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Strobl zum Berliner Antidiskriminierungsgesetz

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Zwei Polizisten gehen durch einen Park in Stuttgart. (Foto: dpa)

Das Berliner Antidiskriminierungsgesetz darf aus Sicht von Innenminister Thomas Strobl nur für Bedienstete des Landes Berlin gelten. Polizistinnen und Polizisten dürften nicht dem Generalverdacht der Diskriminierung und des Rassismus ausgesetzt werden.

Auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl haben sich alle Innenminister von CDU und CSU sowie Bundesinnenminister Seehofer darauf verständigt, dass das Berliner Antidiskriminierungsgesetz nur für Bedienstete des Landes Berlin gelten darf.

Innenminister Strobl erklärt hierzu: „Es geht nicht nur um Schadensersatzansprüche, es geht mir vor allem darum, dass unsere Polizistinnen und Polizisten nicht dem Generalverdacht der Diskriminierung und des Rassismus ausgesetzt werden. Ich möchte nicht, dass der einzelne Polizist dann in langwierigen Verfahren seine Unschuld beweisen muss. Ich empfinde hier eine starke Fürsorgepflicht für jede Polizistin und jeden Polizisten aus Baden-Württemberg, die in Berlin in einen Einsatz gehen. Deshalb muss der Berliner Innensenator uns nun schriftlich zusichern, dass das Berliner Antidiskriminierungsgesetz nur für Bedienstete des Landes Berlin gilt. Bevor wir das nicht schwarz auf weiß lesen, schicken wir keine Polizei mehr nach Berlin. Wir vertrauen den Frauen und Männern, die für unsere Sicherheit da sind. Unsere Polizistinnen und Polizisten haben unsere Anerkennung und unseren Respekt verdient.“

Polizei Baden-Württemberg

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