Im Herbst 2005 ist die Härtefallkommission des Landes Baden-Württemberg erstmals zusammengekommen. Mittlerweile ist sie zu einem festen Bestandteil der baden-württembergischen Flüchtlingspolitik geworden. Anlässlich der heutigen konstituierenden Sitzung der Härtefallkommission für die neue Amtszeit würdigte Integrationsministerin Bilkay Öney das zehnjährige Jubiläum der Kommission: „Die Härtefallkommission genießt hohes Ansehen in Politik, Fachkreisen und Bevölkerung. Durch ihr umsichtiges humanitäres Wirken hat sie sich einen sehr guten Ruf erworben“, sagte Öney.
Die Ministerin dankte der Kommission für ihre wichtige Arbeit und den ehrenamtlichen Einsatz. Besonderen Dank sprach sie gegenüber dem bisherigen und zukünftigen Vorsitzenden Dr. Edgar Wais aus, der seit dem Jahr 2005 an der Spitze der Härtefallkommission steht.
Dank für wichtige Arbeit und ehrenamtlichen Einsatz
Öney verabschiedete die bisherigen Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder Henry von Bose DD, Thomas Dermann, Dr. Joachim Drumm und Sylvia Schütz-Fatum, die mit dem Ende der vierten Amtszeit aus der Kommission ausscheiden. Als neue ordentliche bzw. stellvertretende Mitglieder konnte die Ministerin begrüßen: Dr. Irme Stetter-Karp, Hans-Joachim Zobel, Dr. Günter Banzhaf und Jörg Schmidt-Rohr.
„Die Härtefallkommission Baden-Württemberg hat seit ihrer ersten Sitzung über 2.100 Entscheidungen getroffen. über 1.600 Menschen hat sie zu einem Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen verholfen“, so Öney.
Wais sagte in Stuttgart: „Ich freue mich, das zehnjährige Jubiläum der Härtefallkommission als deren Vorsitzender mitfeiern zu dürfen. Die Härtefallkommission hat sich bemüht, den Herausforderungen ihrer Arbeit in den vergangenen Jahren gerecht zu werden. Dies zeigt sich in dem Vertrauen, das der Kommission von vielen Seiten, besonders aber auch von Hilfe suchenden Menschen, entgegengebracht wird. Die Mitarbeit in der Kommission erfordert stets eingehende Vorbereitungen und oft schwierige Abwägungen, da sich in fast allen Fällen negative wie positive Aspekte gegenüber stehen.“
Mit den rasant ansteigenden Flüchtlingszahlen geht auch ein Anstieg der Härtefalleingaben einher. Die Anzahl der Eingaben stieg von 2013 auf 2014 um 25 Prozent. Bis Ende September 2015 sind bereits 283 Härtefalleingaben gemacht worden. Dies bedeutet eine weitere Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um fast 130 Prozent (bis Ende September 2014: 124 Härtefalleingaben). Insbesondere hat die Anzahl offensichtlich aussichtsloser Härtefallanträge zugenommen. „Ziel einer Härtefalleingabe darf nicht die zeitliche Verzögerung der Abschiebung sein, sondern Menschen mit Integrationsleistungen eine Bleibeperspektive aus dringenden humanitären Gründen zu ermöglichen“, so die Ministerin. Die Kommission müsse ausreichend Zeit haben, sich aussichtsreichen Härtefalleingaben widmen zu können.
Härtefallkommission Baden-Württemberg
Die Kommission, die sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammensetzt, wurde im Jahr 2005 ins Leben gerufen. Ihre Geschäftsstelle führt das Ministerium für Integration. Grundlagen ihrer Arbeit sind die Härtefallregelung in § 23 a des Aufenthaltsgesetzes und die auf deren Grundlage ergangene Härtefallkommissionsverordnung des Landes. Mit diesen Regelungen trägt das Land humanitär schwierigen Sonderfällen Rechnung, für die das Ausländerrecht keine befriedigende Lösung bietet. Sprechen dringende humanitäre oder persönliche Gründe dafür, einem eigentlich ausreisepflichtigen Ausländer den weiteren Aufenthalt im Land zu gestatten, so kann die Kommission ein Härtefallersuchen an das Innenministerium richten. Diesem obliegt als oberste Ausländerbehörde die Letztentscheidung. Seit Beginn ihrer Tätigkeit hat die Kommission mit über 2.100 Entscheidungen getroffen und über 1.600 Personen zu einem Bleiberecht verholfen.