Als Schritt in die richtige Richtung hat Justizminister Rainer Stickelberger das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde bezeichnet, das am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten wird.
„Das Gesetz soll dazu beitragen, dass Menschen mit einer Behinderung nur dann einen rechtlichen Betreuer zur Seite gestellt bekommen, wenn alle anderen Hilfsangebote ausgeschöpft sind“, sagte der Minister beim 10. Badischen Betreuungsgerichtstag in Freiburg. Zwar sei die rechtliche Betreuung eine wichtige und wertvolle Unterstützung. Sie bedeute aber auch einen Eingriff in die Autonomie der betroffenen Menschen. „Solange Betroffene mit der notwendigen Beratung und Unterstützung in der Lage sind, eigene selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen, ist für die Anordnung einer rechtlichen Betreuung kein Raum“, erklärte Stickelberger.
In dem Gesetz wurden die Vorschläge einer Interdisziplinären Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht aufgegriffen. Sie hatte in den Jahren 2009 bis 2011 darüber beraten, wie das Betreuungsrecht weiterentwickelt und im Sinn der Betroffenen verbessert werden kann. Vor allem strukturelle Verbesserungen standen im Fokus. Unter anderem wird durch das Gesetz festgeschrieben, dass die jeweils zuständige Betreuungsbehörde vor der Bestellung eines rechtlichen Betreuers angehört werden muss. Damit sollen die Möglichkeiten anderer Hilfen als der rechtlichen Betreuung verstärkt geprüft werden.
Nach Ansicht des Justizministers darf das Bemühen um Verbesserungen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes jedoch keinesfalls enden. Schließlich werde die Zahl der rechtlichen Betreuungen in den kommenden Jahren weiter steigen. „Für die Zukunft stelle ich mir ein System vor, das sämtliche Formen oder Stufen der Hilfeleistung zusammenfasst - von der Beratung über die Unterstützung bis hin zur Stufe der rechtlichen Vertretung“, sagte er in Freiburg. Eine Arbeitsgruppe der Länder befasse sich mit solchen Reformüberlegungen, das Justizministerium Baden-Württemberg sei daran beteiligt. „Noch sind wir aber erst am Anfang eines breiten, ressortübergreifenden Diskussionsprozesses“, so Stickelberger.
10. Badischer Betreuungsgerichtstag
Beim 10. Badischen Betreuungsgerichtstag an der Katholischen Akademie in Freiburg befassen sich Juristinnen und Juristen von Gerichten und Anwaltskanzleien, rechtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörden und -vereine mit der „Zukunft Betreuung“. Sie gehen der Frage nach, wie den Anliegen aus dem Betreuungsrecht angesichts einer zunehmenden Zahl an Betreuungen und dem Anspruch auf ein Höchstmaß an Autonomie auch in Zukunft Rechnung getragen werden kann.