Landwirtschaft

Klarstellende Hinweise zum Gemeinsamen Antrag

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Traktor mäht  in Stuttgart eine Wiese, im Hintergrund sieht man den Fernsehturm. (Bild: dpa)

Das Land gibt klarstellende Hinweise zum Nachweis der Kennarten des extensiven Grünlandes und der Kulturartenerkennung beim Gemeinsamen Antrag. Antragstellende in der Landwirtschaft müssen bis zum 22. September 2024 die erforderlichen Nachweise einreichen.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gibt zur Klarstellung folgende Hinweise: 

Die Antragsstellerinnen und Antragssteller wurden von den unteren Landwirtschaftsbehörden (ULB) über die App profil (bw) beziehungsweise das Antragstellerpostfach informiert, soweit Nachweise zu den Kennarten zum extensiven Grünland (Ökoregelung ÖR5 und FAKT II B3.2) oder Nachweise zu „roten“ Fällen aus der Kulturartenerkennung und dem Anbau unter Glas erforderlich sind. Nachweise können in diesen Fällen nur über die App profil (bw) noch bis einschließlich 22. September 2024 eingereicht werden. Werden keine Nachweise eingereicht, so führt dies nicht zu einer pauschalen Ablehnung der betroffenen Schläge.

Im Fall der Kennarten gilt: Werden keine vollständigen Nachweise über die App eingereicht, ist, wie bisher, vom Antragsteller die Dokumentation für alle beantragten Teilschläge nach amtlichen Muster in Papierform vorzuhalten und in Stichprobenfällen, nach Aufforderung durch das Amt, der ULB vorzulegen. Im Fall der Kulturartenerkennung / Anbau unter Glas zu „roten“ Fällen gilt: Werden keine Fotonachweise über die App eingereicht, werden die Fälle von Amts wegen vor Ort plausibilisiert.

Die Ergebnisse der Satellitendatenauswertung zur Kulturartenerkennung, der landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Grünland und der Einhaltung der Aussaattermine sind seit dem 3. September 2024 für die Antragstellenden in FIONA im Reiter „Karten“ unter der Kategorie „Kontrolle durch Monitoring“ in den jeweiligen Kartenebenen sichtbar. Insbesondere bei den Flächen mit Ampelergebnis „rot“ (sogenannte rote Fälle) sollte geprüft werden, ob Antragsgeometrien beziehungsweise Angaben zur Fläche korrigiert werden müssen. Änderungen sind bis einschließlich 30. September 2024 über FIONA möglich. Damit die Änderungen gültig werden, ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag nach einer Änderung erneut über FIONA eingereicht wird.

Weitere Meldungen

Neuer begrünter Mittelstreifen auf einem Teilstück der Straße „Waldsteige“ in Mosbach
Flächenmanagement

Mosbach erhält Prämie für Maßnahme „Waldsteige“

Forstleute untersuchen, wie gesund die Fichte ist.
Forst

Gesellenbriefe für Forstwirtinnen und Forstwirte

Nest der Asiatischen Hornisse
Landwirtschaft

Mehr Förderung bei Nestentfernungen von Asiatischer Hornisse

Blühstreifen statt Straßenbegrenzungsgrün
Naturschutz

Land erfasst 25.000 Hektar Straßenbegleitgrün

Eine Laborantin untersucht Lebensmittel im Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart. (Foto: © dpa)
Verbraucherschutz

Jahresbericht der amtlichen Lebensmittelüberwachung

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Landwirtschaft

Novelle zum EEG 2027 verschenkt Potenzial der Bioenergie

Firma WMB Ventilatoren GmbH in Obersontheim
Ländlicher Raum

Jetzt noch für „Spitze auf dem Land!“ bewerben

Landesgartenschau Ellwangen 2026
Ländlicher Raum

Positive Halbzeitbilanz der Landesgartenschau 2026

Ein Ausbilder im Garten- und Landschaftsbau (r.) erklärt einem angehenden Gärtner (l.) das Einpflanzen einer Dachbegrünung. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Meisterbriefe für Floristen und Gärtner

Ein Hauskaninchen wartet in seinem Stall in einem Gartengeschäft auf einen neuen Besitzer.
Tierschutz

Schülerinnen und Schüler machen sich für Tiere stark

Eine Zauneidechse (Bild: © dpa)
Naturschutz

1,1 Millionen Euro für Naturschutzprojekte

Flurneuordnung Hildrizhausen
Ländlicher Raum

7,5 Millionen Euro für Zukunftsforum Oberkochen

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Krisenvorsorge

Gemeinsam gesellschaftliche Resilienz stärken

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Ländlicher Raum

Investition in die Zukunft des Ländlichen Raums

Eine Wildbiene sucht an Blüten des Mehlsalbeis nach Nektar. (Bild: © Uwe Anspach/dpa)
Naturschutz

Zusätzliche Mittel für den Arten- und Biotopschutz