Wohnen

Umwandlungsverordnung für Mietwohnungen verlängert

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Kommunen in Baden-Württemberg können die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in bestimmten Gebieten weiterhin von einer Genehmigung abhängig machen. Das Kabinett hat die Umwandlungsverordnung bis 2028 verlängert.

Die Landesregierung möchte es den Kommunen im Land weiterhin ermöglichen, die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in bestimmten Gebieten von einer Genehmigung abhängig zu machen. Eine entsprechende Verlängerung der Umwandlungsverordnung hat das Landeskabinett – nach Anhörung der betroffenen Verbände – auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, sagte: „In der aktuellen Situation angespannter Wohnungsmärkte – insbesondere in den Groß- und Universitätsstädten – kann es notwendig sein, mögliche Potentiale auszuschöpfen, um in bestimmten Gebieten die Bevölkerungsstruktur vor unerwünschten Veränderungen zu schützen. Es geht zum Beispiel darum, Mietwohnraum in zentralen Lagen für alle Bevölkerungsschichten erhalten zu können. Auch die Krankenschwester, der Müllwerker oder die Busfahrerin sollen in zentraler städtischer Lage wohnen können.“

Kommunen entscheiden selbst

Das Baugesetzbuch ermächtigt die Länder, für Grundstücke in Gebieten einer sogenannten Milieuschutzsatzung zu bestimmen, dass die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum einer Genehmigung bedarf. Die Kommunen bestimmen selbst vor Ort, ob sie vom Instrument der Umwandlungsgenehmigung Gebrauch machen.

Die Umwandlungsverordnung dient in besonders bestimmten Gebieten dem Erhalt der Zusammensetzung der ansässigen Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen. Ein besonderes Schutzbedürfnis kann beispielsweise durch den Verkauf von Wohnungsbeständen an große Investoren ausgelöst werden. Dies kann dazu führen, dass alteingesessene Mieterinnen und Mieter bei Mieterhöhungen sich ihre Wohnung nicht mehr leisten können oder diese in der Folge der Geltendmachung von Eigenbedarf seitens der Erwerberseite verlieren und deswegen das Quartier verlassen müssen.

Umwandlungsverordnung bis 2028 verlängert

Die Umwandlungsverordnung ist auf fünf Jahre nach Inkrafttreten befristet. Die Umwandlungsverordnung der Landesregierung trat 2013 in Kraft und wurde 2018 erstmals verlängert – bis zum 18. November 2023. Jetzt wurde eine weitere Verlängerung bis 18. November 2028 beschlossen.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Umwandlungsverordnung

Weitere Meldungen

Ein Mitarbeiter der Porsche AG montiert im Porsche-Stammwerk in Stuttgart-Zuffenhausen einen Porsche 718 Cayman.
Automobilwirtschaft

Zehn Punkte für einen starken Automobilstandort

Studierende sitzen in einem Hörsaal.
Hochschulen

„Zukunftsprogramm Hochschule 2030“ stärkt Innovation

Gruppenfoto auf Bühne: Minister Oliver Hildenbrand mit den Gründungsmitgliedern des Landesbündnis gegen Einsamkeit.
Zusammenhalt

Baden-Württemberg gründet Bündnis gegen Einsamkeit

Finanzamt
Finanzämter

Strukturreform der Steuerverwaltung

Ein Mädchen watet durch die überschwemmte Innenstadt von Veringenstadt.
Gesellschaft

Pilotkommunen erproben verbesserte Zusammenarbeit im Krisenfall

Neubau der Kindertagesstätte Wilhelm-Enßle-Straße
Städtebauförderung

Ortsmitte in Geradstetten erfolgreich saniert

Euro-Banknoten
Steuerschätzung

Mehr Steuereinnahmen, aber kein zusätzlicher Spielraum

Im alten Fabrikensemble der Eisenlohr’schen Werke in Dettingen an der Erms sind mit Hilfe der Städtebauförderung 67 neue Wohnungen entstanden.
Städtebauförderung

Ortskern in Dettingen an der Erms modernisiert

Portraitbild vom neuen Leiter des Finanzamts Stuttgart-Körperschaften Götz Kriegel
Finanzverwaltung

Neuer Leiter des Finanzamts Stuttgart-Körperschaften

Ein Windrad dreht sich bei Herbolzheim vor einem Strommast.
Energieversorgung

Task Force soll Ausbau des Stromnetzes beschleunigen

Start-up BW Local
Gründungsförderung

Auszeichnung für 23 Kommunen und Kommunalverbünde

Gruppenfoto der 54. Sportministerkonferenz. V.l.: Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Olaf Bull, Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport in Bremen, Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, Florian Birkmeyer, Ministerialdirektor im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien des Landes Rheinland-Pfalz, Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport im Saarland, Franziska Becker, Staatssekretärin für Inneres und Sport in Berlin, Nils Thiede, Leiter der Abteilung Jugend, Familie und Sport im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Sandro Kirchner, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Magdalena Finke, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Ulf Bandiko, Amtschef im Ministerium des Inneren und Sport von Sachsen, Theresa Schopper, die für den Sport zuständige Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und Vorsitzende der Sportministerkonferenz, Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport von Niedersachsen, Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Diana Stolz, hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Andy Grote, Senator für Inneres und Sport in Hamburg, und Ronald Rauhe, Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.
Sportministerkonferenz

Mehr Bewegung für Kinder und Jugendliche in Deutschland

Eröffnung der Wanderausstellung der IBA'27 in der baden-württembergischen Landesvertretung in Berlin
Städtebau

IBA’27-Ausstellung in Berlin eröffnet

Eine neue Asphaltdecke wird auf einer Straße aufgebracht. (Bild: Patrick Seeger / dpa)
Straßenverkehr

Fahrbahnsanierung auf B 462 abgeschlossen

Eine Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) sitzt auf einem Finger und sticht zu.
Gesundheitsschutz

Kein erhöhtes Risiko wegen West-Nil-Virus