Verbraucherschutz

Verbraucherschutz-Tipps für Fastnachtsartikel

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Ein Clown der Narrenzunft Rottenburg läuft beim großen Umzug des Weißnarrentreffens in Villingen-Schwenningen durch die Innenstadt (Quelle: dpa).

Auch in diesem Jahr untersuchen die Kontrolleure der Lebensmittel-, Kosmetik- und Bedarfsgegenständeüberwachung Fastnachtsartikel stichprobenartig.

„Fastnachtsartikel haben derzeit wieder Hochkonjunktur. Daher setzen Untersuchungseinrichtungen und Kontrolleure des Landes derzeit einen Schwerpunkt auf diese Saisonartikel. Erfreulicherweise haben wir auch in diesem Jahr nur wenig Grund zur Beanstandung. Fastnachtsschminken und Kostüme entsprechen überwiegend den gesetzlichen Anforderungen. Allerdings sollte besonders bei empfindlicher und zu Allergien neigender Haut direkter Hautkontakt vermieden werden“, sagte Verbraucherschutzminister Peter Hauk.

Mit Blick auf die närrischen Tage gab der Minister Tipps, was Verbraucher bei ihrem Fastnachtsoutfit berücksichtigen sollten. „Generell gilt: Die Nase ist der beste Detektor: Von geruchlich auffälligen Produkten aus Kunststoff sollten Kunden lieber die Finger lassen“, so der Minister. Zwar bedeute ein auffälliger Geruch nicht zwangsläufig eine Gesundheitsgefahr, könne aber auf eine geringe Qualität hinweisen. Prinzipiell ließen sich Kunststoffmaterialien so hochwertig herstellen, dass sie geruchsfrei sind.

Direkten Hautkontakt durch Fastnachtskostüme vermeiden

Bei den Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) stehen besonders die verwendeten Farbstoffe im Fokus. Derzeit liegen auf dem Labortisch vorrangig Kinderkostüme in verschiedenen Ausführungen. Die ersten Ergebnisse der untersuchten Fastnachtskostüme in diesem Jahr setzen den Trend aus den Vorjahren fort, wonach nur vereinzelt Dispersionsfarbstoffe und verbotene Azofarbstoffe nachgewiesen wurden. In der vergangenen Saison wurde 1,4-Phenylendiamin – ein Stoff, dem unter anderem ein hautsensibilisierendes Potential zugeschrieben wird – in einigen Kostümen nachgewiesen.

Die Substanz kann auch allergische Sofortreaktionen hervorrufen, was vor allem Menschen betrifft, die zum Beispiel bedingt durch Haarfärbemittel bereits an einer Allergie leiden. Trotz dieser potentiellen Wirkungen ist dieses Spaltprodukt aus Textilfarbstoffen allerdings nach wie vor gesetzlich nicht reglementiert. „Prinzipiell ist es immer ratsam, Kleidung mit direktem Hautkontakt vor dem ersten Tragen zu waschen. Fastnachtskostüme können allerdings schon beim ersten Waschen die Form verlieren, Applikationen können sich lösen und die Farbechtheit kann leiden. Wer auf das Waschen deswegen lieber verzichtet, sollte ein Kleidungsstück darunterziehen, um allergischen Reaktionen vorzubeugen“, so Minister Hauk.

Erfreuliches Gesamtbild bei Faschingsschminken

Faschingsschminken werden derzeit gezielt auf Farbstoffe, UV-aktive Inhaltsstoffe und Verunreinigungen sowie auf Konservierungsstoffe und Schwermetalle geprüft. Auch die Kennzeichnung wird unter die Lupe genommen. Erfreulicherweise zeigen sich bei den insgesamt 31 Proben bislang kaum Auffälligkeiten. In einer Schminkpalette wurde in der pinken Farbe der verbotene Farbstoff Rhodamin B nachgewiesen. Weitere Produkte der verantwortlichen Person werden derzeit durch die Lebensmittelkontrolle überprüft. Zwar zulässige, aber nicht deklarierte Farb- beziehungsweise Konservierungsstoffe, waren in insgesamt vier weiteren Proben nachweisbar.

Die diesjährigen Untersuchungen der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter bei Faschingsartikeln dauern noch an.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Lebensmittel- und Produktsicherheit

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA): Bekleidung im Fokus – wie sicher sind die verwendeten Farbstoffe?

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