Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 29. März 2022

Der Ministerrat hat sich am 29. März 2022 in einem Sonderkabinett mit den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auseinandergesetzt. Weitere Themen waren die Förderung der UNESCO-Welterbestätten im Land, die Erweiterung der Photovoltaik-Pflicht und eine Karenzzeitregelung für ausscheidende Regierungsmitglieder.

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Erste Sitzung des Kabinetts nach der Regierungsbildung im Mai 2021.

Sonderkabinett bespricht weitere Maßnahmen zu Auswirkungen des Ukrainekriegs

Der Ministerrat hat sich am 29. März 2022 in einem Sonderkabinett mit den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auseinandergesetzt. Dabei war die Situation ukrainischer Geflüchteter in Baden-Württemberg eines der Kernthemen. Die Kapazitäten in der Erstaufnahme wurden für die Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine stark erweitert. Insgesamt stehen nunmehr aktuell rund 12.000 Plätze bei Notbelegung in der Erstaufnahme zur Verfügung. Aktuell sind 7.399 Personen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht, 3.842 Personen stammen aus der Ukraine. Der Ministerrat nahm zudem unter anderem Themen wie die humanitären Unterstützungsleistungen, die Gewährleistung der Inneren Sicherheit sowie die Registrierung, Koordinierung und Integration der an den Schulen ankommenden ukrainischen Kinder und Jugendlichen in den Blick. Diese und weitere Maßnahmen sollen in einer Regierungserklärung am 6. April 2022 näher erläutert werden.

Informationen rund um die Ukraine-Krise

Ministerium der Justiz und für Migration: Informationen zu Geflüchteten aus der Ukraine

Land will UNESCO-Welterbestätten vernetzen und stärker unterstützen

Das Landeskabinett hat auf seiner Sitzung beschlossen, dass die mittlerweile sieben UNESCO-Welterbestätten in Baden-Württemberg vernetzt und stärker unterstützt werden sollen. Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, wurde beauftragt, für die Haushaltsjahre 2023 und folgende ein entsprechendes Förderkonzept zu erarbeiten. Ziel der Konzeption ist es, in diesem Rahmen die Vernetzung, den Schutz, die Pflege und die Vermittlung der sieben Welterbestätten übergreifend zu harmonisieren und zu intensivieren. Außerdem soll das Welterbe in Baden-Württemberg mittels umfassender Vermittlungsangebote in der Öffentlichkeit besser wahrnehmbar gemacht werden. Für die Träger von Welterbestätten soll darüber hinaus ein Förderprogramm eingerichtet werden, das Maßnahmen an Welterbestätten unterstützt.

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Photovoltaik-Pflicht soll erweitert werden

Am 6. Oktober 2021 hat der Landtag eine Erweiterung der Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden und Parkplätzen beschlossen. Die Photovoltaik-Pflicht wurde ausgedehnt auf den Neubau von offenen Parkplätzen ab 35 Stellplätzen, auf den Neubau von Wohngebäuden sowie auf Bestandsgebäude, wenn dort grundlegende Dachsanierungen vorgenommen werden. Mit der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung werden die Rahmenbedingungen festgelegt, wie diese Änderung des Klimaschutzgesetzes umzusetzen sind. So definiert die Verordnung zum Beispiel, was unter einer grundlegenden Dachsanierung zu verstehen ist, die eine Photovoltaik-Pflicht auslöst.

Karenzzeitregelung beschlossen

Der im Ministerrat beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Ministergesetzes und des Staatssekretäregesetzes sieht die Regelung einer Karenzzeit vor. Für Mitglieder der Landesregierung sowie politische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, die beabsichtigen, innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachzugehen, besteht eine Anzeigepflicht. Eine solche Erwerbstätigkeit kann dann untersagt werden, wenn Anlass zur Sorge besteht, dass durch die Beschäftigung öffentliche Interessen beeinträchtigt werden.

Quelle:

/red

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