Polizei

Strobl zum Berliner Antidiskriminierungsgesetz

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Zwei Polizisten gehen durch einen Park in Stuttgart. (Foto: dpa)

Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz darf aus Sicht von Innenminister Thomas Strobl nur für Bedienstete des Landes Berlin gelten. Polizistinnen und Polizisten dürften nicht dem Generalverdacht der Diskriminierung und des Rassismus ausgesetzt werden.

Auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl haben sich alle Innenminister von CDU und CSU sowie Bundesinnenminister Seehofer darauf verständigt, dass das Berliner Antidiskriminierungsgesetz nur für Bedienstete des Landes Berlin gelten darf.

Innenminister Strobl erklärt hierzu: „Es geht nicht nur um Schadensersatzansprüche, es geht mir vor allem darum, dass unsere Polizistinnen und Polizisten nicht dem Generalverdacht der Diskriminierung und des Rassismus ausgesetzt werden. Ich möchte nicht, dass der einzelne Polizist dann in langwierigen Verfahren seine Unschuld beweisen muss. Ich empfinde hier eine starke Fürsorgepflicht für jede Polizistin und jeden Polizisten aus Baden-Württemberg, die in Berlin in einen Einsatz gehen. Deshalb muss der Berliner Innensenator uns nun schriftlich zusichern, dass das Berliner Antidiskriminierungsgesetz nur für Bedienstete des Landes Berlin gilt. Bevor wir das nicht schwarz auf weiß lesen, schicken wir keine Polizei mehr nach Berlin. Wir vertrauen den Frauen und Männern, die für unsere Sicherheit da sind. Unsere Polizistinnen und Polizisten haben unsere Anerkennung und unseren Respekt verdient.“

Polizei Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Die IBK-Regierungschefs bei der symbolischen Steuerradübergabe im Zeppelin-Hangar Friedrichshafen, im Hintergrund steht ein Zeppelin.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Bodenseeraum als Modellregion weiterentwickelt

Minister Manne Lucha und Staatsministerin Madhuri Misal des indischen Bundesstaats Maharashtra sitzen nebeneinander an einem Tisch und unterzeichnen Dokumente.
Delegationsreise

Baden-Württemberg und Maharashtra vertiefen Partnerschaft

Stuttgart: Abgeordnete der Fraktionen sitzen im Landtag. (Foto: © dpa)
Direkte Demokratie

Volksbegehren nicht erfolgreich zustande gekommen

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

von links nach rechts: Leiter der Abteilung Justizvollzug des Ministeriums der Justiz und für Migration Martin Finckh, Leiterin der JVA Offenburg Annette Hügle, Justizministerin Marion Gentges und Amtschef Elmar Steinbacher
Justiz

Neue Leiterin der Justizvollzugsanstalt Offenburg

Stark umspülter Pegelmesser (Bild: Regierungspräsidium Stuttgart)
Landeshilfen

Neue Regeln für Landeshilfen nach schweren Naturereignissen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Ein Polizist sitzt im Polizeipräsidium an einem Arbeitsplatz der sogenannten intelligenten Videoüberwachung. (Foto: ©dpa)
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Auf dem Display sieht man die Startseite der Ehrenamtskarten-App für Baden-Württemberg.
Bürgerengagement

Ehrenamtskarte jetzt auch per App verfügbar

Landtag, Plenarsaal von oben
Bürgerbeteiligung

Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern“ im Landesabstimmungsausschuss

Logo des Landespreises 2020 für junge Unternehmen. (Bild: L-Bank)
Wirtschaft

Landespreis für junge Unter­nehmen 2026 ausgeschrieben

Gruppenbild anlässlich der Deutsch-Rumänisch-Moldauischen Wirtschaftskonferenz in Stuttgart
Europa

Wirtschaftskonferenz mit Rumänien und Moldau

Welcome Center Baden-Württemberg
Fachkräfte

7,5 Millionen Euro für Welcome Center

Stefan Behnke
Polizei

Neue Polizeivizepräsidenten in Konstanz und Ravensburg