Arbeitsmarkt

Sanktionierung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende weiterhin notwendig

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)

Die Arbeitsministerinnen und -minister aus Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen die Sanktionierung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach einem Urteil des Bundesverfassungs­gerichtes neu regeln.

Die Arbeitsministerinnen und -minister Karl-Josef Laumann aus Nordrhein-Westfalen, Nicole Hoffmeister-Kraut aus Baden-Württemberg, Kerstin Schreyer aus Bayern und Harry Glawe aus Mecklenburg-Vorpommern fordern eine rasche Neuregelung von Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie haben sich hierfür auf konkrete Grundlinien verständigt. Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019, wonach die gegenwärtige gesetzliche Regelung teilweise mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.

„Die Leistungsberechtigten arbeiten in der ganz überwiegenden Zahl gut mit den Jobcentern zusammen. Wir sind uns aber einig, dass es für die kleine Minderheit, die Mitwirkungspflichten verletzt, weiterhin Sanktionen geben muss. Das Prinzip des ‚Förderns und Forderns‘ hat sich bewährt“, so die Ministerinnen und Minister. „Wenn die Verletzung von Mitwirkungspflichten keine Folgen hat, läuft das System leer. Der Gesetzgeber muss auch verhindern, dass wiederholt existenzsichernde und zumutbare Arbeit verweigert werden kann. Im Extremfall muss dann auch ein vollständiger Leistungsentzug möglich sein, den auch das Bundesverfassungsgericht in solchen Fällen für zulässig hält.“

Neuregelung von Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Nach Auffassung von Laumann, Hoffmeister-Kraut, Schreyer und Glawe sowie in Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sollen die Jobcenter künftig bei Verstößen von Leistungsberechtigten gegen Mitwirkungsverpflichtungen die Leistungen nur noch um bis zu 30 Prozent des Regelsatzes mindern. Wenn die Leistungsberechtigten dann wieder mitwirken, soll die Sanktion aber auch wieder aufgehoben werden. In Härtefällen sollen die Jobcenter künftig nicht mehr sanktionieren. Daneben soll es wie bisher eine zeitlich und in der Höhe begrenzte Sanktionsmöglichkeit bei Meldeversäumnissen geben. Das heißt: Nimmt ein Leistungsberechtigter einen Termin beim Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahr, werden die Leistungen weiterhin für drei Monate um zehn Prozent gekürzt. 

Diese Neuregelungen sollen zudem für alle Leistungsberechtigten gleichermaßen gelten. Eine Differenzierung anhand des Alters oder anderer Kriterien soll künftig nicht mehr vorgenommen werden. Besondere Sanktionen für junge Menschen gibt es dann nicht mehr. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich nur zu den Sanktionen gegen Leistungsberechtigte geäußert, die über 25 Jahre alt sind.

Die Landesarbeitsministerinnen und -minister sind sich ebenfalls einig, dass es ein besonderes und weitergehendes Instrument geben muss für den wirklich ganz kleinen Kreis von Leistungsberechtigten, der sich Mitwirkungspflichten beharrlich verweigert und reale und zumutbare Arbeitsmöglichkeiten fortwährend und ohne ersichtlichen Grund ablehnt. Das gelte insbesondere dann, wenn keine Verantwortung für andere Familienmitglieder vorliegt und es auch keine festgestellten physischen oder psychischen Erkrankungen gibt. Wer die Unterstützung der Solidargemeinschaft einfordere – so die einhellige Meinung der Ministerinnen und Minister – von dem kann die Solidargemeinschaft den Versuch einfordern, sich aus eigener Kraft aus seiner Notlage zu befreien.

Wirtschaftsministerium: Forderungspapier zur gesetzlichen Neuregelung der Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (PDF)

Weitere Meldungen

Bevölkerungsschutz Auszeichnung
Bevölkerungsschutz

35 ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber ausgezeichnet

Ein Landwirt an einer automatischen Melkmaschine im Stall (Bild: © dpa).
Landwirtschaft

Hauk lädt zum Landwirtschafts­dialog über Erzeugerpreise

Polizeikräfte bei einem Einsatz im Fußballstadion.
Polizei

Polizeipräsidium Stuttgart sichert friedliches Europa League-Spiel

Blick in den Tagungsraum anlässlich der Sitzung der Europaministerkonferenz in der Landesvertretung in Brüssel
Europaministerkonferenz

Außenhandel der EU stärken und Regulierungen vereinfachen

Das Logo von Invest BW
Invest BW

Mobilität stärken, Wandel prägen, Zukunft sichern

Logo Start-up BW
Start-up BW

Neue Start-ups für das Frühphasenförderprogramm ausgewählt

Richter im Landgericht Stuttgart
Justiz

Neues KI-Tool für die Justiz

Eine junge Frau mit gelbem Pullover hält ein Smartphone in der Hand.
Digitalisierung

Ausweis auf dem Handy ab 2. Januar 2027

Weg im ländlichen Raum
Flurneuordnung

Ländliche Wege in zwölf Kommunen modernisiert

Fachliteratur zum Thema „Recht“ ist an einem Stand beim Deutschen Anwaltstag in Stuttgart zu sehen. (Bild: dpa)
Studium

Jura-Bachelor an allen Universitäten im Land möglich

Übergabe eines symbolischen Förderschecks an die Projektverantwortlichen der Fraunhofer-Gesellschaft für das Projekt „Stuttgart Climate Tech Hub“
Wirtschaft

Startschuss für Stuttgart Climate Tech Hub

Die Schüler Johannes (l.) und Felix (r.), ein Junge mit Down-Syndrom, sitzen in der Gemeinschaftsschule Gebhardschule in Konstanz an einem Klassentisch beim Malen. (Foto: © dpa)
Inklusion

Land fördert Inklusionsprojekte für Kinder und Jugendliche

Eine ausländische Schülerin füllt während eines Deutschkurses ein Arbeitsblatt aus. (Foto: © dpa)
Schule

Sprachbildung an Schulen wird intensiviert und verbindlich

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Baden-Württemberg erneuert Pakt für Integration

Logo Innovationspreis Bioökonomie
Bioökonomie

Innovationspreis Bioökonomie 2025 verliehen