Frühkindliche Bildung

Regelungen zum nächsten Kindergartenjahr

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Eine Erzieherin ließt drei Kleinkindern aus einem Buch vor (Bild: © dpa).

Das Land hat mit den an der frühkindlichen Bildung beteiligten Partnerinnen und Partnern Regelungen zum nächsten Kindergartenjahr erarbeitet. Mit ihnen soll der Personalsituation in der frühkindlichen Bildung und dem zusätzlichen Platzbedarf begegnet werden.

Das Kultusministerium hat sich im Zuge der gemeinsamen Initiative zur Personalentwicklung in der Kindertagesbetreuung mit den an der frühkindlichen Bildung beteiligten Partnerinnen und Partnern auch zu Maßnahmen für das nächste Kindergartenjahr ausgetauscht und dazu ein Paket erarbeitet. Über dieses informieren wir die Kindertageseinrichtungen am 28. Juli 2022. Während hierbei vor allem kurzfristige Punkte im Fokus stehen, nimmt sich die gemeinsame Initiative im weiteren Prozess längerfristige Punkte vor. Die Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen dieser Initiative sollen jetzt im Herbst vorgestellt werden.

„Gemeinsames Ziel ist es, der Personalsituation in der frühkindlichen Bildung und dem zusätzlichen Platzbedarf zu begegnen“, sagt Staatssekretär Volker Schebesta, der im Kultusministerium für die frühkindliche Bildung zuständig ist, und fügt an: „Damit sind auch angesichts der Fluchtbewegung in Folge des Krieges gegen die Ukraine große Herausforderungen für Land und Kommunen verbunden. Mit unseren Maßnahmen reagieren wir darauf und unterstützen unsere Träger, Einrichtungen und Fachkräfte, die gerade auch angesichts der Corona-Pandemie ganz besonders belastet waren.“

Kita-Einstiegsgruppe

Die nun erarbeiteten Maßnahmen sollen dazu beitragen, möglichst vielen Kindern ein gutes Betreuungsangebot machen zu können. So ist unter anderem eine neue Angebotsform für die Betreuung geplant, die vor allem aufgrund der zusätzlichen Herausforderungen aufgelegt wird, die mit der Fluchtbewegung aus der Ukraine einhergehen. Die so genannten Kita-Einstiegsgruppen (PDF) zielen auf die Kinder ab, die aktuell keinen Kita-Platz bekommen. Diese bleiben währenddessen auf der Warteliste für den Betreuungsplatz und werden in der Kita-Einstiegsgruppe betreut mit dem Ziel, zügig – möglichst innerhalb eines Jahres – in eine reguläre Kitagruppe zu wechseln. Der Zeitraum des Übergangs sollte den individuellen Förderbedarf sowie den Wunsch der Eltern berücksichtigen.

Dieses Angebot auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) ist bis Ende August 2024 befristet und wurde vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entwickelt, um Kindern einen Einstieg in die institutionelle Kindertagesbetreuung zu ermöglichen. In dieser betriebserlaubnispflichtigen Form dürfen pro Gruppe maximal 20 Kinder zeitgleich betreut werden, wobei mehr Kinder angemeldet sein können, deren Betreuungszeit bis 20 Stunden pro Woche beträgt. Es sind eine Fachkraft sowie eine weitere geeignete Betreuungskraft notwendig, also eine Fachkraft weniger, wie dies auf Grundlage des Kindertagesbetreuungsgesetzes obligatorisch wäre.

Personal gewinnen – auf aktuelle Situation reagieren

Bereits in der Vergangenheit hat das Land Anstrengungen unternommen, um der angespannten Situation im Bereich der Kindertagesbetreuung zu begegnen. Denn es ist der Landesregierung bewusst, dass bereits im Kita-Alter die Grundlagen für die gesamte Bildungsbiographie gelegt werden. Daher nehmen wir die Fachkräftesituation in der Kleinkindbetreuung auch so stark in den Blick. So hat das Land in den vergangenen Jahren unter anderem mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung bereits viel Geld in die frühkindliche Bildung investiert. Die Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes stehen ebenfalls zur Verfügung. Das Land hat die Ausbildungskapazitäten erhöht, sodass sich die Zahl der Erzieherinnen und Erzieher in Ausbildung gegenüber dem Jahr 2008/2009 verdoppelt hat.

Direkteinstieg

Um Personen aus weiteren Zielgruppen für die Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen zu gewinnen, beginnen wir zum Schuljahr 2023/2024 mit dem Programm „Direkteinstieg Kita“ (PDF), das an ausgewählten Standorten bereits zum Schulhalbjahr, also Anfang des kommenden Jahres, angeboten werden soll. Mit diesem Programm soll eine verkürzte Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin beziehungsweise zum sozialpädagogischen Assistenten und ein Weg zum Abschluss als Erzieherin oder Erzieher angeboten werden. Es geht dabei um Personen mit mindestens Hauptschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung, die das Berufsfeld wechseln wollen oder bereits als Zusatzkräfte in Kindertageseinrichtungen tätig sind. Außerdem sollen Personen, die neben einer Berufsausbildung einen mittleren Bildungsabschluss, eine Fachhochschulreife oder ein Abitur nachweisen können, die Möglichkeit erhalten, sich parallel auf eine Schulfremdenprüfung (schulischer Teil der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung) vorbereiten zu können.

Ausnahmeregelungen

Die coronabedingten Ausnahmeregelungen sind nach Wegfall der meisten Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie übergangsweise noch bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres in § 1a Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) verlängert worden. Sie werden vor dem Hintergrund des derzeitigen Infektionsgeschehens über diesen Zeitpunkt hinaus nicht fortgeführt.

Um dennoch kurzfristig auf die Personalsituation reagieren zu können und die Belastungen der Erzieherinnen und Erzieher zu berücksichtigen, sieht ab dem 1. September dieses Jahres eine weitere Maßnahme des Pakets vor, dass Fachkraftanteile in der aktuellen Situation ausnahmsweise durch geeigneten Kräfte bis zu 20 Prozent des Mindestpersonalschlüssels ersetzt werden können. Dazu müssen aber doppelte Zeitanteile von geeigneten Kräften eingesetzt werden, um dem Fehlen der Fachkräfte zumindest durch quantitativ umfangreicheren Ersatz Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus wird die Vertretungsregelung ausgeweitet, um den kurzfristigen Ausfall von Fachkräften zu kompensieren. Über einen Zeitraum von acht Wochen (bisher vier Wochen) kann eine Erzieherin oder ein Erzieher durch eine andere geeignete Kraft ersetzt werden. Zur Entlastung müssen die Kitas hierfür auch keinen Antrag auf Ausnahmezulassung stellen. Unberührt davon bleibt die Aufsichtspflicht, die jederzeit zu gewährleisten ist. Genauso sind die Einrichtungen weiterhin verpflichtet sich zu melden, wenn sie die Vorgaben der Betriebserlaubnis nicht gewährleisten können. Träger, Einrichtung und KVJS suchen in diesem Fall nach Lösungen, um weder Gruppen noch die Einrichtung schließen zu müssen.

„Bestmögliche Bedingungen am Anfang des Bildungsweges“

„Wir sorgen mit diesen Maßnahmen für Entlastungen der angespannten Situation – wohlwissend, dass dies nur ein weiterer Schritt auf einem längeren Weg ist. Daher tauschen wir uns im Rahmen der gemeinsamen Initiative mit unseren Partnerinnen und Partnern auch bereits über weitere Maßnahmen aus“, sagt Staatssekretär Schebesta und fährt fort: „Wir haben nun einen wichtigen weiteren Schritt gemacht, um die Träger, Einrichtungen sowie das Personal zu unterstützen. Von diesen Maßnahmen profitieren auch die betreuten Kinder. Sie sind es vor allem, denen unsere Anstrengungen gelten. Wir wollen unseren Kleinsten und Kleinen einen bestmöglichen Start ihres Bildungsweges bieten.“

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