württemberg hat sich auf der 100. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister (ASMK), die am 7. Dezember 2023 in Berlin zu Ende ging, erfolgreich für eine Weiterentwicklung der beruflichen Qualifizierung besonders von Menschen mit Behinderungen eingesetzt. Durch einen mehrheitlich gefassten Beschluss forderten die Länder den Bund auf, ein Budget für berufliche Qualifizierung einzurichten. Der Bedarf dafür sei besonders ausgeprägt bei Menschen mit Behinderungen, die noch unterhalb der Schwelle zur Ausbildung stehen. Ihnen sollen dadurch Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Das Budget für berufliche Qualifizierung schließt die bisherige Lücke zwischen den vereinfachten Fachpraktikerausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und der Tätigkeit in einer Werkstatt ohne eine Möglichkeit, eine rechtlich abgesicherte und einheitlich zertifizierbare Qualifizierungsmöglichkeit zu erlangen.

„Es ist uns sehr wichtig, dass Menschen mit Behinderungen gute Chancen bekommen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Daher setzen wir uns gegenüber dem Bund für Qualifizierungsbausteine für betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungen ein – sei es durch speziell zugeschnittene Ausbildungsverträge
oder in Kooperation mit einer Werkstatt für behinderte Menschen“, sagte Staatssekretärin Dr. Ute Leidig zum Abschluss der diesjährigen ASMK in Berlin.

Finanzierung der Ausbildungskosten in der Pflegehilfe und -assistenz

Auch in einem weiteren wichtigen Punkt erhielt Baden-Württemberg auf der ASMK Rückenwind: Mehrheitlich folgte die Fachministerkonferenz einem gemeinsamen Antrag Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens und forderte die Bundesregierung zur Einführung einer trägerunabhängigen, sektorenübergreifenden Finanzierung der Ausbildungen in der Pflegehilfe beziehungsweise der Pflegefachassistenz auf.

„Wir haben den Bund gebeten, sehr zeitnah eine gesetzliche Grundlage für eine einheitliche trägerunabhängige Finanzierung der Ausbildungskosten in der Pflegehilfe und -assistenz zu schaffen“, sagte Dr. Leidig weiter. „Der Pflegebereich ist vom Fachkräftemangel stark betroffen und muss dringend einen Personalaufwuchs erfahren – gerade auch im Bereich der Helfer- und Assistenzberufe. Aufgrund des hohen Personalbedarfs in der Pflege können wir es uns nicht leisten, dass Ausbildungsplätze verloren gehen, weil die Erstattung der Ausbildungskosten von den jeweiligen Trägern abhängig ist.“

Die meisten Länder befinden sich noch im Umsetzungsprozess oder haben bereits die Pflegehilfe- und Assistenzausbildungen entsprechend generalistisch ausgelegt. Bisher hängt es aber vom Träger der praktischen Ausbildung ab, in welcher Höhe die Ausbildungskosten erstattet werden. Ohne eine auskömmliche Finanzierung besteht die Gefahr, dass zu wenig Ressourcen in die Ausbildung von Helferinnen und Helfern investiert werden.

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