Justizministerium

Vereinbarung gegen sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Mobbing und Gewalt

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von links nach rechts: Wulf Schindler, Vorsitzender des Landesrichter- und -staatsanwaltsrats, Monika Haas, Vorsitzende des Hauptpersonalrats, und Ministerialdirektor Elmar Steinbacher
von links nach rechts: Wulf Schindler, Vorsitzender des Landesrichter- und -staatsanwaltsrats, Monika Haas, Vorsitzende des Hauptpersonalrats, und Ministerialdirektor Elmar Steinbacher

Das Justizministerium, der Landesrichter- und -staatsanwaltsrat sowie der Hauptpersonalrat haben eine Dienstvereinbarung gegen sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz unterzeichnet.

Das Ministerium der Justiz und für Migration und der Landesrichter- und -staatsanwaltsrat sowie der Hauptpersonalrat haben eine Dienstvereinbarung gegen sexuelle Belästigung, Diskriminierung, Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz für den Geschäftsbereich des Justizministeriums unterzeichnet.

Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, der die Vereinbarung für das Ministerium der Justiz und für Migration unterzeichnete, sagte: „Alle Beteiligten übernehmen Verantwortung für eine leistungsstarke und zukunftsgewandte Justiz. Der Schutz am Arbeitsplatz vor sexueller Belästigung, Diskriminierung, Mobbing und Gewalt ist uns ein zentrales Anliegen. Die Dienstvereinbarung enthält ein weiteres Maßnahmenpaket, um Betroffene in solchen Fällen noch besser zu schützen und zu unterstützen. Die Justiz muss weiterhin ein Arbeitsplatz bleiben, der von einem achtungs- und vertrauensvollen Miteinander geprägt ist.“

Ziel der Dienstvereinbarung ist es, Bedienstete und Führungskräfte für die Verhinderung und die Ahndung von Fehlverhalten wie sexueller Belästigung, Diskriminierung, Mobbing und Gewalt zu sensibilisieren, einen Handlungsrahmen für den Konfliktfall zu schaffen und auf diese Weise den Schutz der Bediensteten zu verbessern. Dieses Ziel soll gefördert werden durch Maßnahmen der Aufklärung und Fortbildung, Hilfestellungen für Betroffene, durch Verfahrensregelungen bei Bekanntwerden entsprechender Fälle und durch konsequente Sanktionierung von Fehlverhalten.

„Der Abschluss der Dienstvereinbarung war uns ein wichtiges Anliegen, insbesondere auch die Schaffung einer Beratungsstelle, um Betroffenen effektive Hilfestellungen anbieten zu können. Wir möchten Betroffene ermuntern, von diesem Angebot Gebrauch zu machen; gleichzeitig hoffen wir, dass es möglichst selten berechtigten Anlass gibt, die Beratungsstelle einzuschalten. Wir wünschen uns, dass bereits die Existenz der Dienstvereinbarung das Problembewusstsein aller Bediensteter schärft und generalpräventiv dazu beiträgt, Fälle, die die Einschaltung der Beratungsstelle erforderlich machen würden, von vornherein zu vermeiden“, so Wulf Schindler, Vorsitzender des Landesrichter- und -staatsanwaltsrats.

Mit der Dienstvereinbarung wird zudem eine Beratungsstelle der Justiz ins Leben gerufen, an die sich betroffene Personen zur Beratung und Unterstützung zum Umgang mit sexueller Belästigung, Diskriminierung, Mobbing und Gewalt wenden können. Die Beratungsstelle wird mit vier Personen aus der Justiz besetzt und bietet den betroffenen Personen unverbindliche Beratung und Unterstützung an. Sämtliche Hilfsangebote werden nur auf Wunsch und in enger Abstimmung mit den Betroffenen erfolgen.

Monika Haas, Vorsitzende des Hauptpersonalrats, sagte: „Betroffene sind in einer sehr schwierigen Lage, in der sie kompetente Unterstützung benötigen, die sie in Zukunft nun noch leichter bekommen. Gemeinsames Ziel muss es sein, einen generellen Bewusstseinswandel herbeizuführen, um derartige Situationen zu erkennen oder noch besser überhaupt nicht entstehen zu lassen, wobei insbesondere die Führungskräfte gefordert sein werden.“

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