Zum Jahreswechsel 2016/2017 soll eine Anstalt des öffentlichen Rechts die Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg übernehmen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett zur Anhörung freigegeben. Im Juli des vergangenen Jahres hatte das Kabinett bereits entschieden, dass die Bewährungs- und Gerichtshilfe zum Ende des Jahres 2016 in staatliche Trägerschaft zurückgeführt wird. Zu diesem Zeitpunkt endet der Vertrag mit dem freien Träger.
„Die Anstalt des öffentlichen Rechts gewährleistet für die Zukunft eine rechtssichere und verlässliche Organisation der Bewährungs- und Gerichtshilfe in staatlicher Trägerschaft. Es handelt sich um ein hochflexibles Modell der Landesverwaltung, wie schon die große Bandbreite bestehender Einrichtungen in dieser Rechtsform zeigt, etwa bei der Landeszentrale für politische Bildung oder den Zentren für Psychiatrie. Mit der Anstalt des öffentlichen Rechts werden wir eine schlagkräftige Einrichtung mit zentraler Steuerung haben, um die hohe fachliche Qualität aufrechtzuerhalten und in einzelnen Punkten noch zu optimieren“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger.
Sämtliche Mitarbeiter an allen Standorten werden übernommen
Minister Stickelberger betonte, dass das Land auch in der neuen Struktur auf jeden einzelnen Beschäftigten setze. „Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an allen Standorten werden übernommen. Sie können Ihre wichtige und gute Arbeit im gewohnten Umfeld fortsetzen. Durch die neue Rechtsform ändert sich in Ihrer täglichen Arbeit grundsätzlich nichts. Auch die Einbindung der Ehrenamtlichen behalten wir bei“, so Stickelberger. Er sicherte zu, die Beschäftigten in den anstehenden Umwandlungsprozess eng einzubeziehen. „Ihre Meinung ist uns immens wichtig. Daher haben wir praxisorientierte Arbeitsgruppen eingerichtet, die das Qualitätskonzept überprüfen, Verbesserungspotentiale ermitteln und Empfehlungen aussprechen sollen. Ich möchte Sie ausdrücklich ermutigen, Ihr Fachwissen positiv in den Umwandlungsprozess einzubringen“, sagte der Minister.