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Gall beklagt fehlende Informationen vom Bund zur NSA-Spähaffäre

Die Spähaffäre des US-Geheimdienstes NSA sorgt auch für Misstöne zwischen Bund und Ländern. Baden-Württembergs Innenminister Reinhold Gall sagte der Nachrichtenagentur dpa: „Wir haben bis heute keine Informationen von der Bundesregierung über das Ausmaß der Späh-Affäre bekommen.“

Er habe Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) angeschrieben und ihn um Informationen gebeten. Diese seien bis jetzt nicht eingegangen. „Ich finde das bedauerlich. Die anderen Bundesländer haben dasselbe Informationsbedürfnis“, sagte der Stuttgarter Ressortchef. 


Auf die Frage, ob ein Sondertreffen der Innenminister geplant sei, sagte Gall: „Ein Sondertreffen macht nur Sinn, wenn gewährleistet ist, dass auch Informationen fließen. Da muss der Bund dann schon bereit sein, den Ländern entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen.“ Er betonte, bei dem Thema gehe es darum, welches Vertrauen die Bürger in ihren Staat haben könnten. 



Seit Wochen wird darüber debattiert, dass der US-Geheimdienst NSA wohl im großen Stil die Kommunikation von Bürgern in Deutschland auskundschaftet. Details und Umfang sind aber weiter unklar. Gall vermutet, dass die Bundesregierung selbst von dem Ausmaß der NSA-Affäre überrascht ist und sich deshalb schwertut, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Als zentrale Fragen bezeichnete Gall: Was ist legal? Und wie groß ist der Vertrauensverlust gegenüber unseren Verbündeten?


„Ich will auch auf Großbritannien zeigen“, sagte Gall. Auch den Briten wird vorgeworfen, an Spähaktionen beteiligt gewesen zu sein. „Meiner Meinung nach müssen auf der europäischen Ebene andere Maßstäbe gelten als in den USA, die mit solchen Themen schon in der Vergangenheit lockerer umgegangen sind als wir.“ Gall beteuerte, er hätte nicht erwartet, dass ausländische Geheimdienste in dem Maße in Deutschland spionierten. „Wenn die über die Medien transportierten Informationen nur annähernd stimmen, dann hat mich das Ausmaß sehr überrascht.“

Die baden-württembergischen Behörden legten strenge Maßstäbe beim Ausspähen von Bürgern an, beteuerte der Minister. Als Beispiel nannte er die Voraussetzungen, die vorliegen müssten, damit Ermittler auf Mails zugreifen können. „Es muss entweder eine schwere Straftat vorliegen oder es muss Aktivitäten geben, die der freiheitlichen Grundordnung unseres Landes zuwiderlaufen.“ Es müsse eine Richterentscheidung vorliegen - und er selbst müsse seine Unterschrift darunter setzen. Zudem werde das Kontrollgremium im Landtag informiert.

Quelle:

dpa

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