„Bei der Entscheidung über die Standorte der deutschlandweit vier Lokalkammern des Einheitlichen europäischen Patentgerichts führt kein Weg an Mannheim vorbei“, fordert Justizminister Rainer Stickelberger.
Wenn auf Bundesebene eine Entscheidung über die Standorte der deutschlandweit vier Lokalkammern des Einheitlichen europäischen Patentgerichts fällt, dann muss nach Ansicht von Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger Mannheim unbedingt dabei sein. „Mannheim ist schon jetzt ein etablierter deutscher Patentgerichtsstandort, der auch international für die hohe Qualität patentrechtlicher Judikatur bekannt ist“, sagte der Minister während einer Patenttagung des Interdisziplinären Zentrums für Geistiges Eigentum der Universität Mannheim e.V. am Freitag (7. Februar 2014). „Nicht ohne Grund setzen internationale Technologieunternehmen bei ihren Verfahren auf das Landgericht Mannheim.“
Im Februar vorigen Jahres hatten 25 EU-Mitgliedstaaten ein Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht unterzeichnet. Dieses besteht aus zwei Instanzen: Die Eingangsinstanz bildet eine Zentralkammer in Paris mit Lokal- und Regionalkammern; das Berufungsgericht wird seinen Sitz in Luxemburg haben. Deutschland kann bis zu vier Lokalkammern einrichten. Als mögliche Standorte für diese vier Lokalkammern sind neben Mannheim noch Düsseldorf, Hamburg, Leipzig und München im Gespräch.
Mannheim genießt großes Vertrauen
Laut Stickelberger sprechen nicht allein die prominenten Parteien, die Mannheim als zuständiges Gericht für die Entscheidung ihres Patentverfahrens wählen, für den Standort in Baden-Württemberg: „Auch die Fallzahlen zeigen, dass Mannheim großes Vertrauen genießt.“ So seien im Jahr 2012 beim Landgericht Mannheim 216 Klagen eingegangen; einzig in Düsseldorf seien es mehr gewesen. „Das ist deshalb beachtlich, weil Klagen in Patentsachen nicht an einem bestimmten Ort eingereicht werden müssen. Vielmehr bestimmt das Angebot die Nachfrage.“
Nicht zuletzt hält der Minister Baden-Württemberg als Land der Tüftler und Denker für prädestiniert, Standort einer Lokalkammer des einheitlichen Patentgerichts zu sein. Der Südwesten nehme bei den Patentanmeldungen im bundesweiten Vergleich einen Spitzenplatz ein. „Die räumliche Nähe käme den vielen innovativen kleinen und mittleren Unternehmen in unserem Land zugute, für die ein effizienter Patentschutz unabdingbar ist“, stellte Stickelberger fest.
Weitere Informationen
Neben der Einführung eines EU-Patents, das einen einheitlichen Patentschutz in den beteiligten Mitgliedstaaten gewährleistet, ist die Einführung eines einheitlichen Systems zur Beilegung von Streitfällen ein wesentliches Element der Reform des europäischen Patentsystems. Indem Parallelverfahren vor nationalen Gerichten vermieden werden, sollen Rechtsstreitigkeiten einheitlich und für die betroffenen Unternehmen kalkulierbarer gelöst werden.