Integration

Partizipations- und Integrationsgesetz tritt in Kraft

Junge Menschen

Das Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIntG), das am morgigen Samstag in Kraft tritt, folgt dem Grundsatz „Fordern und Fördern“. Es legt Grundsätze für gelingende Integration sowie konkrete Integrationsaufgaben des Landes fest. Bei der interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung ist das Ziel, einen Anteil an Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Landesverwaltung zu erreichen, der in etwa ihrem Anteil an der Bevölkerung entspricht. Außerdem ergänzt das Gesetz insgesamt 17 Ausbildungs- und Prüfungsordnungen aus verschiedenen integrationspolitisch relevanten Bereichen um die Vermittlung von interkultureller Kompetenz.

Integrationsministerin Bilkay Öney sagte: „Wir erwarten von Migranten mehr Engagement – insbesondere beim Erlernen der deutschen Sprache. Wir wollen ihnen aber auch ein deutliches Signal geben, dass sie dazugehören und ein gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft sind. Je besser uns Integration gelingt, umso mehr werden sich Migranten aktiv für die hiesige Gesellschaft einsetzen und von extremistischen Positionen Abstand nehmen.“

Stärkung der Integrationsstrukturen

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf den Integrationsstrukturen sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene: Sie werden gestärkt. So richtet das Land einen Beirat für Integration ein, der die Regierung in Fragen der Integrations- und Migrationspolitik unterstützt. Für die kommunale Ebene wird ein Leitbild der Tätigkeitsfelder von Integrationsbeauftragten beschrieben.

Freistellung an wichtigen Feiertagen

Zur Verbesserung der politischen Partizipationsmöglichkeiten sollen in allen Gremien, auf deren Besetzung das Land Einfluss nehmen kann, Menschen mit Migrationshintergrund angemessen vertreten sein. Außerdem enthält das Gesetz Regelungen zur optionalen Einrichtung von kommunalen Integrationsausschüssen und Integrationsräten.

Muslimische und alevitische Beschäftigte haben künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich an ihren wichtigsten religiösen Feiertagen vom Dienst oder der Arbeit freistellen zu lassen. Damit werden sie mit christlichen und jüdischen Beschäftigten gleichgestellt. Für christliche Beschäftigte ist im Feiertagsgesetz bereits die Möglichkeit der Arbeitsfreistellung an den christlichen Feiertagen Buß- und Bettag, Gründonnerstag und Reformationsfest vorgesehen. Auch jüdische Beschäftigte haben diese Möglichkeit bisher schon an insgesamt sieben jüdischen Feiertagen.

Ministerin Öney machte aber auch deutlich: „Das Partizipations- und Integrationsgesetz allein wird nicht ausreichen. Es muss selbstverständlich ergänzt werden durch Integrationsmaßnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen. Von nichts kommt nichts. Das Gesetz ist aber ein wichtiger Schritt, um einen verbindlichen Rahmen zu setzen und unser gemeinsames Ziel zu erreichen. Es geht letztlich um ein friedliches Zusammenleben von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und um den Zusammenhalt in der Gesellschaft.“

Gesetz zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe

Am 25. November 2015 hat der baden-württembergische Landtag das Gesetz zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe in Baden-Württemberg verabschiedet. Es umfasst als Mantelgesetz unter anderem das Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden-Württemberg und wird heute, 4. Dezember 2015, im Gesetzblatt verkündet. Damit tritt es am Samstag, 5. Dezember 2015, in Kraft.

Im Vorfeld wurden die kommunalen Landesverbände, die Wirtschaftsverbände, die Gewerkschaften, die Liga der freien Wohlfahrtspflege, der Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg, die Kirchen, die Israelitischen Religionsgemeinschaften, Zusammenschlüsse von Menschen muslimischen und alevitischen Glaubens sowie weitere 124 Institutionen, Verbände und Interessenvertretungen angehört. Die Vorschläge sind zum Teil ins Gesetz eingeflossen.

Außerdem wurde bei mehreren Veranstaltungen einer breiten Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, ihre Ideen und Wünsche in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens fand eine öffentliche Anhörung statt.

Baden-Württemberg ist nach Berlin (2010) und Nordrhein-Westfalen (2012) das dritte Bundesland, das ein Partizipations- und Integrationsgesetz umgesetzt hat.

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