Verfassung

75 Jahre Grundgesetz und 35 Jahre Deutsche Einheit

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Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Innenminister Thomas Strobl gratuliert zu 75 Jahren Grundgesetz und 35 Jahren Deutscher Einheit. Die Jahre 1949 und 1989 seien glückliche Wegmarken in der deutschen Geschichte.

„Das Grundgesetz feiert seinen 75. Geburtstag: Wenn das kein Grund zum Feiern ist! Dieses Jubiläum gibt uns die Gelegenheit, sich des Ursprungs zu erinnern: Wo es herkommt, und warum es ist, wie es ist. So ein Jubiläum lädt außerdem dazu ein, dass wir uns bewusstmachen, welche überragende Bedeutung das Grundgesetz für unser tägliches Leben hat. Denn es ist weit mehr als ein formaler Bauplan für die Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz ist nach dem dunkelsten Kapitel unserer Geschichte entstanden. Seitdem bildet diese Verfassung die Basis einer starken, demokratischen und pluralistischen Gesellschaft. Das Grundgesetz ist die Grundlage für die Demokratie und für die Freiheit, in der wir leben dürfen!“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich des 75. Geburtstags des Grundgesetzes, das am 23. Mai 1949 in Kraft getreten ist.

„Neben dem Jahr 1949 markiert das Jahr 1989 eine weitere glückliche Wegmarke in der deutschen Geschichte: Die Menschen in der Deutschen Demokratischen Republik sind aufgestanden und sind für Recht und Freiheit auf die Straße gegangen. Daraus ist die Einheit unseres Vaterlandes erwachsen. Ich hoffe sehr und wünsche mir inständig, dass es immer genug Menschen gibt, die den Wert der Freiheit und der Demokratie kennen und sich deshalb jeden Tag dafür entscheiden, sich für Freiheit und Demokratie einzusetzen. Denn selbstverständlich sind sie nicht. Das macht dieses Geschenk so wertvoll, das uns unsere Verfassung macht. In diesem Sinne: Herzlichen Glückwunsch zum 75., liebes Grundgesetz – und Danke für alles!“, so Minister Strobl weiter.

Den 75. Geburtstag des Grundgesetzes und den 70. Geburtstag der Landesverfassung, die am 19. November 1953 in Kraft getreten ist, würdigte das Innenministerium am 17. Mai 2024 mit der Veranstaltung „Wir feiern unsere Verfassungen! 75 Jahre Grundgesetz und 70 Jahre Landesverfassung – Lebendige Basis unserer freiheitlich demokratischen Gesellschaft“.

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