Kommunen

Zusatzbezeichnungen für 19 Städte und Gemeinden

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Übergabe der Genehmigung zum Führen einer Zusatzbezeichnung an 19 Städte und Gemeinden

19 Städte und Gemeinden dürfen zukünftig Zusatzbezeichnungen tragen. Mit den Zusatzbezeichnungen stärkt das Land die Identität und den Zusammenhalt vor Ort.

„Mit Zusatzbezeichnungen stärken wir die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort, kurz: Wir stärken unsere Kommunen. Deshalb habe ich mich dafür stark gemacht, dass unsere Kommunen diese Möglichkeit bekommen. In der Zusatzbezeichnung kann das eigene Selbstverständnis der Gemeinde und der Bevölkerung zum Ausdruck kommen – die Bezeichnung ist damit identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Die neue Welt der Zusatzbezeichnungen ist also schon recht bunt und sie wird immer bunter – so vielfältig wie unser Land und die kommunale Familie in Baden-Württemberg“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl. Anlass war die feierliche Übergabe der Genehmigung zum Führen einer Zusatzbezeichnung an 19 Städte und Gemeinden.

Übersicht der genehmigten Zusatzbezeichnungen

Genehmigt wurden diese Zusatzbezeichnungen:

  • Althengstett im Landkreis Calw: Waldenserort für den Ortsteil Neuhengstett
  • Bad Teinach-Zavelstein im Landkreis Calw: Krokusstadt für den Ortsteil Zavelstein
  • Bötzingen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: Weinbaugemeinde
  • Daisendorf im Bodenseekreis: Erholungsort
  • Eberbach im Rhein-Neckar-Kreis: Stauferstadt
  • Ettenheim im Ortenaukreis: Barockstadt
  • Gaildorf im Landkreis Schwäbisch Hall: Schenkenstadt
  • Heitersheim im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: Malteserstadt
  • Jagsthausen im Landkreis Heilbronn: Heimat Götz von Berlichingens
  • Knittlingen im Enzkreis: Fauststadt
  • Künzelsau im Hohenlohekreis: Hochschulstadt
  • Neidenstein im Rhein-Neckar-Kreis: Burgdorf
  • Nordheim im Landkreis Heilbronn: Waldenserort für den Ortsteil Nordhausen
  • Owingen im Bodenseekreis: Erholungsort
  • Schönau im Rhein-Neckar-Kreis: Klosterstadt
  • Triberg im Schwarzwald im Schwarzwald-Baar-Kreis: Wasserfallstadt
  • Tuttlingen im Landkreis Tuttlingen: Luftkurort für den Ortsteil Möhringen
  • Weil am Rhein im Landkreis Lörrach: Drei-Länder-Stadt für den Ortsteil Weil am Rhein
  • Wildberg im Landkreis Calw: Schäferlaufstadt für den Ortsteil Wildberg, Änderung der Bezeichnung Luftkurort in Schäferlaufstadt

Die Städte und Gemeinden dürfen die Zusatzbezeichnungen formal ab dem 1. Oktober 2022 führen.

Großer Anklang in den Kommunen

„Vor nunmehr fast zwei Jahren hat der Landtag von Baden-Württemberg auf meinen Vorschlag eine kleine aber feine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen. Für die Gemeinden im Land ist es seither viel leichter möglich, neben dem Gemeindenamen eine weitere Bezeichnung zu führen. Es freut mich sehr, dass diese Neuregelung bei den baden-württembergischen Gemeinden so großen Anklang findet und sich viele unserer Gemeinden dafür interessieren, örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale mit einer Zusatzbezeichnung besonders hervorheben zu können. Zumeist wird auf die Geschichte der Stadtgründungen Bezug genommen, zum Beispiel auf die Staufer, den Malteserorden und gleich zweimal auf die Waldenser. Oder auf berühmte Söhne der Gemeinde, wie zum Beispiel auf Götz von Berlichingen. Mehrfach wird aber auch auf die Gemeinde besonders prägende Merkmale abgehoben, wie zum Beispiel auf die Triberger Wasserfälle oder die besondere geographische Lage im Dreiländereck. Drei Gemeinden wird heute eine dem kurortrechtlich zuerkannten Prädikat entsprechende Bezeichnung genehmigt. Und erstmals genehmigen wir die Änderung einer Zusatzbezeichnung: Der Stadt Wildberg war Ende 2019 für den Ortsteil Wildberg die Bezeichnung Luftkurort verliehen worden, nunmehr hat die Stadt für diesen Ortsteil die Genehmigung der Änderung der Bezeichnung in ‚Schäferlaufstadt‘ beantragt“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

Bislang mehr als 80 Zusatzbezeichnungen

Am 2. Dezember 2020 hatte der Landtag von Baden-Württemberg auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde. Zuletzt waren im Dezember 2021 an 23 Gemeinden Genehmigungen von Zusatzbezeichnungen ausgesprochen worden. Mit den heutigen 19 Genehmigungen dürfen nunmehr mehr als 80 Gemeinden beziehungsweise Ortsteile eine kommunalrechtliche Zusatzbezeichnung führen

Örtliche Gemeinschaften stärken

Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. In der Vergangenheit wurden im Wesentlichen lediglich die Bezeichnungen „Bad“ und „Universitätsstadt“ verliehen. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht. Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils sollen mit einer entsprechenden Zusatzbezeichnung in Zukunft deutlicher hervorgehoben werden können. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.

Rückhalt in der Bevölkerung

Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Mediathek – Bilder zum Herunterladen

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