Bürgerbeteiligung

Öffnung der CDU beim Thema Bürgerbeteiligung längst überfällig

Die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung Gisela Erler begrüßte, dass die CDU sich als letzte Fraktion nun endlich in der Frage der Absenkung des Zustimmungsquorums bei Bürgerentscheiden und Volksabstimmungen bewege. „Die Öffnung der CDU in dieser Frage war längst überfällig. Durch die strukturellen Unterschiede in den Kommunen ist eine Staffelung nach Gemeindegrößen wie in Bayern und Thüringen aber zu überlegen“, betonte Staatsrätin Erler in Stuttgart. Dort lägen die Abstimmungsquoren in kleinen Kommunen mit tendenziell hoher Wahl- und Abstimmungsbeteiligung bei 20 Prozent und in größeren Kommunen bei 15, in Großstädten wie München bei 10 Prozent.

In der Frage der frühen Beteiligung, die der Fraktionsvorsitzende der CDU als Voraussetzung für eine Reform benennt, sieht die Staatsrätin die Landesregierung gut aufgestellt. Erler: „Wir haben schon eine Vielzahl von Initiativen und Maßnahmen ergriffen. Das Kabinett hat bereits im September letzten Jahres Eckpunkten für einen neuen Planungsleitfaden zugestimmt. Hierbei verpflichtet sich das Land, bei eigenen Infrastrukturvorhaben wie zum Beispiel dem Verkehrswegebau eine frühe Bürgerbeteiligung durchzuführen.“ Der Beteiligungsprozess zum Leitfaden habe bereits begonnen. Derzeit fänden Gespräche mit Expertinnen und Experten aus der Verwaltung, von Unternehmen, Kommunen, Verbänden und aus der Wissenschaft statt. Im Gegensatz zu anderen Leitfäden in diesem Bereich, solle dieser als Verwaltungsvorschrift umgesetzt werden und somit Verbindlichkeit erlangen. „Dies ist in Deutschland und im europäischen Vergleich einmalig“, so die Staatsrätin.

Zudem prüfe derzeit eine Arbeitsgruppe der Landesregierung, ob und wie Planungsgesetze auf Landesebene verändert werden können, um eine abwägungsrelevante, frühe Bürgerbeteiligung zu verankern. Ziel der Reformen der Landesregierung sei nach Worten der Staatsrätin, eine Schnittstelle zwischen informeller Bürgerbeteiligung und formellen Verwaltungsverfahren zu schaffen. Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung liege in Zukunft auch in der Verantwortung privater Vorhabenträger. „Erkenntnisse aus einer Bürgerbeteiligung müssen zukünftig in Planungsverfahren abwägungsrelevant sein“, fordert die Staatsrätin. Auch das Umweltministerium bereite momentan Regelungen für eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben vor. „Die Bürgerinnen und Bürger möchten und brauchen Transparenz auch in Planungsfragen, deshalb habe ich den Städtetag und das Innenministerium zu Gesprächen über ein Pilotprojekt für Planungsregister eingeladen“, erklärte Erler.

Auch auf Bundesebene sei man aktiv gewesen. Als Reaktion auf die Initiative des Bundesministers Ramsauer zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren im Frühjahr 2012 hatte das Land im Bundesrat eine Verpflichtung der Behörden erwirken wollen, bei Vorhabenträgern zumindest auf eine frühe Bürgerbeteiligung hinzuwirken. Aufgrund der damaligen Mehrheitsverhältnisse, so Erler, sei diese Initiative leider gescheitert.

Staatsrätin Erler: „Ich werde in den kommenden Wochen den Fraktionen meine Vorstellungen und Vorschläge präsentieren und bin sehr zuversichtlich, dass die interfraktionelle Arbeitsgruppe am Ende Ergebnisse erzielen wird, die bundesweit neue Maßstäbe in den Bereichen direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung setzen.“

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