Justiz

Überarbeitung der europäischen Small-Claims-Verordnung

Die Europäische Union stellt mit der so genannten Small-Claims-Verordnung ein spezielles Gerichtsverfahren bereit, durch das in grenzüberschreitenden Streitigkeiten geringfügige Forderungen einfacher und schneller durchgesetzt werden können.

In den laufenden Verhandlungen zur Überarbeitung der Verordnung haben sich das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat nun auf eine nur maßvolle Erhöhung der maßgeblichen Streitwertgrenze von bislang 2.000 Euro geeinigt. Künftig können Forderungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro in dem vereinfachten Verfahren gerichtlich geltend gemacht werden.

„Gerade in Baden-Württemberg pflegen die Menschen und Unternehmen einen  regen Austausch mit unseren europäischen Nachbarn, sei es im Tourismus oder im grenzüberschreitenden Handel. Hier ist es daher ganz besonders wichtig, dass in grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten die gerichtliche Durchsetzung von geringfügigen Forderungen möglichst schnell und effektiv erfolgen kann. Die europäische Small-Claims-Verordnung ist hier ein hilfreiches Instrument“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger.

Mit Blick auf die laufenden Verhandlungen zu einer Überarbeitung der Verordnung begrüßte der Minister, dass das Europäische Parlament auch auf Initiative von Baden-Württemberg nun von seinem Vorschlag abgerückt ist, die maßgebliche Streitwertgrenze so weit zu erhöhen, dass sogar Forderungen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro im Small-Claims-Verfahren geltend gemacht werden können. „Ich habe mich von Anfang an dafür eingesetzt, die Streitwertgrenze nur maßvoll auf bis zu 5.000 Euro zu erhöhen. Für den typischen Mittelständler und Bürger ist eine Forderung von 10.000 Euro alles andere als „geringwertig“. Ein standardisiertes und vielfach rein schriftliches Gerichtsverfahren wird hier den berechtigten Schutzinteressen der Betroffenen nicht gerecht. Wenn es um so viel Geld geht, ist insbesondere eine anwaltliche Beratung über die rechtlichen Risiken und etwaigen Kosten notwendig, wie sie das deutsche Recht bei Streitwerten ab 5.000 Euro, nicht jedoch die Small-Claims-Verordnung vorsieht. Daher ist die nun vereinbarte maßvolle Anhebung der Streitwertgrenze auf nur 5.000 Euro ein guter Kompromiss. Bei allen Reformbemühungen müssen wir stets die schutzwürdigen Interessen der Verbraucher und Unternehmer im Land fest im Blick haben“, sagte Minister Stickelberger.

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