Schule

Rechtsverordnung zur regionalen Schulentwicklung an beruflichen Schulen

Ein Lehrer erklärt Schülern ein Experiment im Physikunterricht (Bild: © Ministerium für Kultus, Jugend und Sport BW).

Die Regelungen im Schulgesetz zur regionalen Schulentwicklung sind seit 1. August 2014 in Kraft. Dabei sind auch die beruflichen Schulen von Anfang an mit einbezogen, die Regelungen gelten auch für sie. Doch die beruflichen Schulen weisen einige Besonderheiten auf: Sie vereinen viele verschiedene Schularten unter einem Dach, ermöglichen eine Vielzahl von beruflichen und allgemein bildenden Abschlüssen und arbeiten eng mit der Wirtschaft zusammen. Deshalb ist im Schulgesetz vorgesehen, dass das Kultusministerium die Spezifika der regionalen Schulentwicklung an beruflichen Schulen durch eine eigene Rechtsverordnung regeln kann. Diese hat das Kultusministerium jetzt erlassen.

„Die Rechtsverordnung gibt den Beteiligten vor Ort Planungssicherheit und ermöglicht, dass wir auch weiterhin ein flächendeckendes Netz an leistungsfähigen beruflichen Schulen im Land haben. Damit machen wir unser berufliches Schulsystem fit für die Zukunft und sichern die gemeinsame Ausbildung der Fachkräfte durch Wirtschaft und Schule“, sagte Staatssekretärin Marion v. Wartenberg anlässlich der Unterzeichnung der Rechtsverordnung.

Stärkung leistungsfähiger kleiner Standorte

Die Rechtsverordnung enthält zum einen allgemeine Planungsgesichtspunkte, die im Prozess der regionalen Schulentwicklung sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Ziel ist, dauerhaft ein regional ausgewogenes, differenziertes und ressourceneffizient organisiertes Bildungsangebot zu sichern. Gleichzeitig sollen die Schülerinnen und Schüler weiterhin die Möglichkeit haben, den gewünschten Schulabschluss in zumutbarer Erreichbarkeit absolvieren zu können. Ein Beispiel: Bei zurückgehenden Schülerzahlen wird es erforderlich sein, einzelne berufliche Bildungsgänge innerhalb einer Raumschaft an einem Schulstandort zu bündeln. Laut Rechtsverordnung soll dabei unter anderem geprüft werden, ob kleine leistungsfähige Standorte gestärkt werden können. Damit soll dem möglichen Automatismus vorgebeugt werden, dass berufliche Bildungsangebote zwangsläufig an den jeweils größeren Schulstandorten konzentriert werden.

Die Rechtsverordnung legt außerdem Mindestschülerzahlen für die Einrichtung und Aufhebung der verschiedenen beruflichen Bildungsgänge fest, die weitgehend der bisherigen Praxis entsprechen.

Das Schulgesetz verlangt, dass bei der regionalen Schulentwicklung an Berufsschulen die Belange der Wirtschaft zu berücksichtigen sind. Die Rechtsverordnung präzisiert diese Forderung. So sollen etwa die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen beteiligt werden, in der Regel sind das die Kammern sowie die jeweiligen Berufsbildungsausschüsse.

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