Menschen mit Behinderungen

Beteiligungsprozess zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

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Eine Rollstuhlfahrerin fährt in einer Wohnanlage zu ihrer Wohnung. (Foto: © dpa)

Um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, wird der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2015 weiterentwickelt. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses liegen nun vor und wurden der Landesregierung übergeben.

Um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, entwickelt die Landesregierung den Landesaktionsplan aus dem Jahr 2015 (PDF) weiter. Dazu hat ein breit angelegter Beteiligungsprozess zur weiteren Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) stattgefunden. Die Ergebnisse liegen vor und wurden der Landesregierung übergeben, die auf dieser Grundlage den Landesaktionsplan fortschreiben wird.

Der Landes-Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen hat die Ergebnisse (XLSX) gewürdigt und an die Landesregierung appelliert, die Vorgaben der UN-BRK konsequent umzusetzen (PDF), um Alltagshindernisse weiter abzubauen, Teilhabe zu gewährleisten, für umfassende Barrierefreiheit und damit menschenwürdige Voraussetzungen zu sorgen. Bürgerinnen und Bürger, Menschen mit Behinderungen und ihre Interessensvertretungen, Angehörige und Verbände haben im Beteiligungsprozess mehr als 257 Vorschläge eingebracht, wie Barrierefreiheit und Inklusion in Baden-Württemberg verbessert werden können. 167 Forderungen betreffen das Land, neun den Bund, 30 die Kommunen und 51 unterschiedliche Zuständigkeiten. Sie beziehen sich unter anderem auf die Sicherstellung von Bildungsgerechtigkeit im Sinne der Inklusion, ein barrierefreies Gesundheitsangebot, bessere Zugänge zum Arbeitsmarkt und die Erhöhung der Beschäftigungsquote, barrierefreie Mobilität sowie barrierefreien Wohnraum.

„Anpacken, um weiter voranzukommen“

Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sagt: „Wir müssen bei der Barrierefreiheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg weiter vorankommen. Anpacken ist nötig, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt leben, in die Kita und Schule am Wohnort gehen, selbstbestimmt arbeiten, wohnen oder ihre Freizeit verbringen können. Dabei handelt es sich um Teilhaberechte, die eingelöst und deren Rahmenbedingungen konsequent gewährleistet werden müssen. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sind eine gute Grundlage, denn wir können mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention noch nicht zufrieden sein. Trotz positiver Entwicklungen seit der Ratifizierung in 2009 gibt es dringenden Handlungsbedarf.

Arbeit, Bildung, Gesundheit, Mobilität und Wohnen sind Themen, die alle Menschen betreffen. Alle Bürgerinnen und Bürger brauchen gute Zugänge. Allerdings stehen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen immer noch vor zig Hindernissen, wenn es an der Barrierefreiheit, den inklusiven Strukturen, dem Verständnis oder einer entsprechenden Einstellung fehlt.

Dank an alle Beteiligte

Ich danke allen Beteiligten, die bei diesem intensiven und komprimierten Prozess fachlich sehr fundiert mitgearbeitet und sich beteiligt haben. Politik für Menschen mit Behinderungen ist eine Querschnittsaufgabe. Sie betrifft alle Ressorts der Landesregierung. Damit Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen wirksame Veränderungen im Alltag erfahren, brauchen wir Verbündete, die sich mit uns für konkrete Verbesserungen einsetzen und die Voraussetzungen schaffen. Wir erwarten vom neuen Landesaktionsplan substanzielle Ergebnisse, die dann zu weiteren Schritten führen müssen.

Klar ist, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg nicht nur mit dem Aktionsplan der Landesregierung erfolgen kann. Inklusion muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden und gelebt werden. Die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen muss bei allen politischen und administrativen Entscheidungen selbstverständlich sein. Das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe macht weder vor unterschiedlichen Zuständigkeitsebenen noch vor der Privatwirtschaft, öffentlicher Träger und der Zivilgesellschaft Halt.“

Forderungen und Beschluss zum neuen Landesaktionsplan

Mit seinem Appell weist der Landes-Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen nachhaltig darauf hin, dass die Zeit drängt, die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention in Baden-Württemberg vollumfänglich sicherzustellen.

Die Tabelle mit dem Ergebnis einschließlich der Forderungen für den neuen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der Beschluss des Landes-Beirats für die Belange von Menschen mit Behinderungen können nachstehend heruntergeladen werden:

Ergebnisse des Beteiligungsprozesses (XLSX)

Landes-Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen: Beschluss zu den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses (PDF)

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, kurz: UN-BRK) (PDF) wurde im Jahr 2006 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und trat 2008 in Kraft. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, den inzwischen 185 Staaten ratifiziert haben. Im Jahr 2009 hat Deutschland diese Konvention unterzeichnet und anerkannt. Sie gilt im Range eines Bundesgesetzes. Unser Land hat sich damit verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen wie etwa Bildung, Arbeit, Wohnen, Kultur, Freizeit und Sport, Gesundheit oder Mobilität konsequent umzusetzen und dafür die nötigen Voraussetzungen zu schaffen.

Ende August 2023 wurde im Rahmen einer Staatenprüfung vor dem Fachausschuss der Vereinten Nationen geprüft, wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland umgesetzt werden. Die abschließenden Bemerkungen vom 12. September 2023 enthalten Empfehlungen zur Umsetzung der UN-BRK und adressieren alle förderalen Ebenen. Auf Länderebene sind zum Beispiel die Bereiche Schulbildung, barrierefreier Wohnungsbau und die Aufnahme geflüchteter Menschen mit Behinderungen angesprochen. Die Empfehlungen des Ausschusses sind Wegweiser für eine menschenrechtsbasierte Inklusionspolitik für die folgenden Jahre.

Derzeit entspricht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland noch nicht den menschenrechtlichen Vorgaben – dies haben die Vereinten Nationen im Rahmen der Staatenprüfung vor dem Fachausschuss in Genf im August 2023 sehr deutlich gemacht.

Der Beteiligungsprozess zur UN-Behindertenrechtskonvention

Auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses vom 3. Mai 2022 wurde seit Sommer 2022 gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen und ihren Interessensvertretungen sowie Mitarbeitenden aller Ministerien ein Beteiligungsprozess zur Fortschreibung des Landes-Aktionsplans zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) aus dem Jahr 2016 durchgeführt. Grundlage war die Evaluation dieses Landesaktionsplans durch die Prognos AG in Kooperation mit der 1a Zugang Beratungsgesellschaft mbH. Der federführend vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg unter Mitwirkung aller Ressorts der Landesregierung durchgeführte Prozess wurde von der Allianz für Beteiligung e.V. organisiert und moderiert.

Der Beteiligungsprozess wurde unter der Leitfrage diskutiert, wie sich die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg verändern lassen, damit sie überall gleiche Chancen haben. Dies betrifft vielfältige Bereiche, zum Beispiel Kita, Schule und Arbeit. Was brauchen wir für ein barrierefreies Gesundheitssystem? Wie erreichen wir eine umfassend barrierefreie Mobilität? Was kann das Land dazu beitragen, dass jeder überall dabei sein kann – egal ob beim Sport, im Museum oder Theater, dem Restaurantbesuch oder beim Treffen mit Freunden? Wie schaffen wir es, dass Wohnen und Bauen umfassend barrierefrei wird? Was brauchen wir, damit Kinder mit Behinderungen, die vielfach öfter von Gewalt betroffen sind, gestärkt und geschützt sind, dass sie von Beginn an dabei sein können? Wie kann das Land unterstützen, damit Menschen mit Behinderungen sich aktiv beteiligen können, um unsere Gesellschaft mitzugestalten?

Auch auf dem Beteiligungsportal des Landes wurde in hohem Maße diskutiert. Dort wurden weitere Vorschläge und Notwendigkeiten benannt, die in das Gesamtergebnis und die Forderungen eingeflossen sind.

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