Wahlen

Behindertenbeauftragte aus Bund und Ländern rufen zur Wahl auf

Mit ihrer Stimmabgabe am 9. Juni 2024 bei der Europawahl und den Kommunalwahlen können alle Wahlberechtigten ein klares Zeichen für Demokratie und Menschenwürde und gegen Hass, Hetze und Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen setzen. 

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Eine Wählerin im Rollstuhl gibt in einem Wahllokal ihre Stimme ab. (Bild: picture alliance/Angelika Warmuth/dpa)

Anlässlich der am 9. Juni 2024 stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen rufen die Beauftragten der Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern dazu auf, wählen zu gehen und mit der Stimmabgabe ein klares Bekenntnis zur Demokratie zu verbinden. 

Wir feiern in diesen Tagen den 75. Geburtstag unserer Verfassung und auch 30 Jahre Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“.

Einstehen für demokratische Grundwerte

Gleichzeitig nehmen die Beauftragten wahr, dass Hass, Hetze und Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen zunehmen. Dem muss entschieden entgegengetreten werden, denn wer Menschen mit Behinderungen angreift, greift unsere demokratischen Grundwerte an.

Die Menschenwürde ist oberster Wert unserer freiheitlich-demokratischen Verfassung. Sie gilt für alle Menschen.

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern rufen dazu auf: „Stärken Sie unsere Demokratie, nutzen Sie als Wahlberechtigte Ihre Stimme bei der Europawahl am Sonntag sowie bei den anstehenden Landtags- und Kommunalwahlen! Achten Sie darauf, welches Menschen- und Wertebild die Parteien vertreten!“

Erklärvideos zur Kommunalwahl und Europawahl veröffentlicht

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer

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