Wärmewende

5,8 Millionen Euro für kommunale Wärmeplanung

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Plan eines Stadtgebiets, das farblich in unterschiedliche Bereiche eingeteilt wird
Symbolbild

Für die freiwillige kommunale Wärmeplanung stellt das Land zusätzlich knapp 5,8 Millionen Euro für rund 230 weitere Kommunen bereit. Eine neue Karte der Landesanstalt für Umwelt zeigt zudem eine Übersicht über den aktuellen Stand der Wärmeplanung in Baden-Württemberg.

Das Land stellt zusätzlich rund 5,8 Millionen Euro für die freiwillige kommunale Wärmeplanung bereit. „Ich freue mich, dass wir rund 230 weitere Kommunen unterstützen können“, sagt Energieministerin Thekla Walker. Das Förderprogramm „Freiwillige kommunale Wärmeplanung“ war insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2023 stark nachgefragt. Zuletzt konnten im Mai 2024 in einer achten Fördertranche die Anträge von 69 Kommunen bewilligt werden. Doch die damals zur Verfügung stehenden Mittel reichten nicht für alle eingereichten Anträge aus. „Wir haben uns intensiv dafür eingesetzt, dass weitere Fördermittel bereitgestellt werden, um allen Kommunen im Land, die bis zum Stichtag einen Antrag eingereicht haben, eine Förderung anbieten zu können. Und wir waren erfolgreich“, freut sich Walker. „Das ermöglicht uns, die Hälfte der rechtlich bislang nicht verpflichteten Kommunen in Baden-Württemberg bei der kommunalen Wärmeplanung zu unterstützen.“ Insgesamt standen für die freiwillige kommunale Wärmeplanung bislang 12,2 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 476 Kommunen in Baden-Württemberg gehen – neben den gesetzlich verpflichteten 104 großen Kreisstädten und Stadtkreisen – die Wärmeplanung freiwillig an.

Planungssicherheit für rund 80 Prozent der Bevölkerung  

„Im Gesamten betrachtet, haben sich inzwischen rund die Hälfte der Kommunen in Baden-Württemberg in Sachen Wärmeplanung auf den Weg gemacht oder diese bereits abgeschlossen. Beachtliche 80 Prozent der Bevölkerung haben somit einen Fahrplan in Aussicht, der ihnen aufzeigt, wie sie künftig klimafreundlich heizen können“, fasst Ministerin Walker zusammen. „Das ist ein toller Stand, der nicht zuletzt dem großen Engagement der Kommunen zu verdanken ist. Und es lohnt sich, dieses Engagement zu unterstützen. Denn von der Vorreiterrolle Baden-Württembergs bei der kommunalen Wärmeplanung profitieren die Bürgerinnen und Bürger durch frühzeitige Orientierung genauso wie die Kommunen, die planen und ausschreiben können sowie die Gewerke, die ihre Aufträge koordinieren können.“

Neue Karte zeigt Stand in den Kommunen

Einen guten Überblick über den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung im Land bietet eine neue Karte im Energieatlas der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Sie ist öffentlich einsehbar und zeigt, welche Kommune bei der Wärmeplanung – verpflichtet oder freiwillig – wo steht. Dabei wird unterschieden zwischen nicht begonnener, begonnener, bei der Behörde abgegebener und bereits geprüfter Planung. Die Karte wird jeden Monatsanfang aktualisiert.

Förderprogramm läuft weiter

Der Projektträger Karlsruhe (PTKA) arbeitet derzeit mit Hochdruck an der Prüfung und der Bewilligung der Förderanträge. Auch weiterhin können Anträge zum Förderprogramm „Freiwillige kommunale Wärmeplanung“ eingereicht werden. Durch die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) des Bundes sind künftig alle Kommunen verpflichtet, einen Wärmeplan zu erstellen. In Baden-Württemberg wird das WPG innerhalb der Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) voraussichtlich Anfang 2025 umgesetzt. Dann stellt die Wärmeplanung eine Pflichtaufgabe der Kommunen dar, die mit sogenannten Konnexitätszahlungen finanziert wird.

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