Ausbildung

Zwölf Millionen Euro für die überbetriebliche Berufsausbildung

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Ein Ausbilder erklärt in einem Techniklabor jugendlichen Auszubildenden etwas.

Das Wirtschaftsministerium fördert im Jahr 2024 die überbetriebliche Berufsausbildung mit rund zwölf Millionen Euro. Mit den erhöhten Zuschüssen für überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge stärkt das Land die berufliche Ausbildung und entlastet kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe.

Mit rund zwölf Millionen Euro fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg im Jahr 2024 die Durchführung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen für Auszubildende, die einen Ausbildungsvertrag mit einem baden-württembergischen Unternehmen abgeschlossen haben. Dies gab Arbeits- und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut bekannt. Um auf Kostensteigerungen zu reagieren, hat das Land seine Förderpauschalen für das Handwerk dauerhaft angehoben.

„Auch 2024 entlasten wir kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe. Mit unseren erhöhten Zuschüssen für die überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgänge stärken wir die berufliche Ausbildung im Handwerk, in der Bauwirtschaft sowie in der Industrie und im Handel. Wir finanzieren die überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgänge verlässlich und setzen so weiterhin ein wichtiges Signal. Denn damit stärken wir die berufliche Ausbildung und die Fachkräfte von Morgen“, so Hoffmeister-Kraut.

Die Förderung erhalten Handwerkskammern, Innungen, Kreishandwerkerschaften und Landesverbände des Handwerks und Bauhandwerks sowie Industrie- und Handelskammern für Lehrgänge in der Grund- (erstes Ausbildungsjahr) und Fachstufe (nachfolgende Ausbildungsjahre). Die ein- oder mehrwöchigen Lehrgänge finden in fast 100 überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt und sichern somit einen einheitlichen Ausbildungsstandard – unabhängig von der Größe, der Spezialisierung und den auftragsabhängigen Tätigkeitsschwerpunkten der Betriebe. Im Jahr 2024 sind rund 8.900 Lehrgänge mit rund 87.800 Teilnehmerinnen und Teilnehmern geplant. Davon allein sind rund 8.300 Lehrgänge mit rund 83.000 Teilnehmern dem Handwerk und der Bauwirtschaft zuzuordnen.

Überbetriebliche Ausbildung

Die überbetriebliche Ausbildung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die berufliche Ausbildung. Besonders im Handwerk sind die überbetrieblichen Lehrgänge an den Berufsbildungsstätten ein notwendiger Bestandteil der Ausbildung. Die Förderung von Überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen erfolgt seit vielen Jahren durch Bund und Länder. In Baden-Württemberg ist das Wirtschaftsministerium mit seinem Förderprogramm Überbetriebliche Berufsausbildung (kurz: ÜBA) dafür zuständig. Während der Bund seine Förderung ausschließlich auf Fachstufenlehrgänge im Handwerk und Bauhandwerk bezieht, fördert das Land Baden-Württemberg darüber hinaus Grundstufenlehrgänge in allen Wirtschaftsbereichen.

Die Förderung von Überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen (ÜBA) ergänzt flächendeckend im Handwerk und in Teilen von Industrie und Handel den betrieblichen Part der Ausbildung. Im Jahr 2024 fördert das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg mit rund zwölf Millionen Euro rund 8.900 Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge für rund 87.800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die Förderung beinhaltet neben Zuschüssen für Lehrgänge auch Zuschüsse für Unterbringungskosten sowie Zuschüsse für sogenannte Splitterberufe (etwa Schornsteinfeger/in, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in oder Gleisbauer/in). Die Inhalte der Lehrgänge werden fortlaufend an neue Berufsbilder und technische Entwicklungen angepasst. Hier lernen die Auszubildenden spezielle Inhalte, die der jeweilige Ausbildungsbetrieb wegen seiner Größe oder Spezialisierung nicht vermitteln kann. Dadurch werden vor allem kleine und mittlere Betriebe in die Lage versetzt, qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen. Überbetriebliche Lehrgänge ergänzen die Ausbildung im Betrieb und garantieren ein hohes Niveau der immer komplexer werdenden beruflichen Ausbildung.

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